Landratsamt Freising - Altlasten vom 03.05.2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 20.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stellungnahme:
Die von der Planung betroffenen Grundstücke mit den Flurnummern Flurnummer 104/8, 104/12, 104/9, Gemarkung Baumgarten sind aktuell nicht im Altlastenkataster eingetragen. Dem Landratsamt Freising - Sachgebiet 41 / Bodenschutz - liegen keine Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vor.
Die Marktgemeinde Nandlstadt ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gehalten, auch eigene Recherchen (z.B. Luftbilder, Archive, Bürgerbefragungen, Baugrunduntersuchungen usw.) durchzuführen um eine mögliche Altlastenproblematik abzuklären. Erkenntnisse über eine Baugrunduntersuchung, die oftmals auch Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen gibt, liegen uns nicht vor.
Bodenversiegelungen sind auf das unumgängliche Mindestmaß zu beschränken sowie der Grundsatz des schonenden und sparsamen Umgangs mit Boden einzuhalten. Dies ist in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Sollten wider Erwarten Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen im Zuge der Bauarbeiten festgestellt werden, ist mit der Bodenschutzbehörde des Landratsamts Freising das weitere Vorgehen unverzüglich abzuklären (Mitteilungspflicht gem. Art. 1 BayBodSchG). Es ist dafür Sorge zu tragen, dass bei belasteten Böden die Separierung, Untersuchung auf entsprechende Parameter nach den Bodenschutzgesetzen, sowie die ordnungsgemäße Entsorgung erfolgt.
Da die Grundstücke künftig einer höherwertigen Nutzung (Wohngebiete) zugeführt werden, sind die Maßnahme - und Prüfwerte der Bundesbodenschutzverordnung für Wohngebiete nachweislich einzuhalten. Auf die Einhaltung der Prüfwerte sollte im Bebauungsplan zumindest hingewiesen werden.
Der gewachsene Bodenaufbau soll überall dort erhalten werden, wo keine bauliche Anlage errichtet und auch sonst keine nutzungsbedingte Überprägung der Oberfläche geplant bzw. erforderlich ist.
Beschlussempfehlung
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird vom Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass dem Landratsamt Freising - Sachgebiet 41 / Bodenschutz - keine Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorliegen. Die weiteren Hinweise bezüglich Bodenuntersuchung, Bodenschutzverordnung und Bodenaufbau werden beachtet.
Bezüglich der Belange des Landratsamtes Freising – Altlasten ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Beschluss
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird vom Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass dem Landratsamt Freising - Sachgebiet 41 / Bodenschutz - keine Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorliegen. Die weiteren Hinweise bezüglich Bodenuntersuchung, Bodenschutzverordnung und Bodenaufbau werden beachtet.
Bezüglich der Belange des Landratsamtes Freising – Altlasten ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.11.2024 09:10 Uhr