Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, Tiefbauamt, vom 04.01.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 16.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 16.05.2024 ö beschließend 8.2.11

Sachverhalt

Die Sichtfelder im Einmündungsbereich zur Kreisstraße FS 32 sind dauerhaft frei zu halten.
Es dürfen keine Oberflächenwasser in die Kreisstraße FS 32 einlaufen. Die Straßenentwässerung der Kreisstraße FS 32 darf nicht beeinträchtigt werden 
Die Zufahrt ist gemäß RaSt06 herzustellen. Speziell die Schleppkurven sind zu prüfen!

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, Tiefbauamt.
Die in der Stellungnahme vorgebrachten fachlichen Hinweise bezüglich der Freihaltung des Sichtfeldes im Einmündungsbereich zur Kreisstraße FS32 und der Straßenentwässerung werden vom Marktrat zur Kenntnis genommen. Der Marktrat teilt mit, dass es sich bei der Einmündung zur Kreisstraße FS32 um eine bereits bestehende Straßeneinmündung handelt und dem Marktrat bisher keine Beschwerden von den Anwohnern in Bezug auf die bestehende Straßeneinmündung herangetragen wurden. Eine neue Straßeneinmündung gemäß RaST06 und eine Überprüfung der Schleppkurven erscheint daher zunächst nicht notwendig.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, Tiefbauamt.
Die in der Stellungnahme vorgebrachten fachlichen Hinweise bezüglich der Freihaltung des Sichtfeldes im Einmündungsbereich zur Kreisstraße FS32 und der Straßenentwässerung werden vom Marktrat zur Kenntnis genommen. Der Marktrat teilt mit, dass es sich bei der Einmündung zur Kreisstraße FS32 um eine bereits bestehende Straßeneinmündung handelt und dem Marktrat bisher keine Beschwerden von den Anwohnern in Bezug auf die bestehende Straßeneinmündung herangetragen wurden. Eine neue Straßeneinmündung gemäß RaST06 und eine Überprüfung der Schleppkurven erscheint daher zunächst nicht notwendig.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.06.2024 17:15 Uhr