Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 25.07.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) | Sitzung des Marktgemeinderates | 25.07.2024 | ö | beschließend | 6.1 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat erhebt keine Einwände gegen den Bericht und die verlesene Jahresrechnung. Die im Haushalt 2018 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie erheblich waren und nicht schon früher genehmigt wurden, nachträglich gem. Art. 66 Abs. 1 GO genehmigt.
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 wird wie vorgelesen gem. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.
Beschluss
Der Marktgemeinderat erhebt keine Einwände gegen den Bericht und die verlesene Jahresrechnung. Die im Haushalt 2018 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie erheblich waren und nicht schon früher genehmigt wurden, nachträglich gem. Art. 66 Abs. 1 GO genehmigt.
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 wird wie vorgelesen gem. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.11.2024 09:03 Uhr