Stellungnahme von Rosmarie Rauscher, Schreiben vom 29.09.2022
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 23.02.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stellungnahme:
Die Bewirtschaftung meiner landwirtschaftlichen Fläche mit der Flurnummer 837 (Gemarkung Baumgarten) sehe ich mit der Umsetzung des Bebauungsplanes nicht mehr als gewährleistet, da die großen landwirtschaftlichen Geräte, insbesondere die Erntemaschinen (z. B. ein Mähdrescher) die Fläche nicht mehr anfahren können. Für einen Mähdrescher mit einer üblichen Breite von 3,50 m, einer Länge des Schneidwerks von bis zu 23 Metern und einer hinten gelenkten Achse (Hinweisschild „Achtung Fahrzeug schärt aus“) ist es unmöglich die Kurve am östlichen Ende des Bebauungsplans unfallfrei fahren zu können, denn es ist davon auszugehen, dass ein Zaun links und rechts der 4-Meter breiten Straße auf den Grenzverlauf gebaut wird. Dies ist bereits bei dem neu gebauten Haus mit der Hausnummer 3 der Fall. Bis zum jetzigen Zeitpunkt habe ich es rein der Duldung der Anlieger zu verdanken, dass ich die 3-Meter breite Straße mit meinen landwirtschaftlichen Maschinen in einer weitaus größeren Breite nutzen und befahren durfte. Da diese Zufahrt die einzige Möglichkeit ist, um die Felder mit Erntemaschinen anfahren zu können, bin ich darauf angewiesen, dass hierfür eine vernünftige und für alle Seiten akzeptable Lösung ausgearbeitet wird. Ich bitte die Markträtinnen, Markträte und die Verwaltung, dass sie meine Anliegen ernst nehmen, denn ich möchte auch in Zukunft noch heimische Lebensmittel für unsere Bevölkerung auf unseren Feldern anbauen und auch ernten können.
Beschlussempfehlung
Die Stellungnahme wurde am 18.11.2022 mit Schreiben vom 17.11.2022 zurückgezogen.
Eine Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes ist daher nicht veranlasst.
Beschluss
Die Stellungnahme wurde am 18.11.2022 mit Schreiben vom 17.11.2022 zurückgezogen.
Eine Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes ist daher nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Markträtin Rauscher war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Dokumente
doc03514420221130135249 (.pdf)
Datenstand vom 23.03.2023 15:46 Uhr