Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Erding/Freising, Dr.-Ulrich-Weg 3, 85435 Erding, mit Schreiben vom 22.02.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 27.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 6.1.2

Sachverhalt

Stellungnahme:
In unmittelbarer Nähe der Planungsgebiete befinden sich landwirtschaftliche Flächen. Wir weisen darauf hin, dass bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen, Lärm- Staub- und Geruchsemissionen entstehen. Während der Ernte und in Stoßzeiten muss teilweise auch an Sonn- und Feiertagen sowie in Ausnahmefällen auch in der Nacht gearbeitet werden. Zukünftige Anwohner müssen unbedingt darauf hingewiesen werden. Die Landwirte dürfen durch die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes keine Beschränkungen erfahren.
Des Weiteren ist darauf zu achten, dass eine ordentliche Bewirtschaftung der anliegenden landwirtschaftlichen Flächen zu gewährleisten ist. Landwirtschaftliche Fahrzeuge haben eine Breite von bis zu 3,5 m und diese sollten problemlos die Straßen befahren können. Zudem dürfen die Verkehrswege nicht als zusätzliche Parkmöglichkeit gebraucht werden.
Der Verlust an landwirtschaftlicher Fläche nimmt immer weiter zu. Deshalb sollten die Möglichkeiten der Nachverdichtung und die Wiedernutzbarmachung von Flächen in Betracht gezogen werden, um die Inanspruchnahme von zusätzlichen Flächen auf das notwendige Maß zu begrenzen.
Eine Eingrünung ist grundsätzlich erstrebenswert. Es sollte aber bei der Randbepflanzung, vor allem beim Pflanzen von Bäumen ein ausreichender Grenzabstand (4m) eingehalten werden, damit die landwirtschaftlichen Flächen nicht durch Schattenwirkung beeinträchtigt werden.  Eine niedrige Bepflanzung ist zu begrüßen.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes werden Ausgleichsflächen ausgewiesen.   Es ist zu begrüßen, dass der Ausgleich mittels Ökopunkte oder an Gewässern stattfindet und somit keine zusätzlichen landwirtschaftlichen Flächen dafür verbraucht werden. Es ist zudem sicherzustellen, dass Ausgleichsflächen immer dergestalt gepflegt werden, dass hiervon keine negativen Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzung im Umgriff ausgeht (z.B. Unkrautsamenflug).

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes vom 22.02.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Einwendungen entsprechen der Stellungnahme vom 27.6.2022. Diese wurden in der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2022 bereits abgewogen. Die Inhalte werden nicht erneut behandelt. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes vom 22.02.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Einwendungen entsprechen der Stellungnahme vom 27.6.2022. Diese wurden in der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2022 bereits abgewogen. Die Inhalte werden nicht erneut behandelt. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.05.2023 09:23 Uhr