Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten - Flur-Nr. 94/7 der Gemarkung Nandlstadt, Färberstr. 20


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 29.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 29.04.2025 ö beschließend 2.5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ziegelstadl III“. Die benötigten Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen. 

Folgende Befreiungen sind beantragt:
  • Änderung der Dachform von einem Satteldach zu einem Walmdach
  • Überdachung von untergeordneten Bauteilen von 1,20 m auf 1,50 m
  • Erhöhung für eine Stützmauer an der Südgrenze
  • Gemäß Schnittzeichnung und Besichtigung vor Ort ist der Erdwall auf der Südseite abzufangen. Deshalb ist eine Befreiung zur Erstellung einer abgestuften Stützmauer notwendig.

Die Befreiungen wurden von der umliegenden Nachbarschaft durch Unterschrift genehmigt und können somit erteilt werden.

Das Bauvorhaben entspricht außerhalb der zu erteilenden Befreiungen den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Aus Sicht des Bauamtes ist das Einvernehmen daher mit den beantragten Befreiungen zu erteilen.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen im Sinne des § 36 Abs. 1 BauGB für den Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten auf der Flur-Nr. 94/7 der Gemarkung Nandlstadt wird mit folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Ziegelstadl III“ erteilt:
  • Änderung der Dachform von einem Satteldach zu einem Walmdach,
  • Überdachung von untergeordneten Bauteilen von 1,20 m auf 1,50 m sowie
  • Erhöhung für eine Stützmauer an der Südgrenze.

Datenstand vom 17.04.2025 10:19 Uhr