Aufstellung eines Bebauungsplanes "Airischwand Ost" auf den Flur-Nummern 9 (Teilfläche), 26, 27, 1184 und 1197 (Teilfläche) der Gemarkung Airischwand sowie den Flur-Nummern 23/3 und 1206 (jeweils Teilfläche als Verkehrsfläche) der Gemarkung Airischwand


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 28.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 28.04.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Im Ortsteil Airischwand soll ein B-Plan entsprechend vorliegender Anträge aufgestellt werden. Die dazu nötige FLNP-Änderung ist bereits beschlossen und in der 1. Auslegung durchgeführt worden. Das Verfahren könnte nach § 13b BauGB abgewickelt werden, da es sich um eine reine Wohnbebauung handelt. Die Verwaltung schlägt vor, von seiner Planungshoheit Gebrauch zu machen und den Planungsumfang nach der Variante 1 zu beschließen und zu überplanen, da ansonsten ein unkontrollierbares Baurecht nach dem § 34 am Rande der Ortschaft Airischwand entsteht, welches zu Unstimmigkeiten führen könnte. Der Anlieger der nicht Antragsteller ist wurde informiert und stimmt einem Städtebaulichen Vertrag zu, da er dadurch ebenfalls ein Baurecht erhält.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Airischwand Ost“ auf den Flur-Nrn. 9 (Teilfläche), 26, 27, 1184 und 1197 (Teilfläche) der Gemarkung Airischwand sowie der Flur-Nrn. 23/3 und 1206 (jeweils Teilfläche als Verkehrsfläche) der Gemarkung Airischwand.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage erläutert Bauamtsleiter Pichlmaier, dass der Umgriff des betroffenen Gebietes ca. 4.000 m² umfasse.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Airischwand Ost“ auf den Flur-Nrn. 9 (Teilfläche), 26, 27, 1184 und 1197 (Teilfläche) der Gemarkung Airischwand sowie der Flur-Nrn. 23/3 und 1206 (jeweils Teilfläche als Verkehrsfläche) der Gemarkung Airischwand.

Hinweis:
Marktrat Selmayer war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 23.05.2022 15:35 Uhr