Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, SG41 Altlasten, vom 05.02.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 18.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 18.04.2024 ö beschließend 5.2.6

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, SG41 Altlasten vom 05.02.2024.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die betroffenen Flurstücke derzeit nicht im Altlastenkataster eingetragen sind und keine Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenverunreinigungen vorliegen. 

Der Marktgemeinderat setzt sich für den schonenden Umgang mit dem Schutzgut Boden ein. Entsprechende Hinweise sind in der Begründung unter Punkt 9.5. aufgeführt. Zusätzlich werden ein Hinweis bezüglich des Umganges mit belasteten Böden und Ergänzungen in Bezug auf Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen mit dem Schutzgut Boden redaktionell in die Begründung mit aufgenommen.

Zum Thema Flächenverbrauch teilt der Marktgemeinderat mit, dass sich auch der Markt Nandlstadt zum sorgsamen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Flächen bekennt. Unter sorgfältiger Abwägung der zugrunde gelegten Schutzgüter sowie der öffentlichen und privater Belange hat sich der Markt Nandlstadt zur vorliegenden Bauleitplanung entschlossen.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, SG41 Altlasten vom 05.02.2024.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die betroffenen Flurstücke derzeit nicht im Altlastenkataster eingetragen sind und keine Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenverunreinigungen vorliegen. 

Der Marktgemeinderat setzt sich für den schonenden Umgang mit dem Schutzgut Boden ein. Entsprechende Hinweise sind in der Begründung unter Punkt 9.5. aufgeführt. Zusätzlich werden ein Hinweis bezüglich des Umganges mit belasteten Böden und Ergänzungen in Bezug auf Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen mit dem Schutzgut Boden redaktionell in die Begründung mit aufgenommen.

Zum Thema Flächenverbrauch teilt der Marktgemeinderat mit, dass sich auch der Markt Nandlstadt zum sorgsamen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Flächen bekennt. Unter sorgfältiger Abwägung der zugrunde gelegten Schutzgüter sowie der öffentlichen und privater Belange hat sich der Markt Nandlstadt zur vorliegenden Bauleitplanung entschlossen.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Datenstand vom 14.05.2024 20:34 Uhr