Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis des Marktes Nandlstadt - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 16.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 16.11.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die aktuelle Kostensatzung des Marktes Nandlstadt stammt aus dem Jahr 1999 und enthält noch DM-Beträge. Inhaltlich ändert sich nichts, allerdings möchte die Geschäftsleitung die Satzung auf den aktuellen Stand bringen – auch wenn dies „nur“ die Währung betrifft.
Kostensatzungen ermöglichen den Kommunen, für ihre Tätigkeit bzw. Amtshandlungen Gebühren zu erheben, welche nicht im Kostenverzeichnis als Anlage zum Kostengesetz des Freistaates Bayern enthalten sind.

Beschlussempfehlung

Der vorliegende Entwurf der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis des Marktes Nandlstadt wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

Beschluss

Der vorliegende Entwurf der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis des Marktes Nandlstadt wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Anlage Kostensatzung (.pdf)
Kostensatzung 12-2023 (.pdf)

Datenstand vom 12.12.2023 14:19 Uhr