Bauantrag: Errichtung von zwei Padel-Tennis-Plätzen - Fl.-Nr. 963 und 964 jeweils der Gemarkung Nandlstadt, Waldbadstraße 30
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bauausschusses, 15.12.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss (Markt Nandlstadt) | Sitzung des Bauausschusses | 15.12.2022 | ö | beschließend | 2 |
Sachverhalt
Der Nandlstädter Tennisplatz soll um zwei Padel-Tennis-Plätze erweitert werden Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich. Die Paddel-Tennis-Plätze stellen ein sonstiges Bauvorhaben dar, welches gemäß § 35 Abs. 2 BauGB genehmigungsfähig ist. Öffentliche Belange, insbesondere die in § 35 Abs. 3 BauGB genannten Belange, werden durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt. Da das Baugrundstück im Flächennutzungsplan zum Teil als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wird, ist eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB für die Errichtung von zwei Padel-Tennis-Plätzen auf den Fl.-Nr. 963 und 964 jeweils der Gemarkung Nandlstadt, Waldbadstraße 30, wird erteilt. Die notwendige Flächennutzungsplanänderung wird mit dem nächsten anstehenden Änderungsverfahren durchgeführt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Dokumente
Lageplan Pedal-Tennis-Plätze (.pdf)
Datenstand vom 26.01.2023 18:18 Uhr