Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 25.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist darauf zu achten, dass eine ordentliche Bewirtschaftung der anliegenden Flächen zu gewährleisten ist. Landwirtschaftliche Fahrzeuge haben eine Breite von bis zu 3,5 m und diese sollten problemlos die Straßen befahren können. Die Verkehrswege dürfen nicht als zusätzliche Parkmöglichkeit gebraucht werden.
Der Verlust an landwirtschaftlicher Fläche für Verkehrsfläche und Bebauung nimmt immer weiter zu.
Deshalb ist eine mehrstöckige Bebauung grundsätzlich eher zu begrüßen, um den Verbrauch von landwirtschaftlich nutzbarer Fläche nicht unnötig zu beschleunigen. Zudem sollten die Möglichkeiten der Nachverdichtung und die Wiedernutzbarmachung von Flächen in Betracht gezogen werden, um die Inanspruchnahme von zusätzlichen Flächen auf das notwendige Maß zu begrenzen.
Eine Eingrünung ist grundsätzlich erstrebenswert. Es sollte aber bei der Randbepflanzung, vor allem beim Pflanzen von Bäumen ein ausreichender Grenzabstand (4m) eingehalten werden, damit die landwirtschaftlichen Flächen nicht durch Schattenwirkung beeinträchtigt werden. Eine niedrige Bepflanzung ist zu begrüßen.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes werden Ausgleichsflächen ausgewiesen. Es ist zu begrüßen, dass der Ausgleich an Gewässern stattfindet und somit wertvollen Ackerboden schont. Es ist darauf zu achten, dass Ausgleichsflächen dergestalt gepflegt werden, dass hiervon keine negativen Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzung im Umgriff ausgehen (z.B. Unkrautsamenflug).
Des Weiteren ist auf einen ausreichenden Hochwasserschutz zu achten. Durch die Flächenversiegelung verschärft sich die Hochwasserproblematik für unterhalb liegender Ortschaften. Wiesen, die zur Futtergewinnung benötigt werden, können nach einem Hochwasser nicht mehr dafür genutzt werden.
Bei den immer häufiger werdenden Starkregenereignissen wird die geplante Versickerung des Regenwassers nicht ausreichend sein.
Mit freundlichen Grüßen,
Veronika Eicher
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes.
Es wird mitgeteilt, dass durch die vorliegende Planung die Zugänglichkeit zu den anliegenden landwirtschaftlichen Flächen nicht eingeschränkt wird. Der vorgebrachte Hinweis bezüglich der ordentlichen Bewirtschaftung der anliegenden Flächen, insbesondere in Bezug auf die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Verkehrswege, befindet sich bereits in der Begründung zum Bebauungsplan.
Dem Marktgemeinderat Nandlstadt ist sich dem Verlust an landwirtschaftlicher Fläche bewusst und hat sich unter Abwägung aller wirtschaftlichen und ökologischen Punkte für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kitzberger Feld II“ entschieden. Eine Nachverdichtung in Bezug auf Gewerbeflächen scheint schwerlich realisierbar, ohne die bestehenden Betriebe in ihrem wirtschaftlichen Bestand und deren Möglichkeit zur wirtschaftlichen Entwicklung erheblich einzuschränken. Dies stünde im Widerspruch zu den Maßgaben des Landesentwicklungsprogrammes. Weiterhin sei mitgeteilt, dass der Markt Nandlstadt bereits über zu wenige realisierbare Gewerbeflächen verfügt und sich deshalb zur Neuausweisung der in Rede stehenden Flächen entschieden hat. Zudem stellt die Planung mit der gewerblichen Nutzung kein Widerspruch gegenüber einer Wiedernutzbarkeit dar.
Der Marktgemeinderat teilt mit, dass zum Schutz der angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebe bereits im BBP „Textliche Hinweise Punkt D“ auf einen Hinweis bezüglich der Grenzabstände zur Nachbargrenze für Pflanzen verwiesen wird.
Der Marktrat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die ausgewiesenen Ausgleichsflächen durch den bayerischen Bauernverband begrüßt werden.
Es sind Pflegemaßnahmen (jährliche Mahd) auf der Ausgleichsfläche durchzuführen. Ein Samenflug von Wildpflanzen kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dies ist jedoch zu akzeptieren. Biodiversität ist auch Ziel der Bayerischen Staatsregierung für die bäuerliche Landwirtschaft.
Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis entgegen, dass auf einen ausreichenden Hochwasserschutz zu achten ist.
Geplant ist das Niederschlagswasser gedrosselt in den Kühbach abzuleiten. Dies wird vom Wasserwirtschaftsamt und der Abteilung Wasserrecht befürwortet. Es wird mit Abstimmung dieser Behörden ein Entwässerungskonzept entsprechend erstellt. Der Kühbach ist weder als vorläufiges noch als festgesetztes Überschwemmungsgebiet erfasst. Durch das gepufferte Sammeln und die gedrosselte Einleitung im gesamten Gewerbegebiet wird die Menge an Niederschlag, besser gesteuert und gelangt nur verzögert in den Kühbach. In Anbetracht der großräumigen Einzugsfläche des Kühbachs von rund 3,3 km² zwischen Nandlstadt und Gründl, stellt der betreffende Planausschnitt der 4. Flächennutzungsplanänderung mit rund 5 Hektar (= 0,05 km²) für die gesamte Einzugsfläche eine nachgeordnete Rolle. Hochwasserschutzmaßnahmen einzig aufgrund der in Rede stehenden Bauleitplanungen scheinen daher nicht zwingend geboten. Weiterhin ist bereits berücksichtigt, dass die Regenrückhaltebecken über das erforderliche Volumen hinaus größer ausgelegt werden um auch zukünftige Starkregenereignisse ausreichend abzupuffern.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes.
Es wird mitgeteilt, dass durch die vorliegende Planung die Zugänglichkeit zu den anliegenden landwirtschaftlichen Flächen nicht eingeschränkt wird. Der vorgebrachte Hinweis bezüglich der ordentlichen Bewirtschaftung der anliegenden Flächen, insbesondere in Bezug auf die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Verkehrswege, befindet sich bereits in der Begründung zum Bebauungsplan.
Dem Marktgemeinderat Nandlstadt ist sich dem Verlust an landwirtschaftlicher Fläche bewusst und hat sich unter Abwägung aller wirtschaftlichen und ökologischen Punkte für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kitzberger Feld II“ entschieden. Eine Nachverdichtung in Bezug auf Gewerbeflächen scheint schwerlich realisierbar, ohne die bestehenden Betriebe in ihrem wirtschaftlichen Bestand und deren Möglichkeit zur wirtschaftlichen Entwicklung erheblich einzuschränken. Dies stünde im Widerspruch zu den Maßgaben des Landesentwicklungsprogrammes. Weiterhin sei mitgeteilt, dass der Markt Nandlstadt bereits über zu wenige realisierbare Gewerbeflächen verfügt und sich deshalb zur Neuausweisung der in Rede stehenden Flächen entschieden hat. Zudem stellt die Planung mit der gewerblichen Nutzung kein Widerspruch gegenüber einer Wiedernutzbarkeit dar.
Der Marktgemeinderat teilt mit, dass zum Schutz der angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebe bereits im BBP „Textliche Hinweise Punkt D“ auf einen Hinweis bezüglich der Grenzabstände zur Nachbargrenze für Pflanzen verwiesen wird.
Der Marktrat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die ausgewiesenen Ausgleichsflächen durch den bayerischen Bauernverband begrüßt werden.
Es sind Pflegemaßnahmen (jährliche Mahd) auf der Ausgleichsfläche durchzuführen. Ein Samenflug von Wildpflanzen kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dies ist jedoch zu akzeptieren. Biodiversität ist auch Ziel der Bayerischen Staatsregierung für die bäuerliche Landwirtschaft.
Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis entgegen, dass auf einen ausreichenden Hochwasserschutz zu achten ist.
Geplant ist das Niederschlagswasser gedrosselt in den Kühbach abzuleiten. Dies wird vom Wasserwirtschaftsamt und der Abteilung Wasserrecht befürwortet. Es wird mit Abstimmung dieser Behörden ein Entwässerungskonzept entsprechend erstellt. Der Kühbach ist weder als vorläufiges noch als festgesetztes Überschwemmungsgebiet erfasst. Durch das gepufferte Sammeln und die gedrosselte Einleitung im gesamten Gewerbegebiet wird die Menge an Niederschlag, besser gesteuert und gelangt nur verzögert in den Kühbach. In Anbetracht der großräumigen Einzugsfläche des Kühbachs von rund 3,3 km² zwischen Nandlstadt und Gründl, stellt der betreffende Planausschnitt der 4. Flächennutzungsplanänderung mit rund 5 Hektar (= 0,05 km²) für die gesamte Einzugsfläche eine nachgeordnete Rolle. Hochwasserschutzmaßnahmen einzig aufgrund der in Rede stehenden Bauleitplanungen scheinen daher nicht zwingend geboten. Weiterhin ist bereits berücksichtigt, dass die Regenrückhaltebecken über das erforderliche Volumen hinaus größer ausgelegt werden um auch zukünftige Starkregenereignisse ausreichend abzupuffern.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.03.2025 15:28 Uhr