Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 29.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bei einer aufgrund einer Änderung erforderlichen nochmaligen Auslegung bzw. Beteiligung kann die Frist zur Auslegung verkürzt, die zu beteiligenden Stellen können beschränkt werden.
Beschlussempfehlung
Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplans Nr. 31-1 „Hausmehring – Sondergebiet Feuerwehr“ vom 29.04.2025 wird gebilligt. Der Marktgemeinderat beschließt die Durchführung des Verfahrens zur nochmaligen Beteiligung (§ 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB), beschränkt auf die von der Änderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB), mit einer Frist von drei Wochen (§ 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB).
Beschluss
Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplans Nr. 31-1 „Hausmehring – Sondergebiet Feuerwehr“ vom 29.04.2025 wird gebilligt. Der Marktgemeinderat beschließt die Durchführung des Verfahrens zur nochmaligen Beteiligung (§ 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB), beschränkt auf die von der Änderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB), mit einer Frist von drei Wochen (§ 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.05.2025 14:34 Uhr