Berufung der Wahlleitung für die Kommunalwahl 2026
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 22.07.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) | Sitzung des Marktgemeinderates | 22.07.2025 | ö | beschließend | 4 |
Sachverhalt
Am 08.03.2026 finden in Bayern die Allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen statt. Nach Art. 5 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GlKrWG) können grundsätzlich alle wahlberechtigten Personen in der Gemeinde oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde vom Marktgemeinderat zum Wahleiter/ zur Wahlleiterin berufen werden. Sich bewerbende Personen, beauftrage Personen eines Wahlvorschlags und deren Stellvertretung, die eine Aufstellungsversammlung geleitet haben, können nicht Wahlleiter sein. Die Verwaltung schlägt daher vor, Herrn Michael Reithmeier zum Wahlleiter und Frau Katrin Egging zur stellvertretenden Wahlleiterin zu berufen.
Beschlussempfehlung
Datenstand vom 02.07.2025 13:09 Uhr