Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Nord-West II" auf den Fl.-Nr. 751/14, 751/81, 751/82, 751/90, 751/91, 751/92 und 751/93 jeweils Gemarkung Nandlstadt - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 29.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach Fassung des Aufstellungsbeschlusses, kann nun der Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den vorliegenden Planungsentwurf gefasst werden.
Beschlussempfehlung
Der vorliegende Entwurf zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 21 „Nord-West II“, in der Fassung vom 29.06.2023, wird gebilligt. Der Marktgemeinderat beschließt die Durchführung des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Diskussionsverlauf
Auf Nachfrage von Marktrat Stöckeler erläutert Bauamtsleiter Pichlmaier, dass nur die genannten Flurstücke in Betracht kommen. Alle anderen Grundstücke dürften lediglich mit EFH und DHH bebaut werden.
Marktrat Unger bittet, in die Festsetzungen des Bebauungsplanes mit aufzunehmen, dass die Tiefgaragenstellplätze auch einzelnen Wohneinheiten fest zugewiesen sind und mitgemietet bzw. genutzt werden müssen. Herr Pichlmaier sichert zu, dass dies so geregelt werden kann und wird.
Beschluss
Der vorliegende Entwurf zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 21 „Nord-West II“, in der Fassung vom 29.06.2023, wird mit der Änderung hinsichtlich der verpflichtenden Tiefgaragennutzung gebilligt. Der Marktgemeinderat beschließt die Durchführung des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
230616_NA_BBP NW II_1Ä_Bbp_VZ (.pdf)
230616_NA_BBP NW II_1Ä_Begr_VZ (2) (.pdf)
Datenstand vom 19.07.2023 14:39 Uhr