Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit zwei Trafostationen "Solarpark Airischwand II" - Flur-Nr. 1192 (Teilfläche) der Gemarkung Airischwand, Nähe Airischwand


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 20.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 20.10.2022 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Der hier anzuwendende vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 25 "Solarpark Airischwand II" befindet sich derzeit noch im Bauleitverfahren zur Aufstellung. Im Zeitraum vom 28.07.2022 bis 01.09.2022 wurden die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplan besitzt inzwischen die formelle Planreife. Da das Bauvorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht, bestehen von Seiten des Bauamtes keine Bedenken. 
Genehmigungsgrundlage ist § 33 BauGB.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit zwei Trafostationen „Solarpark Airischwand II“ auf der Flur-Nr. 1192 (Teilfläche) der Gemarkung Airischwand, Nähe Airischwand, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.11.2022 17:54 Uhr