Datum: 28.07.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Markt Nandlstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:29 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23.06.2022
2 Bauanträge
2.1 Errichtung eines Einfamlienhauses mit Doppelgarage - Flur-Nr. 1407 der Gemarkung Baumgarten, Altfalterbach 10
2.2 Nutzungsänderung ehemaliger landwirtschaftlicher Gebäude (Schweineställe) wegen Aufgabe der Schweinehaltung - Flur-Nr. 756 der Gemarkung Figlsdorf, Aiglsdorf 20
2.3 Neubau eines Gedäudes mit 6 Wohneinheiten und 12 Stellplätzen (Genehmigungsfreistellung) - Flur-Nr. 940/2 der Gemarkung Baumgarten, Moosburger Straße
2.4 Einfamilienhaus mit integrierter Garage und separater Holzgarage - Flur-Nr. 153 der Gemarkung Nandlstadt, Zeilerbergstr. 9a
2.5 Abbruch und Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage - Flur-Nr. 977/4 der Gemarkung Nandlstadt, An der Forstleiten 3
2.6 Neubau eines Garagengebäudes - Flur-Nr. 751/72 der Gemarkung Nandlstadt, Ursula-von-Taufkirchen-Str. 8
2.7 Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit 4 Trafostationen "Solarpark Airischwand I" - Flur-Nr. 1195, 1196 und 1197 (Teilfläche) der Gemarkung Airischwand
3 Anträge auf Vorbescheid
3.1 Abbruch des bestehenden Wohnhauses mit Errichtung eines Ersatzwohnhauses für den Betriebsnachfolger mit Einliegerwohnung für die Seniorchefin - Flur-Nr. 625 der Gemarkung Nandlstadt, Mainburger Str. 41
4 Bekanntgaben und Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom 28.07.2022.pdf
Download TOP 2 - Bauvorhaben.pdf

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23.06.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 28.07.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom 23.06.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 28.07.2022 ö beschließend 2
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2.1. Errichtung eines Einfamlienhauses mit Doppelgarage - Flur-Nr. 1407 der Gemarkung Baumgarten, Altfalterbach 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 28.07.2022 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Für das Bauvorhaben existiert ein bewilligter Vorbescheid des Landratesamtes Freising. Von diesem weicht das Bauvorhaben nur dahingehend ab, dass die Garage nun direkt an das Gebäude angebaut werden soll.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Flur-Nr. 1407 der Gemarkung Baumgarten, Altfalterbach 10, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.2. Nutzungsänderung ehemaliger landwirtschaftlicher Gebäude (Schweineställe) wegen Aufgabe der Schweinehaltung - Flur-Nr. 756 der Gemarkung Figlsdorf, Aiglsdorf 20

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 28.07.2022 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Die bestehenden Schweineställe sollen aufgrund der Aufgabe der Schweinehaltung in gewerbliche Lagerräume umgenutzt werden. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB für die Nutzungsänderung ehemaliger landwirtschaftlicher Gebäude (Schweineställe) in gewerbliche Lagerräume auf der Flur-Nr. 756 der Gemarkung Figlsdorf, Aiglsdorf 20, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.3. Neubau eines Gedäudes mit 6 Wohneinheiten und 12 Stellplätzen (Genehmigungsfreistellung) - Flur-Nr. 940/2 der Gemarkung Baumgarten, Moosburger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 28.07.2022 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Hierbei handelt es sich um eine Genehmigungsfreistellung (Art. 58 BayBO); sämtliche Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 24 "Moosburger Straße" werden eingehalten. Da jedoch 6 Stellplätze nur über die noch zur erstellende Erschließungsstraße anfahrbar sind, ist hier ein Beschluss zu fassen, dass die Nutzungsaufnahme erst nach Fertigstellung der Erschließungsstraße erfolgen darf. 

Beschluss

Der Bauausschuss befürwortet den Antrag auf Genehmigungsfreistellung. Diese soll mit der Auflage erteilt werden, dass eine Nutzungsaufnahme erst nach Fertigstellung der Erschließungsstraße erfolgen darf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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2.4. Einfamilienhaus mit integrierter Garage und separater Holzgarage - Flur-Nr. 153 der Gemarkung Nandlstadt, Zeilerbergstr. 9a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 28.07.2022 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Hier liegt bereits ein genehmigter Vorbescheid des Landratsamtes Freising aus dem Jahr 2021 vor. Der Eingabeplan entspricht diesem Vorbescheid.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit integrierter Garage und separater Holzgarage auf der Flur-Nr. 153 der Gemarkung Nandlstadt, Zeilerbergstr. 9a, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.5. Abbruch und Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage - Flur-Nr. 977/4 der Gemarkung Nandlstadt, An der Forstleiten 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 28.07.2022 ö beschließend 2.5

Sachverhalt

Hier wäre zwar grundsätzlich ein Ersatzbau gemäß § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB zulässig, die Erschließungssituation gestaltet sich jedoch kompliziert. Zunächst ist festzustellen, dass auf der Fl.-Nr. 912, Gemarkung Nandlstadt, lediglich ein Geh- und Fahrtrecht für den Bauherrn besteht. Über ein Leitungsrecht wurde dem Markt Nandlstadt nichts vorgelegt. Der Bauherr wurde jedoch vorab vom Bauamt informiert, dass ein Geh-, Fahrt-, und Leitungsrecht notwendig ist. Außerdem mussten wir feststellen, dass das Grundstück Fl.-Nr. 877/2, Gemarkung Nandlstadt, sich noch nicht im Eigentum des Marktes Nandlstadt befindet. Dadurch ist die Erschließung für die Grundstücke an der Forstleiten grundsätzlich nicht gesichert. Ein Notartermin zum Erwerb dieses Grundstückes ist erst für September vorgesehen. 
Das Bauamt schlägt vor, das Einvernehmen nur unter der Bedingung zu erteilen, dass zusätzlich ein Leitungsrecht auf der Fl.-Nr. 912 oder 976/1, Gemarkung Nandlstadt, durch Eintragung im Grundbuch zu sichern ist, und der Erwerb des Grundstückes Fl.-Nr. 877/2, Gemarkung Nandlstadt, durch den Markt Nandlstadt zustande gekommen ist. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.6. Neubau eines Garagengebäudes - Flur-Nr. 751/72 der Gemarkung Nandlstadt, Ursula-von-Taufkirchen-Str. 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 28.07.2022 ö beschließend 2.6

Sachverhalt

Hier wird jeweils eine Befreiung von den Festsetzungen A 3.2 „Umgrenzung von Flächen für Garagen“ und A 3.7 „Errichtung von Garagen außerhalb der dafür vorgeschlagenen Umgrenzung“ des Bebauungsplans Nr. 21 „Nord-West II“ benötigt, da die Garage außerhalb der dafür vorgeschlagenen Umgrenzung errichtet werden soll und die mittlere Wandhöhe von 3,82 m nicht den Vorschriften des Art. 6 Abs. 7 BayBO entspricht.
Aufgrund des gegebenen Geländes im Baugebiet ist eine Überschreitung des Baufensters sowie der mittleren Wandhöhe von 3,00 m bereits in vielen Fällen notwendig geworden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB den Neubau eines Garagengebäudes auf der Flur-Nr. 751/72 der Gemarkung Nandlstadt, Ursula-von-Taufkirchen-Str. 8, wird mit der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Nord-West II“ bzgl. der Umgrenzung und mittleren Wandhöhe nach Punkt A 3.2 und A 3.7 des Bebauungsplans sowie des Baufensters erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.7. Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit 4 Trafostationen "Solarpark Airischwand I" - Flur-Nr. 1195, 1196 und 1197 (Teilfläche) der Gemarkung Airischwand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 28.07.2022 ö beschließend 2.7

Sachverhalt

Der hier anzuwendende vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 23 "Solarpark Airischwand I" befindet sich derzeit noch im Bauleitverfahren zur Aufstellung. Im Zeitraum vom 28.07.2022 bis 01.09.2022 werden die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Da das Bauvorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht, bestehen von Seiten des Bauamtes keine Bedenken.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit 4 Trafostationen „Solarpark Airischwand I“ auf den Flur-Nrn. 1195, 1196 und 1197 (Teilfläche) der Gemarkung Airischwand wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktrat Selmayer war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

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3. Anträge auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 28.07.2022 ö beschließend 3
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3.1. Abbruch des bestehenden Wohnhauses mit Errichtung eines Ersatzwohnhauses für den Betriebsnachfolger mit Einliegerwohnung für die Seniorchefin - Flur-Nr. 625 der Gemarkung Nandlstadt, Mainburger Str. 41

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 28.07.2022 ö beschließend 3.1

Diskussionsverlauf

Marktrat Stöckeler weist nochmals deutlich darauf hin, dass ein Nachweis über die Privilegierung auch dem Marktgemeinderat vor der Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vorgelegt werden muss. Dem stimmt auch Marktrat Selmayer zu.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB für den Abbruch des bestehenden Wohnhauses mit Errichtung eines Ersatzwohnhauses für den Betriebsnachfolger mit Einliegerwohnung für die Seniorchefin auf der Flur-Nr. 625 der Gemarkung Nandlstadt, Mainburger Str. 41, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 28.07.2022 ö informativ 4
Datenstand vom 22.09.2022 08:51 Uhr