Festlegung über die Höhe des Erfrischungsgeldes für die Mitglieder der Wahlvorstände bei der Europawahl am 09.06.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 14.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 14.03.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten nach § 10 Abs. 2 Europawahlordnung (EuWO) für ihre Tätigkeit am Wahltag ein Erfrischungsgeld. Die Höhe des Erfrischungsgeldes beträgt nach dieser Vorschrift 35,00 € für den Vorsitzenden und 25,00 € für die übrigen Mitglieder. Dies sind notwendige Kosten der Kommunen und werden vom Bund im Wege der Einzelabrechnung ersetzt. Eine darüber hinaus gehende Aufwandsentschädigung ist bundesrechtlich nicht vorgesehen und wäre nicht erstattungsfähig. Die Verwaltung plant für die Europawahl am 09.06.2024 derzeit mit einer Einteilung in drei Urnenwahlbezirke und drei Briefwahlbezirke. Der Wahlvorstand besteht aus acht Personen (Wahlvorsteher, stellvertretender Wahlvorsteher, Schriftführer, stellvertretender Schriftführer und vier Beisitzer). Bei der Europawahl 2019 wurde für jedes Mitglied des Wahlvorstands, ungeachtet seiner Funktion, sowie für die Wahlsachbearbeiter/-innen  35,00 € Erfrischungsgeld gewährt. Die Mehrkosten für den Markt Nandlstadt betragen bei diesem Vorgehen 500,00 €. 

Beschlussempfehlung

1. Der Marktrat beschließt, die Höhe des Erfrischungsgeldes gem. § 10 Abs. 2 EuWO zu gewähren.
2. Der Marktrat beschließt, jedem Mitglied des Wahlvorstandes ungeachtet seiner Funktion sowie den Wahlsachbearbeitern/-innen im Rathaus 35,00 € Erfrischungsgeld zu gewähren. 

Beschluss 1

Der Marktrat beschließt, die Höhe des Erfrischungsgeldes gem. § 10 Abs. 2 EuWO zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Marktrat beschließt, jedem Mitglied des Wahlvorstandes ungeachtet seiner Funktion sowie den Wahlsachbearbeitern/-innen im Rathaus 35,00 € Erfrischungsgeld zu gewähren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.04.2024 08:40 Uhr