BUND – Naturschutz Bayern e.V. vom 20.02.2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 18.04.2024
Beratungsreihenfolge
Beschlussempfehlung
Der Markt Nandlstadt bedankt sich für die Stellungnahme des BUND – Naturschutz Bayern e.V..
Es wird mitgeteilt, dass die artenschutzrechtliche Prüfung den einschlägigen Vorgaben entspricht. In der saP wird das Vorgehen und die angewandten Vorschriften in ausreichendem Maß erläutert.
Alle erforderlichen Bewertungen wurden fachgerecht vorgenommen, ein weiterer Ergänzungsbedarf besteht nicht.
Bezüglich der Kompensationsmaßnahme wird mitgeteilt, dass die angeführte Ausgleichsfläche den einschlägigen Vorgaben an den Ausgleich von Eingriffen entspricht.
Bezüglich der angeführten Punkte zu Stadt- und Landschaftsplanung teilt der Marktgemeinderat mit, dass die geplante Entwicklung von Gewerbeflächen für den Markt Nandlstadt ein wichtiges und legitimes Ziel seiner städtebaulichen Entwicklung darstellt. Durch die beiden bereits bestehenden Fuß- und Radwege können die geplanten Märkte auch zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreicht werden.
Eine Beschränkung des Sortiments ist aus Sicht des Marktrates nicht erforderlich. Die in den Märkten angebotenen Sortimente stellen keine unmittelbare Konkurrenz zu den vorhandenen Sortimenten der im Innenbereich des Marktes ansässigen Unternehmen dar.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Markt Nandlstadt bedankt sich für die Stellungnahme des BUND – Naturschutz Bayern e.V..
Es wird mitgeteilt, dass die artenschutzrechtliche Prüfung den einschlägigen Vorgaben entspricht. In der saP wird das Vorgehen und die angewandten Vorschriften in ausreichendem Maß erläutert.
Alle erforderlichen Bewertungen wurden fachgerecht vorgenommen, ein weiterer Ergänzungsbedarf besteht nicht.
Bezüglich der Kompensationsmaßnahme wird mitgeteilt, dass die angeführte Ausgleichsfläche den einschlägigen Vorgaben an den Ausgleich von Eingriffen entspricht.
Bezüglich der angeführten Punkte zu Stadt- und Landschaftsplanung teilt der Marktgemeinderat mit, dass die geplante Entwicklung von Gewerbeflächen für den Markt Nandlstadt ein wichtiges und legitimes Ziel seiner städtebaulichen Entwicklung darstellt. Durch die beiden bereits bestehenden Fuß- und Radwege können die geplanten Märkte auch zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreicht werden.
Eine Beschränkung des Sortiments ist aus Sicht des Marktrates nicht erforderlich. Die in den Märkten angebotenen Sortimente stellen keine unmittelbare Konkurrenz zu den vorhandenen Sortimenten der im Innenbereich des Marktes ansässigen Unternehmen dar.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6
Datenstand vom 14.05.2024 20:34 Uhr