Datum: 28.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: ehemalige Turnhalle der Grund- und Mittelschule
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Nandlstadt
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:33 Uhr bis 21:32 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2022 - GENEHMIGT.pdf
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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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28.04.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Beschlussempfehlung
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2022 wird genehmigt.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2022 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem Bauausschuss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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28.04.2022
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ö
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informativ
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2 |
Diskussionsverlauf
Der Vorsitzende gibt die Beschlüsse aus dem Bauausschuss bekannt. Seitens des Marktgemeinderates werden hiergegen keine Einwendungen erhoben.
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3. Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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28.04.2022
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ö
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informativ
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3 |
Sachverhalt
Der Marktgemeinderat hat in der nichtöffentlichen Sitzung vom 31.03.2022 folgende Beschlüsse gefasst:
Der Auftrag zur Erstellung von Spritzasphaltdecken mit Ausprofilieren der Fahrbahn und Oberflächenbehandlung wird an die Firma Hörmann GmbH, Benzstraße 9, 87437 Kempten zu einer Bruttoangebotssumme von 140.522,34€ vergeben.
Der Auftrag zum Austausch des Asphalts in der Altfalterbacher Straße im Ortsteil Baumgarten als Vorbereitung für eine Spritzasphaltdecke wird zu einer Bruttoangebotssumme von 43.564,28€ an die Firma Danzer Johann Tiefbau GmbH, Rottenburger Straße 22, 93352 Rohr in Niederbayern vergeben.
Der Auftrag zur Kanalschachtrahmensanierung auf Straßen im Gemeindebereich ohne Fahrbahnausbruch wird an die Firma HV Kommunaltechik GmbH, Buchäckerring 12, 74096 Bad Rappenau zu einer Bruttoangebotssumme von 32.302,55€ vergeben.
Der Auftrag zur Erneuerung der Brücke bei Kollersdorf (inklusive Angleichung der Straße) wird an die Firma Wadle Bauunternehmung GmbH, Oskar-von-Miller-Straße 8, 84051 Essenbach zu einer Bruttoangebotssumme von 479.272,95€ vergeben.
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4. Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 24 "Moosburger Straße"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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28.04.2022
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Bebauungsplan Nr. 24 „Moosburger Straße“
mit integriertem Grünordnungsplan
- Eingegangene Stellungnahmen
A)
Im Rahmen des Verfahrens wurden von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine Stellungnahmen abgegeben:
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q, München
- Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Freising
- Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd, Landshut
- Wasserzweckverband Baumgartner Gruppe, Attenkirchen
- Erzbischöfliches Ordinariat München, R1, FB Pastoralraumanalyse
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Freising
- Heinz Entsorgung GmbH & Co. KG, Moosburg
- Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz, München
- Bayernwerk Netz GmbH Kundencenter Pfaffenhofen
B)
Von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind Stellungnahmen ohne Anregungen eingegangen:
- bayernets GmbH, München mit Schreiben vom 09.03.2022 – keine Einwände
- Gemeinde Rudelzhausen vom 14.03.2022 – keine Einwände
- Landratsamt Freising, SG 43, Bauleitplanung vom 07.04.2022 – keine Einwände
- Landratsamt Freising, SG 41, Immissionsschutz, Freising mit Schreiben vom 07.04.2022 – keine Einwände
- Landratsamt Freising, SG 33, Straßenverkehrsbehörde, Freising mit Schreiben vom 07.04.2022 – keine Einwände
- Landratsamt Freising, SG 61, Tiefbau, Freising mit Schreiben vom 07.04.2022 – keine Einwände
- Landratsamt Freising, Kreisarchäologie, Freising mit Schreiben vom 07.04.2022 – keine Einwände
- Landratsamt Freising, Abgrabung, Freising mit Schreiben vom 07.04.2022 – keine Einwände
- Landratsamt Freising, Ortsplanung, Freising mit Schreiben vom 07.04.2022 – keine Einwände
- Landratsamt Freising, SG 42, Untere Naturschutzbehörde, Freising mit Schreiben vom 07.04.2022 – keine Einwände
- Markt Au i. d. Hallertau vom 11.03.2022 – keine Einwände
- Verwaltungsgemeinschaft Mauern, Mitgliedsgemeinde Mauern, vom 01.03.2022 – keine Einwände
- Verwaltungsgemeinschaft Mauern, Mitgliedsgemeinde Wang, vom 01.03.2022 – keine Einwände
- Verwaltungsgemeinschaft Mauern, Mitgliedsgemeinde Hörgertshausen, vom 01.03.2022 – keine Einwände
- Regionaler Planungsverband München vom 14.03.2022 – keine regionalplanerischen Bedenken
- TenneT TSO GmbH, Bayreuth mit Schreiben vom 08.03.2022 – Belange nicht berührt
- Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Mitgliedsgemeinde Attenkirchen vom 15.03.2022 – keine Äußerung
- Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Mitgliedsgemeinde Zolling vom 15.03.2022 – keine Äußerung
C)
Folgende Behörden / TÖB haben Stellungnahmen und Anregungen vorgebracht:
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Infra I3, Bonn mit Schreiben vom 25.02.2022
- Kreisbrandrat des Landkreises Freising, Herrn Manfred Danner, Moosburg a. d. Isar mit Schreiben vom 11.03.2022
- Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Freising, mit Schreiben vom 01.04.2022
- Landratsamt Freising, SG 41, Altlasten und Bodenschutz, Freising mit Schreiben vom 06.04.2022
- Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, Freising mit Schreiben vom 08.03.2022
- Landratsamt Freising, Wasserrecht, Freising mit Schreiben vom 04.04.2022
- Polizeiinspektion Moosburg a. d. Isar mit Schreiben vom 07.03.2022
- Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, München mit Schreiben vom 09.03.2022
- Wasserwirtschaftsamt München, Servicestelle Freising mit Schreiben vom 24.03.2022
D)
Bezüglich der Beteiligung der Öffentlichkeit sind die folgenden Stellungnahmen von Bürgern eingegangen:
- Josef Penger, Lindenstraße 7, mit Schreiben vom 05.04.2022
Beschluss 1
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Infra I3, Bonn mit Schreiben vom 25.02.2022
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr zur Kenntnis.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Stellungnahme vom 04.05.2021 aufrecht gehalten wird.
Es wird begrüßt, dass seitens der Bundeswehr auch weiterhin keine Einwände bestehen, auch wenn die Belange der Bundeswehr durch die Planung zwar berührt, nicht aber beeinträchtigt werden.
Eine Planänderung wird dadurch nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 2
Kreisbrandrat des Landkreises Freising, Herrn Manfred Danner, Moosburg a. d. Isar mit Schreiben vom 11.03.2022
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die die Stellungnahme des Kreisbrandrates Herrn Manfred Danner.
Hierzu teilt der Marktgemeinderat mit, dass in die städtebaulichen Überlegungen bereits auch Überlegungen zum Brandschutz eingestellt sind.
So finden sich die vom Herrn Kreisbrandrat angemerkten Punkte bereits in den Hinweisen und Empfehlungen zum Bebauungsplan unter Punkt 7 – Allgemeine Belange des abwehrenden Brandschutzes.
Eine Planänderung wird dadurch nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 3
Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Freising, mit Schreiben vom 01.04.2022
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die die Stellungnahme des Landesbundes für Vogelschutz.
Der Marktrat begrüßt, dass von Seiten des Landesbundes für Vogelschutz grundsätzliches Einverständnis.
Der unter 2. Vorgebrachte Hinweis, dass auch für die Wiesenansaat autochthone Herkünfte zu verwenden sind (§gem. §40 BNatSchG.), wird redaktionell im Bebauungsplan ergänzt.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 4
Landratsamt Freising, SG 41, Altlasten und Bodenschutz, Freising mit Schreiben vom 06.04.2022
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, SG 41, Altlasten und Bodenschutz.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die in die Bauleitplanung übernommenen Hinweise und Empfehlungen als positiv bewertet werden.
Der Hinweis auf die bisherigen Stellungnahmen vom 08.06.20221 und die zugehörigen Hinweise der Fachbehörden werden ebenfalls zur Kenntnis genommen.
Eine Planänderung ist durch die Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 5
Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, Freising mit Schreiben vom 08.03.2022
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Gesundheitsamtes Freising, und teilt mit, dass die vorgebrachten fachlichen Informationen und Empfehlungen bereits in den Hinweisen und Empfehlungen zum Bebauungsplan unter den Punkten 3 und 10 enthalten sind.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 6
Landratsamt Freising, Wasserrecht, Freising mit Schreiben vom 04.04.2022
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, Abteilung Wasserrecht vom 07.04.2022.
Die in den Stellungnahmen vorgebrachten Einwendungen bzgl. der Notwendigkeit einer wasserrechtlichen Genehmigung werden in der Begründung zum Bebauungsplan redaktionell korrigiert. Eine wasserrechtliche Gestattung ist erforderlich. Der geforderte Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung wurde bereits durch den Grundstückseigentümer gestellt.
Ein aktualisiertes Versickerungskonzept wird dem Bebauungsplan beigefügt.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 7
Polizeiinspektion Moosburg a.d. Isar, Poststraße 6, 85368 Moosburg a.d. Isar vom 07.03.2022
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Polizeiinspektion Moosburg a. d. Isar vom 09.03.2022.
Der Marktrat nimmt den Verweis der PI Moosburg auf die Stellungnahme vom 20.05.2021 zur Kenntnis und teilt dazu mit, dass die angeführten Punkte der Übersichtlichkeit und Zonierung stadtplanerisch in die Konzeption des Bebauungsplanes mit einbezogen wurden. Die weiteren erteilten Anregungen werden vom Marktgemeinderat zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Erschließungsplanung in der Planung berücksichtigt.
Aufgrund der Stellungnahme ist keine Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes erforderlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 8
Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, München mit Schreiben vom 09.03.2022
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde vom 09.03.2022 und nimmt zur Kenntnis, dass die vorliegende Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 9
Wasserwirtschaftsamt München, Servicestelle Freising mit Schreiben vom 24.03.2022
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamt München vom 24.03.2022.
Die in den Stellungnahmen vorgebrachten Hinweise bzgl. der Notwendigkeit einer wasserrechtlichen Genehmigung werden in der Begründung zum Bebauungsplan redaktionell korrigiert. Eine wasserrechtliche Gestattung ist erforderlich. Der geforderte Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung wurde bereits durch den Grundstückseigentümer gestellt.
Ein aktualisiertes Versickerungskonzept wird dem Bebauungsplan beigefügt.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 10
Josef Penger, Lindenstraße 7, mit Schreiben vom 05.04.2022
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellung die Äußerung von Herrn Josef Penger vom 06.04.2022.
Die verkehrliche Entwicklung entlang der Moosburger Straße wird durch den Markt Nandlstadt aufmerksam beobachtet.
Der Marktrat bestätigt, dass sich in der Nähe der Moosburger Straße die Grund- und Mittelschule mit Dreifachturnhalle und Schwimmbad befindet. Es wird dazu angemerkt, dass sich die Schulanlage außerhalb des Geltungsbereichs der vorliegenden Bauleitplanung befindet.
Die von Herrn Penger angeführten Punkte werden vom Marktrat zur Kenntnis genommen und wie folgt beantwortet.
- Ein sicherer Bürgersteig ist bereits entlang der Moosburger Straße vorhanden. Gegenwärtig beginnt der zweiseitige Fußweg entlang der Moosburger Straße mit der Einmündung der „Am Zeilerberg“-Straße in die Moosburger Straße. Die bereits bestehenden Gebäude mit der Hausnummern 6 und 8 (Parzellen 940/4 und 940/5 Gemarkung Baumgarten), verfügen jedoch ebenfalls über keinen Bürgersteig.
Ein nicht durchgängiger, kurzer Fußweg würde die Fußgänger zum wiederholten Überqueren der Straße drängen und daher die Verkehrssicherheit nicht erhöhen.
- Eine sichere Ein- und Ausfahrt in die Moosburger Straße ist bereits eingeplant. Die Größe der Sichtflächen wir durch die Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen (RaSt) vorgegeben.
- Entsprechende Raumflächen für Schnee entlang der Moosburger Straße sind vorhanden und können vom Winterdienst entsprechend genutzt werden.
- Die bestehenden Versorgungsleitungen befinden sich im Bereich der Moosburger Straße. Eine Umlegung der Versorgungsleitungen würde daher einen erheblichen baulichen Aufwand und damit verbundene Kosten bedeuten. Wie bereits dargelegt, wäre ohnehin kein durchgängiger Fußweg möglich. Insofern könnten die Versorgungsleitungen nur auf kurzer Strecke verschwenkt werden, was die vorgeschlagene bauliche Maßnahme unwirtschaftlicher macht.
- a) Die gültige Stellplatzsatzung des Marktes Nandlstadt, hierfür die entsprechenden Regelungen vorsieht. Die Stellplatzsatzung ist wie im gesamten Gemeindegebiet ebenfalls innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes anzuwenden.
b) Der Radweg befindet sich nicht innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes. Die Fragestellung ist für das vorliegenden Verfahren somit gegenstandslos.
Aufgrund der dargelegten Punkte und unter Abwägung aller relevanten Aspekte, entscheidet sich der Marktrat gegen die Aufnahme eines zweiseitgien Bürgersteiges innerhalb des Geltungsbereichs der vorliegenden Bebauungsplanung.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht erforderlich.
Anmerkung:
Marktrat Stöckeler fügt zum Beschluss an, dass er diesen für zu kurzsichtig halte. Man müsse sich auch für die Zukunft die Möglichkeit des Ausbaus eines durchgängigen Gehwegs auf dieser Straßenseite offenhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2
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5. 2. Änderung des Flächennutzungsplans für den Markt Nandlstadt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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28.04.2022
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
In der genehmigten und bekannt gemachten Fassung des FLNP vom 04.07.2019 ist die geplante Fläche mit den Fl.-Nr. 398 u. 399, Gemarkung Nandlstadt als Grünfläche eingetragen. Zur Erstellung eines Multifunktionsplatzes ist die Fläche zu einer Gemeinbedarfsfläche abzuändern. Des Weiteren werden Fördermittel beantragt, Planungsrechtliche Vorgaben sind vor der Antragsstellung zu treffen.
In der genehmigten und bekannt gemachten Fassung des FLNP vom 04.07.2019 ist der Umriss der geplanten Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Kronwinkl“ als WA (Allgemeines Wohngebiet) eingetragen. Mit der Einplanung einer Gemeinbedarfsfläche und aufgrund von zu erwartender nicht einzudämmender Lärmbelästigung (Immissionsschutz) u. A. durch das im Norden anliegende Sportzentrum und zum Schutz der Anlage selbst hinsichtlich rechtlicher Belange von Neubürgern, wird eine Abstufung von WA auf MI (Mischgebiet) durch die Verwaltung empfohlen. Auch die Durchführung des Bauleitverfahrens im § 13b BauGB ist durch die Einplanung einer Gemeinbedarfsfläche als WA nicht möglich.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Markt Nandlstadt wie vorgestellt. Der vorliegende Entwurf wird gebilligt, der Marktgemeinderat beschließt die Durchführung des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Markt Nandlstadt wie vorgestellt. Der vorliegende Entwurf wird gebilligt, der Marktgemeinderat beschließt die Durchführung des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. Aufstellung eines Bebauungsplanes "Kronwinkl" auf den Flur-Nummern 972/2, 972/3, 972/6 und 973/11 der Gemarkung Baumgarten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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28.04.2022
|
ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Die Zubringerstraße mit einer Breite von 4m bis zum Anwesen Birkner, Fl.-Nr. 973/2, Gemarkung Baumgarten (Fahrrecht bis zu seinem Grundstück) ist wie vorhanden zu belassen. Die ab der Einfahrt letzten noch vorhandenen ca. 30 m sind als Geh - und Radweg mit einer Breite von 2,50m auszubauen. Die Haupterschließung bzw. Zu- und Abfahrt des PKW-Verkehrs soll über die Baumgartner Straße erfolgen. Die Parkplatzanlage entfällt, eine Wendemöglichkeit soll erstellt werden. Für eine möglicherweise später zu errichtende öffentliche Einrichtung stellt dies vorsorglich bereits die verkehrssicherste Lösung dar. Die Errichtung einer Spielstraße wäre dann sinnvoll, wenn weitere aufwändigere bauliche Maßnahmen (z.B. Poller) errichtet werden und zu dem der Verkehrsfluss minimiert werden soll. Dies steht jedoch in Konflikt mit einer neu zu errichtenden öffentlichen Einrichtung und ist daher deplatziert.
Beschlussempfehlung
Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes „Kronwinkl“ wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt die Auslegung/Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung nach § 4 Abs 1 BauGB nach durchzuführen.
Diskussionsverlauf
Bauamtsleiter Pichlmaier erläutert die derzeitige Planung. Auf Nachfrage von Marktrat Mayer bestätigt er, dass eine Weiterführung des Gehwegs entlang der Gemeinbedarfsfläche möglich wäre.
Marktrat Unger betrachtet es als Fehler, das Baugebiet nicht von zwei Seiten zu erschließen und äußert deutliche Bedenken gegen die aktuelle Planung.
Marktrat Schranner hingegen sieht bei einer zweiseitigen Erschließung die Gefahr des Missbrauchs der Straße „Nandlstädter Höhe“ (Anmerkung: tatsächlich Stichstraße zur Moosburger Straße) als Durchgangsstraße.
Marktrat Nocker bittet, am Ende des Fahrwegs in der Straße „Nandlstädter Höhe“ (Anmerkung: tatsächlich Stichstraße zur Moosburger Straße) versetzbare Poller für evtl. Notfälle und Rettungseinsätze vorzusehen (z. B. für Feuerwehr, Rettungsfahrzeuge etc.).
Beschluss
Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes „Kronwinkl“ wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt die Auslegung/Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung nach § 4 Abs 1 BauGB nach durchzuführen.
Hinweis:
Markträtin Rauscher war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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7. Aufstellung eines Bebauungsplanes "Airischwand Ost" auf den Flur-Nummern 9 (Teilfläche), 26, 27, 1184 und 1197 (Teilfläche) der Gemarkung Airischwand sowie den Flur-Nummern 23/3 und 1206 (jeweils Teilfläche als Verkehrsfläche) der Gemarkung Airischwand
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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28.04.2022
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Im Ortsteil Airischwand soll ein B-Plan entsprechend vorliegender Anträge aufgestellt werden. Die dazu nötige FLNP-Änderung ist bereits beschlossen und in der 1. Auslegung durchgeführt worden. Das Verfahren könnte nach § 13b BauGB abgewickelt werden, da es sich um eine reine Wohnbebauung handelt. Die Verwaltung schlägt vor, von seiner Planungshoheit Gebrauch zu machen und den Planungsumfang nach der Variante 1 zu beschließen und zu überplanen, da ansonsten ein unkontrollierbares Baurecht nach dem § 34 am Rande der Ortschaft Airischwand entsteht, welches zu Unstimmigkeiten führen könnte. Der Anlieger der nicht Antragsteller ist wurde informiert und stimmt einem Städtebaulichen Vertrag zu, da er dadurch ebenfalls ein Baurecht erhält.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Airischwand Ost“ auf den Flur-Nrn. 9 (Teilfläche), 26, 27, 1184 und 1197 (Teilfläche) der Gemarkung Airischwand sowie der Flur-Nrn. 23/3 und 1206 (jeweils Teilfläche als Verkehrsfläche) der Gemarkung Airischwand.
Diskussionsverlauf
Auf Nachfrage erläutert Bauamtsleiter Pichlmaier, dass der Umgriff des betroffenen Gebietes ca. 4.000 m² umfasse.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Airischwand Ost“ auf den Flur-Nrn. 9 (Teilfläche), 26, 27, 1184 und 1197 (Teilfläche) der Gemarkung Airischwand sowie der Flur-Nrn. 23/3 und 1206 (jeweils Teilfläche als Verkehrsfläche) der Gemarkung Airischwand.
Hinweis:
Marktrat Selmayer war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
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8. 2. Änderung des Bebauungsplanes "Baumgarten Nord-West"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
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28.04.2022
|
ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Mit der 1. Änderung wurden zwei weitere Baufenster im vorhandenen Umrissgebiet eingeplant. Mit Antrag von 04.04.2022 wurde auf einer anderen Parzelle ebenfalls der Antrag zur Einplanung eines weiteren Baufensters gestellt. Die Verwaltung schlägt vor auch hier im Sinne der Gleichberechtigung die Einplanung in Verbindung mit einer Wanderhöhung zuzulassen und die 2. Änderung zu beschließen. Ein entsprechender Städtebaulicher Vertrag wird abgeschlossen.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Baumgarten Nord-West“ wie vorgestellt.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Baumgarten Nord-West“ wie vorgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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9. Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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28.04.2022
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ö
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informativ
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9 |
Diskussionsverlauf
Bauamtsleiter Pichlmaier verkündet, dass die Brückenerneuerung in Kollersdorf von der Regierung von Oberbayern mit einem Fördersatz von 51,7 % der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst wird.
Marktrat Mayer bittet darum, das Rathaus wieder für die Bürgerinnen und Bürger zu öffnen.
Auf Nachfrage von Marktrat Forster erklärt der Vorsitzende, dass die Planungen für die Verlängerung des Radwegs von Kollersdorf nach Schwaig in Bälde vorlegt würden.
Datenstand vom 23.05.2022 15:35 Uhr