In der Sitzung werden die im Rahmen der Erweiterung und Verbesserung der gemeindlichen Kläranlage sowie des Neubaus des Regenüberlaufbeckens entstandenen Gesamtkosten sowie die Möglichkeiten für deren Umlegung vorgestellt.
Grundsätzlich stehen dem Marktgemeinderat bei der Entscheidungsfindung von der hundertprozentigen Umlegung auf einmalige Verbesserungsbeiträge bis hin zur hundertprozentigen gebührenfinanzierten Umlegung alle Möglichkeiten offen.
Die Verwaltung kann sich intern auf keine einstimmige Beschlussempfehlung einigen, schlägt jedoch dem Marktgemeinderat drei gangbare Varianten zur Abstimmung vor:
Variante 1
Der umlagefähige Verbesserungsaufwand für die Entwässerungseinrichtung (Erweiterung und Sanierung der gemeindlichen Kläranlage sowie der Neubau des Regenüberlaufbeckens) werden zu 100 % durch Verbesserungsbeiträge finanziert.
Variante 2
Der umlagefähige Verbesserungsaufwand für die Entwässerungseinrichtung (Erweiterung und Sanierung der gemeindlichen Kläranlage sowie der Neubau des Regenüberlaufbeckens) werden zu 50 % durch Verbesserungsbeiträge finanziert, die restlichen 50 % werden auf die neu zu kalkulierenden Abwassergebühren umgelegt.
Variante 3
Der umlagefähige Verbesserungsaufwand für die Entwässerungseinrichtung (Erweiterung und Sanierung der gemeindlichen Kläranlage sowie der Neubau des Regenüberlaufbeckens) werden zu 100 % durch Gebühren finanziert.
Alle drei Varianten vereinen jeweils Vor- und Nachteile auf sich, welche der Marktgemeinderat bei seiner Entscheidung berücksichtigen sollte.
Variante 1
+ + Gesamtkosten werden voll umgelegt, keine Neuverschuldung, keine auf die Gebühren umzulegenden Zinsen, auch unbebaute Grundstücke werden voll veranschlagt; Grundstücke mit hoher Bebauung und wenig Verbrauch (z. B. Supermärkte) werden mit berücksichtigt
- - Hohe einmalige Belastung für die Grundstückseigentümer, keine verbrauchsabhängige Differenzierung
Variante 2
+ + Gesamtkosten werden hälftig umgelegt, vertretbare Neuverschuldung, nur hälftig auf die Gebühren umzulegende Zinsen, teils verbrauchsabhängige Differenzierung, unbebaute Grundstücke werden teils mit veranschlagt
- - vergleichsweise hoher Verwaltungsaufwand im Vergleich zum Ertrag
Variante 3
+ + keine einmalige Belastung, komplett verbrauchsabhängige Differenzierung
- - Umlegung wird in die Zukunft geschoben, hohe Neuverschuldung, hoher Anstieg der laufenden Kosten, Belastung insbesondere für Personen ohne Wohneigentum, unbebaute Grundstücke werden nicht berücksichtigt, Grundstücke mit hoher Bebauung und wenig Verbrauch (z. B. Supermärkte) werden durch die Bürgerinnen und Bürger mit finanziert