Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Maximilianstraße 39, 80538 München, mit Schreiben vom 29.09.2022
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 15.12.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) | Sitzung des Marktgemeinderates | 15.12.2022 | ö | beschließend | 5.1.9 |
Sachverhalt
Stellungnahme:
Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gibt folgende Stellungnahme ab:
Die Satzung zielt auf eine Wohnbebauung im Allgemeinen Wohngebiet am nördlichen Ortsrand (Fl.Nrn. 769 TF, 769/1 TF jew. Gmkg. Nandlstadt) ab. Die o. g. Planung steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass sich die Stellungnahme nicht auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und den Umgriff der Satzung bezieht. Die baurechtliche Beurteilung obliegt dem Landratsamt.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, vom 29.09.2022.
Die Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, zur Kenntnis. In dieser teilt die Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, mit, dass die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht. Sie nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass sich diese Stellungnahme nicht auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und Umgriff der Satzung bezieht. Die baurechtliche Beurteilung obliege dem Landratsamt.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, vom 29.09.2022.
Die Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, zur Kenntnis. In dieser teilt die Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, mit, dass die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht. Sie nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass sich diese Stellungnahme nicht auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und Umgriff der Satzung bezieht. Die baurechtliche Beurteilung obliege dem Landratsamt.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.01.2023 18:19 Uhr