Bundesanstalt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 12.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 12.10.2023 ö beschließend 1.4

Sachverhalt

Die Bundeswehr unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien, soweit militärische Belange nicht entgegenstehen.
Nach Prüfung der zur Verfügung stehenden Unterlagen und bei gleich­ bleibender Sach- und Rechtslage gebe ich folgende Stellungnahme ab:

Die von Ihnen im Rahmen der beabsichtigten Maßnahmen zur Aufstellung des Sachlichen Teilflächennutzungsplanes Konzentrationszonen Wind­ kraft befinden sich im Bereich folgender militärischer Belange:
-Hubschraubertiefflugstrecke 
-Interessengebiet Luftverteidigungsanlage 
-Interessengebiet Funkdienststelle Bw.

Die Zonen 1 (bei Großgründling), 
3 (nördlich von Schwaig), 
4 (südlich von Schwaig) und 
5 (nordöstlich von Reichertshausen) liegen innerhalb des Sicherheitskorridors einer Hubschraubertiefflugstrecke (HTFS), die von der Bundeswehr flugbetrieblich intensiv genutzt wird. 
Diese sind von Luftfahrthindernissen generell freizuhalten, da eine Bebauung mit WEA in diesen Bereichen eine potentielle Gefahr für den Flugbetrieb darstellt. Eine Realisierung der Zonen als Windvorranggebiete ist damit nicht möglich.

Die Zone 2 (nördlich von Nandlstadt) liegt außerhalb des Sicherheitskorridors (HTFS); flugbetriebliche Belange werden somit nicht beeinträchtigt. Damit ist diese Konzentrationsfläche aus Sicht der Bundeswehr grundsätzlich für die Windenergieplanung geeignet.

Details kann ich jedoch erst feststellen, wenn mir die entsprechenden Daten über die Anzahl, den Typ, die Nabenhöhe, den Rotordurchmesser, die Höhe über Grund, die Höhe über NN und vor allem die genauen Koordinaten von Luftfahrthindernissen vorliegen.

Fazit:
Den Zonen 1, 3, 4 und 5 wird aus militärischer Sicht nicht zugestimmt.
Vorbehaltlich einer flugsicherungstechnischen Prüfung im Genehmigungsverfahren kann der Zone 2 aus militärischer Sicht zugestimmt werden. Ich weise jedoch darauf hin, dass es aufgrund der oben genannten Belange zu Auflagen wie einer Höhenbegrenzung oder Verschiebungen bis hin zu Ablehnungen kommen kann.
Ich bitte mich auf jeden Fall im weiteren Verfahren unter Angabe meines
o.a. Aktenzeichens zu beteiligen.

Beschlussempfehlung

Die Stellungnahme wird Kenntnis genommen und beachtet. Als Konsequenz resultiert, dass zunächst im weiteren Verfahren nur WEA2 weiterverfolgt werden kann.

Unter Verweis auf das Schreiben des Marktes Nandlstadt vom 05.10.2023 bitten wir jedoch nochmals um Überprüfung an Sie, den Sicherheitskorridor der Hubschraubertiefflugstrecke (HTFS), welcher sich innerhalb des Gebiets der Marktgemeinde Nandlstadt befindet, so zu verlegen, dass aus Ihrer Sicht über die Konzentrationszone 2 hinaus weiteren Konzentrationszonen, idealerweise allen 5 Konzentrationszonen, zugestimmt werden kann.
Alternativ bitten wir Sie ebenso um Auskunft, ob mittels einer Höhenbegrenzung der Windräder trotz der HTFS eine Ausweisung der ausgewählten Konzentrationszonen aus Sicht der Bundeswehr denkbar wäre und wie hoch die Windräder maximal sein dürften.

Datenstand vom 12.10.2023 13:47 Uhr