Umnutzung eines landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäudes in drei Wohneinheiten
- Flur-Nr. 1704 der Gemarkung Baumgarten, Tölzkirchen 1b
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 29.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Es fällt in den Regelungsbestand des aufgrund des Baulandmobilisierungsgesetzes neu eingefügten § 35 Abs. 4 BauGB, nach welchem stillgelegte landwirtschaftliche Gebäude im Außenbereich, welche aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen wurden, mit einer Umbaumaßnahme zu Wohnungen umgebaut werden können, obwohl eine Privilegierung nicht mehr gegeben ist. Ein Abriss darf nicht erfolgen.
Unter diesen Auflagen kann das Einvernehmen aus Sicht des Bauamtes erteilt werden.
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen im Sinne des § 36 Abs. 1 BauGB für die Umnutzung eines landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäudes in drei Wohneinheiten auf der Flur-Nr. 1704 der Gemarkung Baumgarten wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass seitens des Landratsamtes Freising das Vorliegen der Tatbestände zur Anwendung des § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB festgestellt wird.
Datenstand vom 17.04.2025 10:19 Uhr