Umbau eines bestehenden Wohnhauses in 3 Wohneinheiten
- Flur-Nr. 233/10 der Gemarkung Nandlstadt, Ringstr. 14
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 28.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Antragsteller:
Moritz Konrad (Neffe) i. V. von Herrn Heinrich Poppek
Ringstraße 14
85405 Nandlstadt
Das bestehende Einfamilien- Wohnhaus soll zu drei WE umgebaut werden.
Stellplatzsituation:
Lt. Stellplatzverordnung:
2 Wohnungen EG + DG größer als 110,00 m² = pro WHG 3 Stellplätze = 6 Stellplätze
1 Wohnung im KG kleiner 110,00 m² = pro WHG 2 Stellplätze = 2 Stellplätze
Bestandsschutz von 1 Stellplatz pro WHG aus alter Satzung und Genehmigung - 1 Stellplatz
Erforderliche Stellplätze nach aktueller Stellplatzsatzung = 7 Stellplätze
Vorhanden: 2 Garagenstellplätze lt. Plan und 5 Stellplätze außenliegend.
Befreiungen gegenüber den Festsetzungen zum Bebauungsplan Nandlstädter Höhe II
(siehe Anlage)
Das Einvernehmen i.V. mit den beantragten Befreiungen ist aus Sicht der Verwaltung zu erteilen, da auch eine Vorabstimmung mit dem LRA stattgefunden hat.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen im Sinne des § 36 Abs. 1 BauGB zum Umbau eines bestehenden Wohnhauses in drei Wohneinheiten auf der Flur-Nr. 233/10 der Gemarkung Nandlstadt, Ringstr. 14, wird mit einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Nandlstädter Höhe 2“ unter Nr. 1.41 hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche, Nr. 1.54 hinsichtlich der Dachliegefenster sowie Nr. 1.55 hinsichtlich des Kniestocks erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.02.2025 16:24 Uhr