Abbruch des bestehenden Wohnhauses mit Errichtung eines Ersatzwohnhauses für den Betriebsnachfolger mit Einliegerwohnung für die Seniorchefin - Flur-Nr. 625 der Gemarkung Nandlstadt, Mainburger Str. 41


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 28.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 28.07.2022 ö beschließend 3.1

Diskussionsverlauf

Marktrat Stöckeler weist nochmals deutlich darauf hin, dass ein Nachweis über die Privilegierung auch dem Marktgemeinderat vor der Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vorgelegt werden muss. Dem stimmt auch Marktrat Selmayer zu.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB für den Abbruch des bestehenden Wohnhauses mit Errichtung eines Ersatzwohnhauses für den Betriebsnachfolger mit Einliegerwohnung für die Seniorchefin auf der Flur-Nr. 625 der Gemarkung Nandlstadt, Mainburger Str. 41, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2022 08:51 Uhr