Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 16.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Sehr geehrter Herr Pichlmaier,
die Handwerkskammer für München und Oberbayern bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu o.a. Bebauungsplanaufstellungsverfahren der Marktgemeinde Nandlstadt für den Bereich der mit einem Wohnhaus bestandenen 0,29 ha große, sonst bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche nördlich der Kreisstraße FS 32 im Bereich der FI.Nrn. 1263/3, 1319, 1319/1, 1331 /6 sowie Teilflächen der FINrn 1264, 1311, 1311 /1, 1322/3, 1323 und 1331, Gern. Nandlstadt. Nördlich an das vorhandene Dorfgebiet anschließend soll in der Gemeinde ein neues Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO entstehen.
Der Bebauungsplan wird nicht aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan entwickelt, der für das Plangebiet ein Dorfgebiet gemäß§ 5 BauNVO darstellt, was eine Berichtigung desselben für den Geltungsbereich im Nachgang erfordert. Es soll in erster Linie Raum für Wohnbebauung in Form von drei Einzelhäusern geschaffen werden.
Wie auch schon im Zusammenhang mit Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.27 "Ortsteil Reith" im Oktober 2022 geäußert, ist auch hier aufgrund der Kleinflächigkeit ist diese Umwidmung zu einem Wohngebiet zu akzeptieren.
Jedoch würden wir es auch hier sehr begrüßen, wenn für wegfallende mischbaulich und damit auch gewerblich nutzbare Flächen, (wodurch bedauerlicherweise auch immer Ansiedlungs-/ oder ggf. Erweiterungsmöglichkeiten für Gewerbe/Handwerksnutzungen verloren gehen), an anderer Stelle im Marktgemeindegebiet im Gegenzug adäquater Ersatz geschaffen werden könnte.
Mit freundlichen Grüßen
lsabella Hößl
Referentin
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 08.01.2024 und nimmt zur Kenntnis, dass die Handwerkskammer die Ausweisung des WA im Bebauungsplan „Altfalterbach Ost“ akzeptiert.
Der Marktgemeinderat stellt richtig, dass sich der Geltungsbereich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, das der Ortsteil Altfalterbach als gesamtheitliches Gebiet zu betrachten ist. Dieses gesamtheitliche Gebiet ist als Dorfgebiet im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Eine Hauptnutzung des Dorfgebietes ist das Wohnen. Die geplante Nutzung des Wohnens, im Geltungsbereich als „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ gemäß § 4 BauNVO deklariert, widerspricht dem Flächennutzungsplan daher nicht. Dieses neue Wohngebiet entsteht als Teil des gesamten Dorfgebietes. Da sich die Nutzung aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, muss dieser nicht angepasst werden.
Ein Ziel des Marktes Nandlstadt ist es auch zukünftig neben Flächen für das Wohnen gewerblich nutzbare Fläche zu schaffen und die Nutzungen im Gleichgewicht zu halten.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 08.01.2024 und nimmt zur Kenntnis, dass die Handwerkskammer die Ausweisung des WA im Bebauungsplan „Altfalterbach Ost“ akzeptiert.
Der Marktgemeinderat stellt richtig, dass sich der Geltungsbereich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, das der Ortsteil Altfalterbach als gesamtheitliches Gebiet zu betrachten ist. Dieses gesamtheitliche Gebiet ist als Dorfgebiet im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Eine Hauptnutzung des Dorfgebietes ist das Wohnen. Die geplante Nutzung des Wohnens, im Geltungsbereich als „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ gemäß § 4 BauNVO deklariert, widerspricht dem Flächennutzungsplan daher nicht. Dieses neue Wohngebiet entsteht als Teil des gesamten Dorfgebietes. Da sich die Nutzung aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, muss dieser nicht angepasst werden.
Ein Ziel des Marktes Nandlstadt ist es auch zukünftig neben Flächen für das Wohnen gewerblich nutzbare Fläche zu schaffen und die Nutzungen im Gleichgewicht zu halten.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.06.2024 17:15 Uhr