Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 21.09.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde seitens der Bundeswehr auf das Bestehen einer Hubschraubertiefflugzone entlang der geplanten Konzentrationszonen 1, 3, 4 und 5 hingewiesen. Militärische Belange würden der Errichtung von Windenergieanlagen dort entgegenstehen. Lediglich die Konzentrationszone 2 würde außerhalb einer solchen Tiefflugzone liegen, diese könnte befürwortet werden.
Seitens des Planers, Herrn Ulrich Voerkelius, wird empfohlen, diesen Entwand dahingehend abzuwägen, dass lediglich die Konzentrationszone 2 im Teilflächennutzungsplan weiter verfolgt und ausgewiesen wird.
Aus Sicht der Verwaltung ist die rechtliche Bindung die Bedeutung bzw. Rechtstellung militärischer Belange gegenüber dem Ausbau erneuerbarer Energien jedoch nicht abschließend geklärt.
Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster wurde jüngst ein Vergleich zwischen der Bundeswehr und den Stadtwerken Münster geschlossen. Hier hätte die Stellungnahme der Bundeswehr mit Hinweis auf eine Tiefflugzone zum Ersterben eines konkreten Bauvorhabens für ein Windrad geführt. Im Vergleich haben sich die Klageparteien darauf geeinigt, dass die Stellungnahme der Bundeswehr zurückgezogen wird, die Stadtwerke Münster im Gegenzug auf evtl. Schadenersatzforderungen wegen der Verzögerung des Baus verzichten. In einer Protokollnotiz des Oberverwaltungsgerichts Münster wird darauf hingewiesen, dass die Bundeswehr bei Auseinandersetzungen um ihre Flugkorridore künftig prüfen müsse, ob sich ihre Routen wegen des Baus neuer Windenergieanlagen auch verschieben lassen.
Die Verwaltung sieht die gleiche Situation auch im vorliegenden Fall und schlägt daher vor, die Stellungnahme dahingehend abzuwägen, die Bundeswehr aufzufordern, eine Verlegung der aktuellen Route bzw. Hubschraubertiefflugzone zu prüfen.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat hält trotz der Stellungnahme der Bundeswehr an der Ausweisung der Konzentrationszonen 1 bis 5 fest. Der Abwägungsvorschlag soll wie vorgeschlagen angepasst werden.
Diskussionsverlauf
GL Reithmeier erläutert seinen Beschlussvorschlag. Der Marktgemeinderat habe derzeit eine Frage zu klären, die eigentlich auf höherer Ebene beantwortet werden müsse, nämlich die Gewichtigkeit der Belange der Bundeswehr gegenüber dem dringend erforderlichen Ausbau der Windenergie. Der Markt Nandlstadt sei verpflichtet, in den nächsten Jahren einen Teil seines Gemeindegebietes für mögliche Windräder zur Verfügung zu stellen bzw. auszuweisen. Die Stellungnahme der Bundeswehrverwaltung würde dieses Vorhaben bis auf eine einzelne Zone komplett zum Erliegen bringen. Dieses Problem hätten viele Kommunen. Vor dem OVG Münster sei kürzlich ein Vergleich geschlossen worden, in welchem die Bundeswehrverwaltung einer Verlegung ihrer Tiefflugstrecken zugestimmt habe. Das OVG habe in einer Protokollnotiz festgehalten, dass dieses Vorgehen bei allen Vorhaben zur Errichtung von Windrädern angebracht sei. Er plädiere daher dafür, die Bundeswehr zu einer Prüfung der Verlegung der Tiefflugstrecken im Gemeindegebiet Nandlstadt aufzufordern.
Marktrat Schranner weist darauf hin, dass sich mehr Stellungnahmen gegen einzelne Zonen aussprechen. Bei jeder Bauleitplanung würden sämtliche Stellungnahmen beachtet, da solle man auch hier tun.
Marktrat Stöckeler teilt die Sicht der Verwaltung. Viele Kommunen stünden vor ähnlichen Problemen. Die ausgewiesenen Tiefflugzonen stammten aus den 60er-Jahren, weshalb diese dringend überprüft werden sollten.
Marktrat Mörwald schlägt vor, den Beschlussvorschlag auch auf das Luftfahrtbundesamt sowie die Deutsche Flugsicherung auszuweiten.
Marktrat Unger führt aus, es bestehe grundsätzliche Einigung über 5 Zonen. Allerdings sei durch die Stellungnahmen eine neue Situation entstanden. Bis hier eine abschließende rechtliche Klärung erfolgt sei, solle man keine Entscheidung fällen und zunächst nur mit Zone 2 weitermachen. Nach Klärung sei evtl. eine Erweiterung um die weiteren Zonen möglich. Nicht außer Acht lassen dürfe man auch die evtl. Verantwortlichkeit des Marktes Nandlstadt, sollte man sich über die Stellungnahmen hinwegsetzen.
Bauamtsleiter Pichlmaier bestätigt, dass gerade die Verantwortlichkeit ein schwieriges Thema sei. Das Landratsamt warte nun schon seit geraumer Zeit mit der Genehmigung für die beiden Windräder in Zone 1. Wahrscheinlich wolle man dort die Entscheidung im Marktgemeinderat bzgl. des Teilflächennutzungsplans abwarten. Auch er sehe die Haftungsfrage kritisch, sollte bei Außerachtlassen der eingegangenen Stellungnahmen z. B. ein Unfall im Tiefflugverkehr passieren. Insbesondere auch im Hinblick auf die Stellungnahme des Marktes Au würde er nur mit Zone 2 in’s Rennen gehen. Man dürfe auch die zeitliche Problematik nicht vergessen, es sei ein Inkrafttreten des Teilflächennutzungsplans bis Februar erforderlich.
Marktrat Mörwald bittet, man solle dem Landratsamt kein Kalkül unterstellen, dies sei eine reine Mutmaßung. Auch er halte eine rechtliche Klärung für unbedingt erforderlich. Wenn dies bis zur nächsten Sitzung nicht möglich sei, solle man zunächst nur eine Zone ausweisen.
Marktrat Krojer sieht keine Haftungsproblematik, da das Landratsamt letztendlich über die Rechtmäßigkeit des Teilflächennutzungsplans entscheide.
Marktrat Urbaneck gibt zu bedenken, dass es wegen der Stichtagsregelung bei einer Zone bleiben werde, sofern man jetzt nur diese eine ausweise.
Marktrat Forster erklärt, er wisse nicht, wie man unter den gegebenen Voraussetzungen die Vorgaben, 1,1 % bzw. 1,8 % der Gemeindefläche für Windkraft auszuweisen, erfüllen solle.
Marktrat Nocker meint, die primäre Vorgabe sei es, Flächen auszuweisen. So solle man doch mit einer Höhenbegrenzung arbeiten, um Flächen zu schaffen, die Tiefflugzone jedoch trotzdem nicht zu beeinträchtigen.
Marktrat Schranner schlägt vor, man solle darüber abstimmen, ob man mit einer oder fünf Zonen weitermachen solle. Gleichzeitig beantragt er namentliche Abstimmung.
Marktrat Mörwald bittet, rechtlich folgende Fragen zu klären:
- Stellt die Ausweisung lediglich einer Zone trotz negativer Stellungnahmen eine Verhinderungsplanung dar?
Sind die Tiefflugrouten veränderbar?
Haben militärische Belange Vorrang gegenüber dem Ausbau der Windenergie?
Marktrat Krojer befürchtet, das Landratsamt würde bei Ausweisung lediglich einer Zone eine Verringerung des Abstands zur nächsten Wohnbebauung fordern, um trotzdem mehr Raum für Windkraft zu schaffen.
Marktrat Klier informiert darüber, dass der regionale Planungsverband sehr aggressiv bei der Ausweisung von Flächen für Windenergie sei. Er fordere einen Zusatz im Beschluss, dass bei Wegfall der negativen Stellungnahmen mehr Zonen ausgewiesen werden.
Marktrat Mayer unterstützt dies. Man solle die Angelegenheit entweder vertagen oder so schnell wie möglich die Klärung der offenen Fragen mit Planer Voerkelius anstreben.
Beschluss 1
Der Marktgemeinderat beschließt namentliche Abstimmung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 13
Beschluss 2
Die Angelegenheit wird vertagt. Die offenen Fragen werden bis zur nächsten Sitzung geklärt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 17
Beschluss 3
Der Marktgemeinderat hält trotz der Stellungnahme der Bundeswehr an der Ausweisung der Konzentrationszonen 1 bis 5 fest. Der Abwägungsvorschlag soll wie von der Verwaltung vorgeschlagen angepasst werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 15
Beschluss 4
Der Marktgemeinderat folgt den Empfehlungen des Planers Ulrich Voerkelius und wird die Abwägungen wie von diesem vorgeschlagen in der nächsten Sitzung vornehmen bzw. das Verfahren zunächst ausschließlich mit Zone 2 weiter betreiben.
Sollten die vorgebrachten Einwendungen gegen die Zonen 1, 3, 4 und 5 entfallen, wird an den ursprünglich vorgeschlagenen fünf Zonen festgehalten, ohne dass es eines weiteren Beschlusses des Marktgemeinderates bedarf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2
Dokumente
Konzentrationszonen (.pdf)
Datenstand vom 16.10.2023 18:03 Uhr