Erweiterung und Verbesserung der gemeindlichen Kläranlage - Vorstellung der Gesamtkosten mit Varianten zur Umlegung - Diskussion mit Beschlussfassung über die Umlegung der Kosten der Verbesserungsmaßnahme


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 23.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.02.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

In der Sitzung werden die im Rahmen der Erweiterung und Verbesserung der gemeindlichen Kläranlage sowie des Neubaus des Regenüberlaufbeckens entstandenen Gesamtkosten sowie die Möglichkeiten für deren Umlegung vorgestellt.

Grundsätzlich stehen dem Marktgemeinderat bei der Entscheidungsfindung von der hundertprozentigen Umlegung auf einmalige Verbesserungsbeiträge bis hin zur hundertprozentigen gebührenfinanzierten Umlegung alle Möglichkeiten offen.

Die Verwaltung kann sich intern auf keine einstimmige Beschlussempfehlung einigen, schlägt jedoch dem Marktgemeinderat drei gangbare Varianten zur Abstimmung vor:

Variante 1
Der umlagefähige Verbesserungsaufwand für die Entwässerungseinrichtung (Erweiterung und Sanierung der gemeindlichen Kläranlage sowie der Neubau des Regenüberlaufbeckens) werden zu 100 % durch Verbesserungsbeiträge finanziert.

Variante 2
Der umlagefähige Verbesserungsaufwand für die Entwässerungseinrichtung (Erweiterung und Sanierung der gemeindlichen Kläranlage sowie der Neubau des Regenüberlaufbeckens) werden zu 50 % durch Verbesserungsbeiträge finanziert, die restlichen 50 % werden auf die neu zu kalkulierenden Abwassergebühren umgelegt.

Variante 3
Der umlagefähige Verbesserungsaufwand für die Entwässerungseinrichtung (Erweiterung und Sanierung der gemeindlichen Kläranlage sowie der Neubau des Regenüberlaufbeckens) werden zu 100 % durch Gebühren finanziert.

Alle drei Varianten vereinen jeweils Vor- und Nachteile auf sich, welche der Marktgemeinderat bei seiner Entscheidung berücksichtigen sollte.

Variante 1
+ +  Gesamtkosten werden voll umgelegt, keine Neuverschuldung, keine auf die Gebühren umzulegenden Zinsen, auch unbebaute Grundstücke werden voll veranschlagt; Grundstücke mit hoher Bebauung und wenig Verbrauch (z. B. Supermärkte) werden mit berücksichtigt
- -  Hohe einmalige Belastung für die Grundstückseigentümer, keine verbrauchsabhängige Differenzierung

Variante 2
+ +  Gesamtkosten werden hälftig umgelegt, vertretbare Neuverschuldung, nur hälftig auf die Gebühren umzulegende Zinsen, teils verbrauchsabhängige Differenzierung, unbebaute Grundstücke werden teils mit veranschlagt
- -  vergleichsweise hoher Verwaltungsaufwand im Vergleich zum Ertrag

Variante 3
+ +  keine einmalige Belastung, komplett verbrauchsabhängige Differenzierung
- -  Umlegung wird in die Zukunft geschoben, hohe Neuverschuldung, hoher Anstieg der laufenden Kosten, Belastung insbesondere für Personen ohne Wohneigentum, unbebaute Grundstücke werden nicht berücksichtigt, Grundstücke mit hoher Bebauung und wenig Verbrauch (z. B. Supermärkte) werden durch die Bürgerinnen und Bürger mit finanziert

Beschlussempfehlung

Der umlagefähige Verbesserungsaufwand für die Entwässerungseinrichtung (Erweiterung und Sanierung der gemeindlichen Kläranlage sowie der Neubau des Regenüberlaufbeckens) werden zu 50 % durch Verbesserungsbeiträge finanziert, die restlichen 50 % werden auf die neu zu kalkulierenden Abwassergebühren umgelegt.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erläutert noch einmal kurz die einzelnen Varianten. Von der Kommunalaufsicht habe er die Aussage erhalten (welche er auch noch schriftlich erhalte), dass eine Zahlungspflicht in drei Raten bei den Verbesserungsbeiträgen möglich sei. Ziel des Inkrafttretens einer Verbesserungsbeitrags- und Gebührensatzung sei der 01.01.2024.
Verbesserungsbeiträge würden zunächst dafür verwendet werden, die aus dem Haushalt vorgestreckten Mittel wieder zurückzuführen. Sodann würde mit dem evtl. Rest eine Tilgung der Verbindlichkeiten angestrebt.
Im Anschluss entsteht eine kurze Diskussion über die Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten. Marktrat Selmayer wirft der Verwaltung vor, eine Million Euro an Zinsen „in den Sand gesetzt“ zu haben, welche nun die Bürgerinnen und Bürger tragen müssten.
Der Vorsitzende ergänzt abschließend noch, dass am 30.04.2023 ein Tag der offenen Tür in der Kläranlage geplant sei, an dem man sich vor Ort ansehen könne, wohin die Investitionen in der Kläranlage geflossen sind.

Beschluss

Der umlagefähige Verbesserungsaufwand für die Entwässerungseinrichtung (Erweiterung und Sanierung der gemeindlichen Kläranlage sowie der Neubau des Regenüberlaufbeckens) werden zu 50 % durch Verbesserungsbeiträge finanziert, die restlichen 50 % werden auf die neu zu kalkulierenden Abwassergebühren umgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Datenstand vom 23.03.2023 15:46 Uhr