Bayernets GmbH (03.08.2023)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 18.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 18.04.2024 ö beschließend 3.2.12

Sachverhalt

Stellungnahme:

Im Geltungsbereich Ihres o. g. Verfahrens sowie den externen Ausgleichsflächen (FL-Nr. 87 und 168 der Gemarkung Airischwand) - wie in den von Ihnen übersandten Planunterlagen dargestellt - liegen keine Anlagen der bayernets GmbH. Aktuelle Planungen der bayernets GmbH werden hier ebenfalls nicht berührt.

Wir haben keine Einwände gegen das Verfahren.

Beschlussempfehlung

Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen.

Zur Stellungnahme der Fachstelle wird von dem Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:

Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass im Geltungsbereich des Verfahrens sowie den externen Ausgleichsflächen keine Anlagen der bayernets GmbH liegen. Aktuelle Planungen der bayernets GmbH werden ebenfalls nicht berührt.

Bezüglich der Belange der bayernets GmbH ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.

Beschluss

Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen.

Zur Stellungnahme der Fachstelle wird von dem Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:

Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass im Geltungsbereich des Verfahrens sowie den externen Ausgleichsflächen keine Anlagen der bayernets GmbH liegen. Aktuelle Planungen der bayernets GmbH werden ebenfalls nicht berührt.

Bezüglich der Belange der bayernets GmbH ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktrat Selmayer war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.

Datenstand vom 14.05.2024 20:34 Uhr