Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Maximilianstraße 39, 80538 München, vom 24.01.2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 25.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 5.1.4

Sachverhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Regierung von Oberbayern hat als höhere Landesplanungsbehörde bereits mit Schreiben vom 19.01.2024 im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB zu o.g. Vorhaben Stellung genommen. Auf diese Stellungnahme dürfen wir verweisen.
Darin stellten wir fest, dass die Planung in der Fassung vom 16.11.2023 den Erfordernissen der Raumordnung nicht grundsätzlich entgegensteht und den Belangen von Natur und Landschaft, auf Grund der Lage der Teilflächen 1 und 4 (nördliche Abschnitte) sowie 3 in einem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet, in der Gesamtabwägung besonderes Gewicht beizumessen sei.
An den Planunterlagen wurden nach der letzten Beteiligung Änderungen vorgenommen.
U.a. wurde ein möglicher Standort für eine ÖPNV-Haltestelle im Bebauungsplanentwurf eingezeichnet. Textliche Hinweise zum Immissionsschutz wurden ergänzt sowie Maßnahmen zur Niederschlagswasserbeseitigung aufgenommen (Schaffung eines Rückhaltebeckens).
Diese Änderungen wirken sich nicht auf die Bewertung aus hiesiger Sicht aus.

Ergebnis
Bei weiterer Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft, steht die Planung den Erfordernissen der Raumordnung auch in der Fassung vom 28.11.2024 weiterhin nicht grundsätzlich entgegen.

Hinweis
Zur Pflege der Planzentrale und des Rauminformationssystems bitten wir Sie uns nach Inkrafttreten von Bauleitplänen bzw. städtebaulichen Satzungen eine Endausfertigung mit ausgefüllten Verfahrensvermerken und der Angabe des Rechtskräftigkeitsdatums über das Funktionspostfach flaechenerfassung@reg-ob.bayern.de zukommen zu lassen (vgl. Art. 30, 31 BayLplG).

Aus Sicht des Sachgebiets 34.2 (Städtebau, Bauordnung) dürfen wir folgende städtebauliche Hinweise übermitteln:

Wir gehen davon aus, dass der Bedarf an neuen Einzelhandelsflächen in dem hier geplanten Umfang ausreichend untersucht wurde. In der Begründung zum B-Plan heißt es auf S. 5: „…ist mit einem weiterhin deutlichen Ansteigen der Bevölkerungszahl in der nahen Zukunft zu rechnen.
Dadurch kann auch eine steigende Nachfrage der Bevölkerung bei der Nahversorgung erwartet werden“ und auf S. 6 von einer „hohen Nachfrage“ nach einem Drogeriemarkt. Eine Anlage dazu liegt nicht bei.

Die Beurteilung, ob es sich bei der Fläche für das geplante Einzelhandelsgroßprojekt um eine städtebaulich integrierte Lage handelt – wie laut LEP 5.3.2 erforderlich – bzw. ob eine Ausweisung in Randlage hier zulässig ist, wurde im ersten Beteiligungsverfahren bereits vorgenommen und positiv entschieden. Dieser Meinung schließen wir uns an, sofern die dem Beteiligungsaufruf beiliegenden Anlage „Ortsränder“ als Nachweis dafür ausreicht, dass geeignete städtebaulich integrierte Standorte auf Grund der topographischen Gegebenheiten nicht vorliegen.

Für die vorgesehenen Einkaufsmöglichkeiten liegt kaum fußläufiger Einzugsbereich aus Wohngebieten vor. Die Erreichbarkeit der neu ausgewiesenen Siedlungsfläche von und zum Hauptort kann, über die geplante Bedarfsampelanlage hinaus, durch einen Ausbau der Fuß- und Radwege sowie einen Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz (mit tatsächlicher regelmäßiger Eintaktung) verbessert werden.

Belange der Städtebauförderung:
Dem Vorhaben kann zugestimmt werden, sofern die vorgesehene Einzelhandelsansiedlung die weitere Entwicklung der Ortsmitte Nandlstadt nicht wesentlich beeinträchtigt und somit den Sanierungszielen nicht entgegensteht.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Vasiliki Wolf
Sachgebiet 24.2 - Landes- und Regionalplanung
in den Regionen Ingolstadt (10) und München (14)

Beschlussempfehlung

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanung und nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Planung den Erfordernissen der Raumordnung weiterhin nicht entgegensteht.

Der Hinweis, das zur Pflege des Rauminformationssystems nach Inkrafttreten der Satzung eine Endausfertigung an das Funktionspostfach zu senden ist, wird zur Kenntnis genommen. Der Marktrat teilt mit, dass dieser Bitte selbstverständlich entsprochen wird.
Die Hinweise des Sachgebiets 34.2 (Städtebau, Bauordnung) werden zur Kenntnis genommen. Es wird dazu mitgeteilt, dass sich der Markt Nandlstadt unter Abwägung aller bekannten Faktoren unter- und gegeneinander zur Aufstellung der vorliegenden Bauleitplanung entschlossen hat.
Wie in den Hinweisen richtig festgestellt wird, wurde die Frage nach der städtebaulich integrierten Lage bereits im Vorfeld der Bauleitplanung intensiv mit der Regierung von Oberbayern diskutiert und unter Nachweis durch die Anlage „Ortsränder“ bestätigt.
Die Einschätzung, dass kaum fußläufiger Einzugsbereich vorliegt, wird vom Marktrat nicht geteilt. Entlang des bestehenden Fuß- und Radweges .  bis zur Wohnsiedlung. geringer Entfernung Diese Strecke kann leicht fußläufig oder per Fahrrad bewerkstelligt werden. Ein Anschluss an den ÖPNV ist bereits in Planung und durch den MVV positiv bestätigt (vgl. Stellungnahme MVV Münchner Tarif- und Verkehrsverbund GmbH vom 03.02.2025).
Die Zustimmung zum Vorhaben durch die Städtebauförderung wird durch den Marktrat positiv zur Kenntnis genommen. 

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanung und nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Planung den Erfordernissen der Raumordnung weiterhin nicht entgegensteht.

Der Hinweis, das zur Pflege des Rauminformationssystems nach Inkrafttreten der Satzung eine Endausfertigung an das Funktionspostfach zu senden ist, wird zur Kenntnis genommen. Der Marktrat teilt mit, dass dieser Bitte selbstverständlich entsprochen wird.
Die Hinweise des Sachgebiets 34.2 (Städtebau, Bauordnung) werden zur Kenntnis genommen. Es wird dazu mitgeteilt, dass sich der Markt Nandlstadt unter Abwägung aller bekannten Faktoren unter- und gegeneinander zur Aufstellung der vorliegenden Bauleitplanung entschlossen hat.
Wie in den Hinweisen richtig festgestellt wird, wurde die Frage nach der städtebaulich integrierten Lage bereits im Vorfeld der Bauleitplanung intensiv mit der Regierung von Oberbayern diskutiert und unter Nachweis durch die Anlage „Ortsränder“ bestätigt.
Die Einschätzung, dass kaum fußläufiger Einzugsbereich vorliegt, wird vom Marktrat nicht geteilt. Entlang des bestehenden Fuß- und Radweges .  bis zur Wohnsiedlung. geringer Entfernung Diese Strecke kann leicht fußläufig oder per Fahrrad bewerkstelligt werden. Ein Anschluss an den ÖPNV ist bereits in Planung und durch den MVV positiv bestätigt (vgl. Stellungnahme MVV Münchner Tarif- und Verkehrsverbund GmbH vom 03.02.2025).
Die Zustimmung zum Vorhaben durch die Städtebauförderung wird durch den Marktrat positiv zur Kenntnis genommen. 

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.03.2025 15:28 Uhr