Aufstellung eines Bebauungsplanes "Aiglsdorf Nord" auf den Fl.-Nr. 781/2 und 781/3 jeweils der Gemarkung Figlsdorf sowie auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 781/4 der Gemarkung Figlsdorf - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 24.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 24.11.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Antrag vom 13.10.2022 beantragten die Eigentümer der Grundstücke Fl.-Nr. 781/2 und 781/3 jeweils der Gemarkung Figlsdorf die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtliche Grundlage zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Doppelgarage schaffen. Die Zufahrt soll über eine Teilfläche der Fl.-Nr. 781/4 der Gemarkung Figlsdorf erfolgen. Da hier eine Grundfläche von weniger als 10.000 m² vorliegt und die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB möglich. Um eine geregelte städtebauliche Entwicklung für den Ortsteil Aiglsdorf zu gewährleisten, wird diese Bauleitplanung von Seiten des Bauamtes als städtebaulich notwendig erachtet.
 

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Aiglsdorf Nord“ auf den Fl.-Nr. 781/2 und 781/3 jeweils der Gemarkung Figlsdorf sowie auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 781/4 der Gemarkung Figlsdorf im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB. Der beiliegende Lageplan der Antragsteller vom 13.10.2022 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Aiglsdorf Nord“ auf den Fl.-Nr. 781/2 und 781/3 jeweils der Gemarkung Figlsdorf sowie auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 781/4 der Gemarkung Figlsdorf im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB. Der beiliegende Lageplan der Antragsteller vom 13.10.2022 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Dokumente
Lageplan Aiglsdorf Nord (.pdf)

Datenstand vom 12.12.2022 10:36 Uhr