Ortschaft Gründl und Kollersdorf, mit Schreiben vom 18.01.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 18.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 18.04.2024 ö beschließend 4.3.1

Beschlussempfehlung

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Bewohner der Ortschaften Gründl und Kollersdorf und teilt dazu Folgendes mit:

Die wirtschaftliche Entwicklung und die Versorgung der BürgerInnen des Marktes Nandlstadt ist ein vorrangiges Ziel der Marktverwaltung. Dazu ist es auch erforderlich, die notwendigen Flächen zur Entwicklung von Gewerbe- und Handelsbetrieben bereitzustellen. Die Marktverwaltung hat jedoch keinen Einfluss auf die unternehmerischen Entscheidungen von einzelnen Betrieben und deren MitarbeiterInnen bzw. keine Möglichkeiten, diese spezifischen Entscheidungen unmittelbar zu beeinflussen. Die Einschätzung über die Möglichkeiten der Arbeitsmarktsituation ist nur durch die Betriebe und Unternehmen eigenverantwortlich zu überprüfen. 

Grundsätzlich ist der Markt Nandlstadt auch bestrebt leerstehende Geschäftsräume im Ortsbereich mit neuen Angeboten zu füllen. Allerdings sind die Flächenanforderungen moderner Einzelhandelsbetriebe mit den freien Gewerbeflächen im Ortszentrum nicht in Einklang zu bringen. Weiterhin wird mitgeteilt, dass der Markt Nandlstadt keine typische „Urlaubsregion“ ist und es sei darauf verwiesen, dass in den typischen Urlaubsregionen Geschäftsbetrieb zumeist saisonal ist und die fraglichen Betriebe außerhalb der Saison komplett geschlossen sind. Dies erscheint nicht als erstrebenswertes Ziel für das Ortsbild des Marktes.

Der Hinweis auf die Bodenqualitäten im betreffenden Bereich wird zur Kenntnis genommen. Dazu sei auf die Hinweise zum Bebauungsplan verwiesen, in denen der richtige und sinnvolle Umgang mit dem Schutzgut Boden erläutert wird. 

Der Kühbach ist weder als vorläufiges noch als festgesetztes Überschwemmungsgebiet erfasst. Durch das gepufferte Sammeln und die gedrosselte Einleitung im gesamten Gewerbegebiet wird die Menge an Niederschlag besser gesteuert und gelangt nur verzögert in den Kühbach. Um dem Rechnung zu tragen, werden im Bebauungsplan Vorhalteflächen für die Regenrückhaltung aufgenommen. In Anbetracht der großräumigen Einzugsfläche des Kühbachs von mindestens 3,3 km² zwischen Nandlstadt und Gründl stellt der betreffende Planausschnitt des Bebauungsplanes „Kitzberger Feld II“ rund 2,07 ha (= 0,6% der Einzugsfläche) für die gesamte Einzugsfläche eine nachgeordnete Fläche dar. 

Die tatsächlichen Erfahrungen und Bedenken werden sehr ernst genommen, jedoch ist die Forderung nach Hochwasserschutzmaßnahmen nicht an dieser Bauleitplanung festzumachen, da diese Bauleitplanung keine negativen Auswirkungen auf die bestehende Situation hat. Insbesondere, da durch die Regenrückhaltung die Situation für die Ortschaften Gründl und Kollersdorf nicht verschlechtert wird. Im Gegenteil hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass sehr trockene Böden im Rahmen von Starkregenereignissen gerade nicht in der Lage sind die plötzlich anfallenden Wassermengen aufzunehmen. Durch die Anlage der Regenrückhaltebecken ist jedoch gerade für diese Extremereignisse ein neues Puffervolumen vorhanden.

Weiterhin sei angemerkt, dass Niederschläge mit ≥ 50 l/m² in einer Stunde gemäß KOSTRA-DWD-2020, Rasterfeld 194170, im Durchschnitt nur alle 100 Jahre wiederkehren. 

Der Ausgleich für den Eingriff entspricht den gesetzlichen Vorgaben und Verfahrensabläufen. 

Während der Planungsphase wurden mehrere mögliche Arten von Querungshilfen auf Ihre Anwendbarkeit und Umsetzbarkeit an der betreffenden Stelle geprüft und mit den entsprechenden Stellen im LRA Freising beraten. Die Einrichtung einer Bedarfsampelanlage stellte dabei die am besten umsetzbare und für den Fußgängerschutz wirksamste Lösung dar und stellt außerdem nur im Bedarfsfall einen Eingriff in den Verkehrsfluss dar. Des Weiteren sei angemerkt, dass jede Form einer Querungshilfe Unterhalts- bzw. Pflegekosten auslöst, die entsprechend zu tragen sind.

Vorhalteflächen für Regenrückhaltebecken werden im Bebauungsplan aufgenommen, eine weitere Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende verliest das vorliegende Schreiben. Markträtin Schillinger ergänzt, dass die Bürger große Bedenken hätten. Bei starkem Regen seien massive Schäden an Flächen und Gebäuden zu erwarten. Problematisch sei, dass das Oberflächenwasser nicht auf dem Sondergebiet zurückgehalten, sondern lediglich gedrosselt eingeleitet werde. An den Markt seien von einigen Grundstückseigentümern in der Vergangenheit Flächen veräußert worden unter Versprechungen des Marktes, diese für Hochwasserschutzmaßnahmen zu nutzen. Dies sei bislang nicht bzw. nur unzureichend geschehen. Sie bittet daher nochmals darum, sämtliche Maßnahmen und Möglichkeiten zum Hochwasserschutz der bachabwärts liegenden Ortsteile und der anderen Gemeinden auszunutzen.

Peter Wacker jun. erläutert, dass eine Einleitung ursprünglich nicht geplant gewesen sei. Der Boden sei aber definitiv nicht sickerfähig, zudem bestehe die Problematik bereits jetzt durch die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes. Auf Einwand erläutert er, dass er sich lediglich auf das Bodengutachten und nicht auf die Verpflichtungen anderer Grundstückseigentümer im bestehenden Gewerbegebiet stützen könne.

Allgemein ist sich das Gremium einig, dass die bisher vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ausreichen, um eine zufriedenstellende Behandlung des anfallenden Niederschlagswassers zu erreichen.

Beschluss

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Bewohner der Ortschaften Gründl und Kollersdorf und teilt dazu Folgendes mit:

Die wirtschaftliche Entwicklung und die Versorgung der BürgerInnen des Marktes Nandlstadt ist ein vorrangiges Ziel der Marktverwaltung. Dazu ist es auch erforderlich, die notwendigen Flächen zur Entwicklung von Gewerbe- und Handelsbetrieben bereitzustellen. Die Marktverwaltung hat jedoch keinen Einfluss auf die unternehmerischen Entscheidungen von einzelnen Betrieben und deren MitarbeiterInnen bzw. keine Möglichkeiten, diese spezifischen Entscheidungen unmittelbar zu beeinflussen. Die Einschätzung über die Möglichkeiten der Arbeitsmarktsituation ist nur durch die Betriebe und Unternehmen eigenverantwortlich zu überprüfen. 

Grundsätzlich ist der Markt Nandlstadt auch bestrebt leerstehende Geschäftsräume im Ortsbereich mit neuen Angeboten zu füllen. Allerdings sind die Flächenanforderungen moderner Einzelhandelsbetriebe mit den freien Gewerbeflächen im Ortszentrum nicht in Einklang zu bringen. Weiterhin wird mitgeteilt, dass der Markt Nandlstadt keine typische „Urlaubsregion“ ist und es sei darauf verwiesen, dass in den typischen Urlaubsregionen Geschäftsbetrieb zumeist saisonal ist und die fraglichen Betriebe außerhalb der Saison komplett geschlossen sind. Dies erscheint nicht als erstrebenswertes Ziel für das Ortsbild des Marktes.

Der Hinweis auf die Bodenqualitäten im betreffenden Bereich wird zur Kenntnis genommen. Dazu sei auf die Hinweise zum Bebauungsplan verwiesen, in denen der richtige und sinnvolle Umgang mit dem Schutzgut Boden erläutert wird. 

Der Kühbach ist weder als vorläufiges noch als festgesetztes Überschwemmungsgebiet erfasst. Durch das gepufferte Sammeln und die gedrosselte Einleitung im gesamten Gewerbegebiet wird die Menge an Niederschlag besser gesteuert und gelangt nur verzögert in den Kühbach. Um dem Rechnung zu tragen, werden im Bebauungsplan Vorhalteflächen für die Regenrückhaltung aufgenommen. In Anbetracht der großräumigen Einzugsfläche des Kühbachs von mindestens 3,3 km² zwischen Nandlstadt und Gründl stellt der betreffende Planausschnitt des Bebauungsplanes „Kitzberger Feld II“ rund 2,07 ha (= 0,6% der Einzugsfläche) für die gesamte Einzugsfläche eine nachgeordnete Fläche dar. 

Die tatsächlichen Erfahrungen und Bedenken werden sehr ernst genommen, jedoch ist die Forderung nach Hochwasserschutzmaßnahmen nicht an dieser Bauleitplanung festzumachen, da diese Bauleitplanung keine negativen Auswirkungen auf die bestehende Situation hat. Insbesondere, da durch die Regenrückhaltung die Situation für die Ortschaften Gründl und Kollersdorf nicht verschlechtert wird. Im Gegenteil hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass sehr trockene Böden im Rahmen von Starkregenereignissen gerade nicht in der Lage sind die plötzlich anfallenden Wassermengen aufzunehmen. Durch die Anlage der Regenrückhaltebecken ist jedoch gerade für diese Extremereignisse ein neues Puffervolumen vorhanden.

Weiterhin sei angemerkt, dass Niederschläge mit ≥ 50 l/m² in einer Stunde gemäß KOSTRA-DWD-2020, Rasterfeld 194170, im Durchschnitt nur alle 100 Jahre wiederkehren. 

Der Ausgleich für den Eingriff entspricht den gesetzlichen Vorgaben und Verfahrensabläufen. 

Während der Planungsphase wurden mehrere mögliche Arten von Querungshilfen auf Ihre Anwendbarkeit und Umsetzbarkeit an der betreffenden Stelle geprüft und mit den entsprechenden Stellen im LRA Freising beraten. Die Einrichtung einer Bedarfsampelanlage stellte dabei die am besten umsetzbare und für den Fußgängerschutz wirksamste Lösung dar und stellt außerdem nur im Bedarfsfall einen Eingriff in den Verkehrsfluss dar. Des Weiteren sei angemerkt, dass jede Form einer Querungshilfe Unterhalts- bzw. Pflegekosten auslöst, die entsprechend zu tragen sind.

Vorhalteflächen für Regenrückhaltebecken werden im Bebauungsplan aufgenommen, eine weitere Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 18

Datenstand vom 14.05.2024 20:34 Uhr