Bauantrag: Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten, Garage und Stellplätzen - Fl.-Nr. 135, 160/3 und 145/1 jeweils der Gemarkung Nandlstadt, Zeilerbergstraße 3
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 27.04.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) | Sitzung des Marktgemeinderates | 27.04.2023 | ö | beschließend | 3 |
Sachverhalt
Abstandsflächenübernahme durch den Nachbarn liegt vor; genehmigungsfähig gemäß § 34 Abs. 1 BauGB.
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB für die Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten, Garage und Stellplätzen, auf den Fl.-Nr. 135, 160/3 und 145/1 jeweils der Gemarkung Nandlstadt, Zeilerbergstraße 3, wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB für die Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten, Garage und Stellplätzen, auf den Fl.-Nr. 135, 160/3 und 145/1 jeweils der Gemarkung Nandlstadt, Zeilerbergstraße 3, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Dokumente
Lageplan Zeilerbergstraße 3 (.pdf)
Datenstand vom 22.05.2023 09:23 Uhr