Errichtung einer Lagerhalle für Hopfen - Flur-Nr. 633/2 der Gemarkung Baumgarten, Gründl 15


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 29.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 29.04.2025 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Eine landwirtschaftliche Privilegierung ist durch das Landratsamt Freising zu prüfen.
Abstandflächen sind auf dem Grundstück liegend. Eine mögliche Versickerung des Oberflächenwassers ist über einen Versickerungsversuch mit Protokollierung durch einen Sachverständigen festzustellen. Ist eine Versicherung nicht möglich, müsste die Ableitung zu einem Fließgewässer aus einem Sammelschacht mit Oberflächenwasserrückhaltung erfolgen. Hierzu wäre für eine Einleitung ein Wasserrechtsverfahren zu beantragen.
Der Markt Nandlstadt lässt sich die Einforderung eines Wasserrechtsverfahrens mit Einleitungsmöglichkeit in die Nandl offen.
Das Einvernehmen ist aus Sicht des Bauamtes mit dem Hinweis zur Einforderung eines Wasserrechtsverfahrens zu erteilen.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen im Sinne des § 36 Abs. 1 BauGB für die Errichtung einer Lagerhalle für Hopfen auf der Flur-Nr. 633/2 der Gemarkung Baumgarten wird mit folgender Maßgabe erteilt:
  • Eine mögliche Versickerung des Oberflächenwassers ist über einen Versickerungsversuch mit Protokollierung durch einen Sachverständigen festzustellen.
  • Ist eine Versickerung nicht möglich, behält sich der Markt Nandlstadt die Einforderung eines Wasserrechtsverfahrens zur Einleitung von Oberflächenwasser in die Nandl offen.

Datenstand vom 17.04.2025 10:19 Uhr