Datum: 19.05.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Markt Nandlstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:31 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge - Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens
1.1 Abbruch eines überdachten Fahrsilos und Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle - Flur-Nr. 766 und 767 der Gemarkung Baumgarten, Gründl 16
1.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage (Haus 1) - Flur-Nr. 79/2 (Teilfläche) der Gemarkung Figlsdorf, Figlsdorf 36 1/2
1.3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage (Haus 2) - Flur-Nr. 79/2 (Teilfläche) der Gemarkung Figlsdorf, Figlsdorf 36 1/2
1.4 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage (Haus 3) - Flur-Nr. 79/2 (Teilfläche) der Gemarkung Figlsdorf, Figlsdorf 36 1/2
1.5 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage (Haus 4) - Flur-Nr. 79/2 (Teilfläche) der Gemarkung Figlsdorf, Figlsdorf 36 1/2
1.6 Errichtung einer Containeranlage für eine zusätzliche Kindergartengruppe der Korbinian-Kindertagesstätte - Flur-Nr. 777/5, 777/6, 777/7 und 777/14 der Gemarkung Nandlstadt, Korbinianstraße 5
1.7 Tektur zum Neubau einer landwirtschaftlichen Halle zur Energieholzverarbeitung - Flur-Nr. 815/2 der Gemarkung Baumgarten, Gründl 19
1.8 Aufstockung des bestehenden Wohnhauses, Ausbau einer Einliegerwohnung und Errichtung von 3 Stellplätzen - Flur-Nr. 82 und 82/9 der Gemarkung Baumgarten, Gründler Str. 5
2 Bekanntgaben und Anfragen / Sonstiges

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1. Bauanträge - Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 19.05.2022 ö beschließend 1
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1.1. Abbruch eines überdachten Fahrsilos und Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle - Flur-Nr. 766 und 767 der Gemarkung Baumgarten, Gründl 16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 19.05.2022 ö beschließend 1.1

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB für den Abbruch eines überdachten Fahrsilos und Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle auf Flur-Nr. 766 und 767 der Gemarkung Baumgarten, Gründl 16, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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1.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage (Haus 1) - Flur-Nr. 79/2 (Teilfläche) der Gemarkung Figlsdorf, Figlsdorf 36 1/2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 19.05.2022 ö beschließend 1.2

Diskussionsverlauf

Marktrat Unger weist darauf hin, dass er bereits vor geraumer Zeit Bedenken gegen dieses Bauvorhaben angemeldet habe. Der Markt habe jedoch keine Überplanung veranlasst, so dass nun ein Fall des Innenbereichs vorliege, welcher durch das Landratsamt Freising entschieden werde. Ihm stoße auf, dass der Bauherr für seine Kinder bauen wollte, jetzt würden die Vorhaben jedoch verkauft.

Mit Zustimmung des Bauausschusses kommt Zuhörer Andreas Festner zu Wort, welcher sich gegen das Vorhaben ausspricht. Dies sei nicht gut für den Ort, zudem würde sich die Problematik bzgl. der PKWs auf dem Gelände massiv ausweiten. 

Bauamtsleiter Pichlmaier entgegnet, dass dies ein typischer Fall der Innenraumverdichtung sei, welche vom Gesetzgeber explizit so gewünscht sei. Das Baurecht unterscheide nicht zwischen Hiesigen und Auswärtigen. Zudem habe man in Figlsdorf den nun gegebenen Innenbereich erst durch vorherige Bebauung geschaffen. Auch verweist er auf die mögliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Bauantragstellers bei unrechtmäßiger Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens.

Auf Nachfrage von Marktrat Mayer, ob es überhaupt Möglichkeiten gäbe, das Einvernehmen zu verweigern, entgegnet Bauamtsleiter Pichlmaier, dass hier rein baurechtliche Kriterien zu beurteilen seien, so z. B. die Innenraumverdichtung. Die Vorhaben gleichen sich an die umliegende Bebauung an. Bei Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens sei mit einer Ersatzvornahme durch das Landratsamt Freising zu rechnen.

Marktrat Nocker verweist noch einmal, dass der Antragsteller mit falschen Tatsachen (Bebauung für die Kinder) an den Markt herangetreten sei.

Marktrat Unger setzt dem entgegen, dass man sich als Bauausschuss bei einer Versagung des gemeindlichen Einvernehmens unglaubwürdig mache, da dem Vorbescheid zugestimmt wurde.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage (Haus 1) auf Flur-Nr. 79/2 (Teilfläche) der Gemarkung Figlsdorf, Figlsdorf 36 1/2, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 4

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1.3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage (Haus 2) - Flur-Nr. 79/2 (Teilfläche) der Gemarkung Figlsdorf, Figlsdorf 36 1/2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 19.05.2022 ö beschließend 1.3

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage (Haus 2) auf Flur-Nr. 79/2 (Teilfläche) der Gemarkung Figlsdorf, Figlsdorf 36 1/2, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 4

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1.4. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage (Haus 3) - Flur-Nr. 79/2 (Teilfläche) der Gemarkung Figlsdorf, Figlsdorf 36 1/2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 19.05.2022 ö beschließend 1.4

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage (Haus 3) auf Flur-Nr. 79/2 (Teilfläche) der Gemarkung Figlsdorf, Figlsdorf 36 1/2, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 4

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1.5. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage (Haus 4) - Flur-Nr. 79/2 (Teilfläche) der Gemarkung Figlsdorf, Figlsdorf 36 1/2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 19.05.2022 ö beschließend 1.5

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage (Haus 4) auf Flur-Nr. 79/2 (Teilfläche) der Gemarkung Figlsdorf, Figlsdorf 36 1/2, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 4

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1.6. Errichtung einer Containeranlage für eine zusätzliche Kindergartengruppe der Korbinian-Kindertagesstätte - Flur-Nr. 777/5, 777/6, 777/7 und 777/14 der Gemarkung Nandlstadt, Korbinianstraße 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 19.05.2022 ö beschließend 1.6

Beschluss 1

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Korbinianstraße“ wird in Bezug auf die Überschreitung der Baugrenzen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bauausschuss genehmigt die abweichende Dachform.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

Das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB für die Errichtung einer Containeranlage für eine zusätzliche Kindergartengruppe der Korbinian-Kindertagesstätte auf Flur-Nr. 777/5, 777/6, 777/7 und 777/14 der Gemarkung Nandlstadt, Korbinianstraße 5, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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1.7. Tektur zum Neubau einer landwirtschaftlichen Halle zur Energieholzverarbeitung - Flur-Nr. 815/2 der Gemarkung Baumgarten, Gründl 19

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 19.05.2022 ö beschließend 1.7

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Pichlmaier erläutert, der Bauausschuss habe seinerzeit das gemeindliche Einvernehmen für ein Hackschnitzellager erteilt, dies solle auch in Bezug auf die vorliegende Tektur so bleiben.

Marktrat Unger beschreibt die Verärgerung der Marktgemeinderäte. Man werde ständig darauf angesprochen, wie ein solches Bauvorhaben im Außenbereich möglich sei. Statt einem 24 cm starken Mauerwerk sei dies mit 36 cm Stärke errichtet worden. Er könne der Tektur nur zustimmen, wenn genau so gebaut würde, wie ursprünglich beantragt.

Bauamtsleiter Pichlmaier entgegnet, dass die Mauerwerkstärke bei der Beurteilung des Bauvorhabens außen vor bleibe, begründet sei die Änderung mit statischen Gründen. Die Nutzung solle bleiben wie ursprünglich beantragt, hier solle auch nichts dazu genehmigt werden.

Marktrat Unger fordert, dass dem Markt ein Nachweis über die Privilegierung vorgelegt werde, auch bei künftigen ähnlichen Vorhaben im Außenbereich. Marktrat Stöckeler schließt sich dieser Forderung an.

Auf Nachfrage von Marktrat Mayer, ob die eingereichte Tektur nur die Stärke des Mauerwerks umfasse, erläutert Bauamtsleiter Pichlmaier, dass zusätzlich noch ein weiterer Kamin im Plan eingezeichnet worden sei.

Mit Zustimmung des Gremiums äußert sich Zuhörer und Betroffener Daniel Fritsch. Die Tektur habe rein statische Gründe, die entsprechenden Unterlagen könnten vom Gremium jederzeit eingesehen werden. Der zusätzliche Kamin diene der Beheizung einer Bulldog-Reparatur-Halle im Gebäude. Der ursprüngliche Kamin sei für die Hackschnitzelheizung vorgesehen.

M

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB für die Tektur zum Neubau einer landwirtschaftlichen Halle zur Energieholzverarbeitung auf Flur-Nr. 815/2 der Gemarkung Baumgarten, Gründl 19, wird unter der zwingenden Voraussetzung erteilt, dass das Gebäude weiterhin und auch in Zukunft lediglich als Lagerhalle für die geplante Energieholzverarbeitung genutzt wird.
Um eine regelmäßige Kontrolle durch die Bauaufsichtsbehörde während der weiteren Erstellung des Bauwerkes und nach Fertigstellung der Baumaßnahme bezüglich der Nutzung wird gebeten. Des Weiteren ist die geprüfte Privilegierung als landwirtschaftlicher Betrieb dem Markt Nandlstadt vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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1.8. Aufstockung des bestehenden Wohnhauses, Ausbau einer Einliegerwohnung und Errichtung von 3 Stellplätzen - Flur-Nr. 82 und 82/9 der Gemarkung Baumgarten, Gründler Str. 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 19.05.2022 ö beschließend 1.8

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB für die Aufstockung des bestehenden Wohnhauses, Ausbau einer Einliegerwohnung und Errichtung von 3 Stellplätzen auf Flur-Nr. 82 und 82/9 der Gemarkung Baumgarten, Gründler Str. 5, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben und Anfragen / Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 19.05.2022 ö informativ 2
Datenstand vom 23.05.2022 15:29 Uhr