3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 20.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die derzeitige Gebührensatzung mit den aktuell gültigen Gebührensätzen trat bereits zum 01.09.2019 in Kraft. Seither wurden die Gebührensätze nicht mehr angepasst. Bereits im letzten Prüfungsbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands wurde angemahnt, dass die Gebühren im Hinblick auf das Defizit des Marktes deutlich angehoben werden müssten.

Alleine die Tariferhöhungen für die Kinderpfleger/-innen und Erzieher/-innen werden von September 2019 bis zur vorgeschlagenen Gebührenerhöhung zum 01.09.2024 um durchschnittlich knapp 18 % gestiegen sein – weitere Erhöhungen für die Zukunft noch nicht eingerechnet Die gesteigerten Energiekosten, die sonstigen steigenden Betriebs- und Instandhaltungskosten sowie der regelmäßige Investitionsaufwand sind dabei noch gar nicht berücksichtigt.

Auf den ersten Blick erscheint die vorgeschlagene Gebührenerhöhung natürlich sehr deutlich, aber aus Sicht der Geschäftsleitung angemessen und vor allem dringend erforderlich. Nicht vergessen werden darf zudem der staatliche Beitragszuschuss des Freistaats Bayern in Höhe von monatlich 100,00 Euro, welcher von den aufgeführten Gebühren jeweils in Abzug gebracht werden muss (siehe Spalte Zahlbetrag abzgl. Zuschuss). Bei den Krippengebühren ist der Zuschuss von einer bestimmten Einkommensgrenze der Eltern abhängig, bei den Kindergartengebühren wird er automatisch pauschal in Abzug gebracht.

Nimmt man beispielsweise an, es wird für ein Kind über 3 Jahren eine ganztägige Betreuung mit maximaler Buchungszeit im Kindergarten gebucht, würden die Eltern ab 01.09.2027 einen monatlichen Beitrag in Höhe von 153 Euro (253 Euro Gebühren abzgl. 100 Euro Beitragszuschuss) zu entrichten haben. Rechnet man lediglich mit 20 Kindergartentagen im Monat, bedeutet dies eine Betreuung von 180 Stunden je Monat (20 Tage x 9 Stunden). Dies entspricht einer Gebühr in Höhe von 0,85 Euro je Stunde für eine ganztägige hochwertige Betreuung des Kindes durch hervorragend ausgebildetes pädagogisches Fachpersonal. In der Krippe würde dies bei gleichlanger Buchung zu einer Belastung von knapp 1,70 Euro je Stunde führen (bei Erfüllung der Zuschussvoraussetzungen).

Mit dem ursprünglich von der Geschäftsleitung ausgearbeiteten Vorschlag (Variante 1) wurden die Elternbeiräte des Johannes-Kindergartens und der Korbinian-Kita beteiligt und angehört. In einem persönlichen Gespräch mit Elternvertreterinnen der Korbinian-Kita wurde anstatt einer drastischen Erhöhung für 2024 eine gleichmäßige Verteilung der Erhöhung auf mehrere Jahre angeregt. Bis zum 01.09.2027 würden nach der Variante 2 die Gebühren im Kindergarten gleichmäßig über vier Jahre um insgesamt ca. 40 % steigen. 

Bei den Gebührensätzen für die Krippe wurde auf eine eigenständige Dynamisierung verzichtet, da dies aus Sicht der Geschäftsleitung die Gebühren zwischen Kindergarten und Krippe zu weit auseinandertreibt. Aufgrund des höheren Betreuungsfaktors von 2,0 in der Krippe erscheint jedoch der doppelte Ansatz der Gebühren im Vergleich zum Kindergarten für die Krippe absolut vertretbar.

Die Verwaltung empfiehlt dem Marktgemeinderat die mit dem Elternbeirat abgestimmte Variante 2, welche nun längerfristig Planungssicherheit für Eltern und Gemeinde schafft. 

Darüber hinaus könnte man in Zukunft (ab 01.09.2028) über pauschale moderate jährliche Erhöhungen diskutieren.

Zusätzlich wurde in der Satzung die sog. „Geschwisterermäßigung“ angepasst. Eine Differenzierung zwischen Krippen- und Kindergartenkindern wurde entfernt. Weiterhin beträgt die Ermäßigung bei zwei Kinder, die eine Kita gleichzeitig besuchen, 65 % für das zweite und bei drei Kindern zusätzlich nur 40 %.

Beschlussempfehlung

Der vorliegende Entwurf der 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung) wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

Beschluss

Der vorliegende Entwurf der 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung) wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Dokumente
3. Änderungssatzung zur Kindertageseinrichtungsgebührensatzung ab 01.09.2024 (.pdf)
Erhöhung Kita-Gebühren Variante 1 (.pdf)
Erhöhung Kita-Gebühren Variante 2 (.pdf)
Stellungnahme KorbiKita_Widerspruch_Einwände_Erhöhung Kitagebühren (.pdf)
Stellungnahme zur Kita Erhöhung_24.04.2024 (.pdf)

Datenstand vom 15.11.2024 09:10 Uhr