Festlegung der Aufwandsentschädigung für die Wahlhelfer/-innen im Rahmen der Landtags- und Bezirkswahl 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 27.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.07.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bei der letzten Landtags- und Bezirkswahl im Jahr 2018 wurde den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern eine Aufwandsentschädigung (sog. Erfrischungsgeld) in Höhe von 40,00 Euro ausbezahlt.

Der Freistaat Bayern erstattet den Kommunen im Rahmen der diesjährigen Wahl für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer einen Betrag in Höhe von 50,00 Euro.

Die Verwaltung schlägt daher vor, diesen Betrag selbstverständlich auch so weiterzugeben und die Aufwandsentschädigung entsprechend zu erhöhen.

Beschlussempfehlung

Die Aufwandsentschädigung für die im Rahmen der Landtags- und Bezirkswahl 2023 im Gemeindegebiet Nandlstadt tätigen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wird auf 50,00 Euro je Person festgesetzt.

Beschluss

Die Aufwandsentschädigung für die im Rahmen der Landtags- und Bezirkswahl 2023 im Gemeindegebiet Nandlstadt tätigen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wird auf 50,00 Euro je Person festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.08.2023 10:41 Uhr