Handwerkskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 4, 80333 München, vom 26.02.2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 25.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.03.2025 ö beschließend 7.2.5

Sachverhalt

Sehr geehrter Herr Pichlmaier, 
anlässlich der Planungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die FFW Airischwand und der beabsichtigten Neuerrichtung von Einfamilienhäusern soll der o.g. Bebauungsplan im Bereich der Flurnummern 646, 647/1, 647/2, 644/3, 644, 734/4 und 735/1 Gemarkung Airischwand, sowie Teilflächen der Fl.Nrn. 639, 642, 716, 734, 710, 647, und 718 Gem. Airischwand aufgestellt werden. Der ca. 1,45 ha Geltungsbereich integriert und sichert den Bestand landwirtschaftlicher Hofstellen und wird den Vorgaben des Flächennutzungsplans entsprechend als Dorfgebiet gemäß § 5 BauNVO festgesetzt, zudem für die Feuerwehr als Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“.

Gerade jene Flächen in Dorf- und Mischgebieten stellen für kleine und mittlere, nicht wesentlich störende Handwerks- und Gewerbebetriebe wichtige Standorte dar und damit auch Möglichkeiten, durch kleinteilige Nutzungsmischungen einen lebendigen Ortsteil mitzugestalten: Eine gute Nutzungsmischung trägt zur nachhaltigen Entwicklung lebendiger Ortsteile bei, indem sie Arbeiten und Wohnen zusammenbringt, für kurze Wege, wohnortnahe Arbeits- und Ausbildungsplätze sorgt und Versorgungsstrukturen sichert. Wir möchten die Marktgemeinde Nandlstadt daher grundsätzlich bitten, planerische Bemühungen zur Förderung der Ansiedlung von nicht wesentlich störender gewerblicher Nutzung in den ausgewiesenen (dörflichen) Mischbauflächen grundsätzlich langfristig weiter zu verfolgen und neben einer ausgewogenen qualitativen auch weiterhin vor allem auch eine quantitative Durchmischung anzustreben. 

Mit freundlichen Grüßen,

Isabella Hößl
Referentin

Beschlussempfehlung

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Handwerkskammer von München und Oberbayern und teilt mit, dass auch der Marktrat die Auffassung der Handwerkskammer teilt, wonach kleinere und nicht störende Handwerksbetrieben für die Nutzungsdurchmischung gerade in den Dorfgebiete ein entscheidender Faktor sind.
Auf dieser Grundlage hat sich der Marktrat dazu entschlossen, hierzu die entsprechenden Festsetzungen zu treffen. Folglich wurden lediglich Tankstellen und Vergnügungsstätten als zulässige Arten der Nutzung im Dorfgebiet ausgeschlossen.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Datenstand vom 16.04.2025 10:26 Uhr