Datum: 27.07.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Nandlstadt
Öffentliche Sitzung, 20:32 Uhr bis 21:11 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:19 Uhr bis 22:13 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 29.06.2023
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2 |
Bauanträge - Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens
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2.1 |
Tektur zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage
- Flur-Nr. 751/29 der Gemarkung Nandlstadt, Am Bergnerfeld 21
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2.2 |
Dachgeschossausbau zur Wohnraumerweiterung, Errichtung eines Carports, einer Terrassenüberdachung, einer Photovoltaik-Anlage und eines Stabgitterzauns
- Fl. Nr. 153/9 der Gemarkung Nandlstadt, Bürgermeister-Faltermaier-Str. 3
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3 |
Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 2 Windkraftanlagen auf den Fl.Nrn. 1102 und 1117 Gem. Airischwand durch die Fa. Tetra r. e GmbH (hier: Tektur)
- Beschlussfassung über die Rücknahme des Zurückstellungsantrags aufgrund des Beschlusses vom 23.03.2023
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4 |
Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Untere Dorfstraße Baumgarten" für die Fl-Nr. 25 und eine Teilfläche der Fl.-Nr. 57 jeweils der Gemarkung Baumgarten
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
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4.1 |
Stellungnahmen mit Einwendungen oder sonstigen fachlichen Hinweisen
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4.1.1 |
Bayernwerk Netz GmbH, Draht 7, 85276 Pfaffenhofen, vom 31.05.2023
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4.1.2 |
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Landwirtschaft, Dr.-Ulrich-Weg 4, 85435 Erding, vom 06.06.2023
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4.1.3 |
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten, Dr.-Ulrich-Weg 4, 85435 Erding, vom 06.06.2023
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4.1.4 |
Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, SG41 Altlasten, vom 15.06.2023
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4.1.5 |
Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, Johannisstraße 8, 85354 Freising, vom 15.05.2023
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4.1.6 |
Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Maximilianstraße 39, 80538 München, vom 12.05.2023
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4.1.7 |
Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH, Hauptverwaltung München, Paul-Wassermann-Straße 3, 81829 München, vom 15.05.2023
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4.1.8 |
Handwerkskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 4, 80333 München, vom 23.06.2023
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4.1.9 |
Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz, Maximilianstraße 39, 80538 München, vom 09.05.2023
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5 |
Festlegung der Aufwandsentschädigung für die Wahlhelfer/-innen im Rahmen der Landtags- und Bezirkswahl 2023
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6 |
Bekanntgaben und Anfragen
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zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 29.06.2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
27.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Beschlussempfehlung
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 29.06.2023 wird genehmigt.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 29.06.2023 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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2. Bauanträge - Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
27.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt
- Konkrete Bauvorhaben folgen am 20.07.2023.
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2.1. Tektur zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage
- Flur-Nr. 751/29 der Gemarkung Nandlstadt, Am Bergnerfeld 21
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
27.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
2.1 |
Sachverhalt
Aufgrund von Baumängeln möchte der Antragsteller im Rahmen einer energetischen Sanierung eine zusätzliche Außendämmung mit einer Stärke von 12 cm anbringen. Dadurch wird jedoch die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze um 12 cm überschritten, weshalb zusätzlich zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur geplanten Tektur auch eine Befreiung vom Bebauungsplan „Nord-West II“ hinsichtlich der Baugrenzen unter Punkt 3.1 erforderlich wird.
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen im Sinne des § 36 Abs. 1 BauGB zur Tektur zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage auf der Flur-Nr. 751/29 der Gemarkung Nandlstadt, Am Bergnerfeld 21, wird mit einer Befreiung hinsichtlich der Baugrenzen nach Punkt 3.1 des Bebauungsplans „Nord-West II“ wie beantragt erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen im Sinne des § 36 Abs. 1 BauGB zur Tektur zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage auf der Flur-Nr. 751/29 der Gemarkung Nandlstadt, Am Bergnerfeld 21, wird mit einer Befreiung hinsichtlich der Baugrenzen nach Punkt 3.1 des Bebauungsplans „Nord-West II“ wie beantragt erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Dokumente
Download doc04124820230719083758.pdf
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2.2. Dachgeschossausbau zur Wohnraumerweiterung, Errichtung eines Carports, einer Terrassenüberdachung, einer Photovoltaik-Anlage und eines Stabgitterzauns
- Fl. Nr. 153/9 der Gemarkung Nandlstadt, Bürgermeister-Faltermaier-Str. 3
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
27.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
2.2 |
Sachverhalt
Die Verwaltung schlägt grundsätzlich vor, das gemeindliche Einvernehmen zum gepalten Vorhaben zu erteilen. Da jedoch intern noch abgeklärt werden muss, welche konkreten zusätzlichen Befreiungen vom Bebauungsplan „Nandlstädter Höhe II“ erteilt werden müssen bzw. bereits vorliegen, wird ein konkreter Beschlussvorschlag nachgereicht.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen im Sinne des § 36 Abs. 1 BauGB für den Dachgeschossausbau zur Wohnraumerweiterung; Errichtung eines Carports, einer Terrassenüberdachung, einer Photovoltaikanlage und eines Stabgitterzauns auf der Flur-Nr. 153/9 der Gemarkung Nandlstadt, Bürgermeister-Faltermaier-Str. 3, wird mit einer Befreiung hinsichtlich der Baugrenzen sowie hinsichtlich der Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO wie beantragt erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Dokumente
Download Weinmann Lageplan m. E..pdf
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3. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 2 Windkraftanlagen auf den Fl.Nrn. 1102 und 1117 Gem. Airischwand durch die Fa. Tetra r. e GmbH (hier: Tektur)
- Beschlussfassung über die Rücknahme des Zurückstellungsantrags aufgrund des Beschlusses vom 23.03.2023
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
27.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23.03.2023 beschlossen, einen Antrag auf Zurückstellung bzgl. des Vorbescheids zur Errichtung von 2 Windkraftanlagen auf den Flur-Nrn. 1102 und 1117 der Gemarkung Airischwand (Tektur) zu stellen. Gleichzeitig wurde hilfsweise beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen für dieses Vorhaben zu versagen.
Der Antrag wurde der zuständigen Immissionsschutzbehörde beim Landratsamt Freising weitergeleitet. Das Landratsamt sieht zum einen das gemeindliche Einvernehmen für diesen Vorbescheid nicht als erforderlich an, dieses werde erst im folgenden Vollantragsverfahren abgefragt. Des Weiteren sieht das Landratsamt keine Voraussetzungen, dem Antrag des Marktes Nandlstadt auf Zurückstellung des Vorhabens bis zum Abschluss des Verfahrens zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen zu entsprechen. Die Immissionsschutzbehörde bittet den Marktgemeinderat nun anstelle einer förmlichen Ablehnung des Antrags auf Zurückstellung um Aufhebung des Beschlusses vom 23.03.2023 und Zurücknahme des Antrags.
Die Verwaltung teilt die Rechtsauffassung des Landratsamtes Freising nicht und empfiehlt dem Marktgemeinderat daher, den Antrag auf Zurückstellung aufrecht zu erhalten, um einen ggf. rechtsbehelfsfähigen und ausreichend begründeten schriftlichen Ablehnungsbescheid herbeizuführen.
Beschlussempfehlung
Der Beschluss des Marktgemeinderates vom 23.03.2023 und der damit verbundene Antrag auf Zurückstellung des Antrags der Firma tetra r. e. GmbH auf Vorbescheid zur Errichtung von 2 Windkraftanlagen auf den Flur-Nrn. 1102 und 1117 der Gemarkung Airischwand (Tektur) wird ebenso aufrecht erhalten wie die hilfsweise Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum geplanten Vorhaben.
Diskussionsverlauf
Marktrat Stöckeler hält eine Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens für unsinnig, da an der beantragten Stelle auch laut Teilflächennutzungsplan Raum für Windkraft geplant wäre.
Marktrat Unger verweist darauf, dass man ohnehin überlegen müsse, wie man bzgl. des Teilflächennutzungsplans weitermache. Laut Bundeswehr bestünden fast überall Hubschraubertiefflugzonen, man müsse klären, welche Bereiche überhaupt noch als Konzentrationsflächen ausgewiesen werden könnten und ob hierfür noch Geld ausgegeben werden solle.
Marktrat Schranner teilt die Auffassung von Marktrat Stöckeler nicht. Die neu beantragten Windräder seien über 50 m höher geplant als die vorherigen. Jeder private Bauherr müsse bereits bei der geringsten Abweichung eine komplettes Antragsverfahren mit Zustimmung der Gemeinde durchlaufen.
Marktrat Forster erachtet den Hinweis des Landratsamtes, dass generell das gemeindliche Einvernehmen hier nicht notwendig sei, als Frechheit. Auch solle der Landkreis selbst erst einmal sämtliche Potentialflächen auf den eigenen Gebäuden mit PV-Anlagen ausstatten. Marktrat Schönegge entgegnet, dass der Landkreis hier durchaus Vorreiter sei. An das Gremium appelliert er, jeder Tag ohne Windkraft sei ein verlorener Tag. Man solle daher die Verzögerungstaktik endlich aufgeben. Dem stimmt auch Marktrat Mörwald zu, das Hinauszögern werde langsam lächerlich.
Auf Nachfrage von Markträtin Schillinger nach dem weiteren Ablauf des Verfahrens zur Aufstellung des TFLNP erklärt der Vorsitzende, dies müsse nach der Sommerpause diskutiert werden.
Marktrat Klier bemängelt die unseriöse Vorgehensweise des Landratsamtes Freising. Daraufhin fragt Marktrat Schranner an, ob es überhaupt Sinn mache, weiterzumachen. Auf seine Frage, ob die Stellungnahme der Bundeswehr bindend sei, sichert der Vorsitzende zu, dies zu klären.
Beschluss
Der Beschluss des Marktgemeinderates vom 23.03.2023 und der damit verbundene Antrag auf Zurückstellung des Antrags der Firma tetra r. e. GmbH auf Vorbescheid zur Errichtung von 2 Windkraftanlagen auf den Flur-Nrn. 1102 und 1117 der Gemarkung Airischwand (Tektur) wird ebenso aufrecht erhalten wie die hilfsweise Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum geplanten Vorhaben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 7
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4. Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Untere Dorfstraße Baumgarten" für die Fl-Nr. 25 und eine Teilfläche der Fl.-Nr. 57 jeweils der Gemarkung Baumgarten
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
27.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Im Rahmen der durchgeführten durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen folgende Äußerungen bzw. Stellungnahmen ein:
A) Keine Äußerung
- Wasserwirtschaftsamt München, Heßstraße 128, 80797 München, vom 09.05.2023
- Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, SG61 Tiefbau, vom 15.05.2023
- Erzbischöfliches Ordinariat München R1, FB Pastoralraumanalyse Kapellenstraße 4, 80333 München, vom 31.05.2023
- Kreisbrandrat des Landkreises Freising Herrn Manfred Danner Thonstetten 26, 85368 Moosburg a. d. Isar, vom 24.05.2023
- Polizeiinspektion Moosburg a. d. Isar, Poststraße 6, 85368 Moosburg a. d. Isar, vom 12.06.2023
- Staatliches Bauamt Freising, Servicestelle München, Winzererstraße 43, 80797 München, vom 11.05.2023
- Verwaltungsgemeinschaft Mauern Mitgliedsgemeinde Hörgertshausen, Schloßplatz 2, 85419 Mauern, vom 16.05.2023
- Verwaltungsgemeinschaft Mauern Mitgliedsgemeinde Mauern, Schloßplatz 2, 85419 Mauern, vom 16.05.2023
- Verwaltungsgemeinschaft Mauern Mitgliedsgemeinde Wang, Schloßplatz 2, 85419 Mauern, vom 16.05.2023
- Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Mitgliedsgemeinde Attenkirchen, Rathausplatz 1
85406 Zolling, vom 11.05.2023
- Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Mitgliedsgemeinde Zolling, Rathausplatz 1
85406 Zolling, vom 11.05.2023
- Wasserzweckverband, Baumgartner Gruppe, Berging 10 –Wasserturm- 85395 Attenkirchen, vom 15.05.2023
B) Stellungnahmen ohne Einwendung
- Bayerischer BauernVerband Geschäftsstelle Erding - Freising, Dr.-Ulrich-Weg 3, 85435 Erding, vom 12.06.2023
- Bayernets GmbH, Poccistraße 7, 80336 München, vom 08.05.2023
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Infra I3 Postfach 2963, vom 31.05.2023
- Flughafen München GmbH, Postfach 23 17 55, 85326 München, vom 22.06.2023
- Gemeinde Rudelzhausen, Kirchplatz 10, 84104 Rudelzhausen, vom 08.05.2023
- Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München, vom 15.06.2023
- Markt Au i. d. Hallertau, Untere Hauptstraße 2, 84072 Au i. d. Hallertau, vom 31.05.2023
- Regierung von Oberbayern Bergamt Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München, vom 20.06.2023
- Regionaler Planungsverband München, Arnulfstraße 60, 3. OG, Arnulfstraße 60, 3. OG, vom 20.06.2023
- TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, vom 12.05.2023
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die abgegebenen Stellungnahmen von
- Bayerischer BauernVerband Geschäftsstelle Erding - Freising, Dr.-Ulrich-Weg 3, 85435 Erding, vom 12.06.2023
- Bayernets GmbH, Poccistraße 7, 80336 München, vom 08.05.2023
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Infra I3 Postfach 2963, vom 31.05.2023
- Flughafen München GmbH, Postfach 23 17 55, 85326 München, vom 22.06.2023
- Gemeinde Rudelzhausen, Kirchplatz 10, 84104 Rudelzhausen, vom 08.05.2023
- Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München, vom 15.06.2023
- Markt Au i. d. Hallertau, Untere Hauptstraße 2, 84072 Au i. d. Hallertau, vom 31.05.2023
- Regierung von Oberbayern Bergamt Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München, vom 20.06.2023
- Regionaler Planungsverband München, Arnulfstraße 60, 3. OG, Arnulfstraße 60, 3. OG, vom 20.06.2023
- TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, vom 12.05.2023
und nimmt zur Kenntnis, dass keine Bedenken, Einwendungen oder Anregungen bestehen bzw. eigene, planerische oder rechtliche Belange nicht berührt werden.
Dokumente
Download 230223_01_Nandlstadt_EBZ_Untere Dorfstraße Baumgarten_Deckblatt.pdf
Download 230223_02_Nandlstadt_EBZ_Untere Dorfstraße Baumgarten_Begr.pdf
Download 230223_03_Nandlstadt_EBZ_Untere Dorfstraße Baumgarten_Lageplan.pdf
Download 230223_04_Nandlstadt_EBZ_Untere Dorfstraße Baumgarten_Bestand-Bewertung-Ausgleich.pdf
Download 230712_Abwägungsvorschlag_Untere_Dorfstraße_Baumgarten.pdf
Download Behördenbeteiligung Stellungnahmen Einwände.pdf
Download Behördenbeteiligung Stellungnahmen keine Einwände.pdf
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4.1. Stellungnahmen mit Einwendungen oder sonstigen fachlichen Hinweisen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
27.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
4.1 |
zum Seitenanfang
4.1.1. Bayernwerk Netz GmbH, Draht 7, 85276 Pfaffenhofen, vom 31.05.2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
27.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
4.1.1 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der Bayernwerk Netz GmbH keine grundsätzlichen Einwände zur vorliegenden Planung bestehen.
Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise bezüglich des Schutzzonenbereiches für Kabel zur Trassenachse zur Kenntnis. Er achtet darauf, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art der Bayernwerk Netz GmbH rechtzeitig zur Stellungnahme vorgelegt werden und dass Bäume und tiefwurzelnde Sträucher aus Gründen des Baumschutzes nur bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden.
Der Hinweis bezüglich der von der Bayernwerk Netz GmbH betriebene Versorgungseinrichtungen im überplanten Bereich, sowie die Hinweise zu den Themen Kabel und Kabelplanungen, werden zur Kenntnis genommen.
Es wird mitgeteilt, dass der vorgebrachte Verweis zum „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ in der vorliegenden Planung bereits berücksichtigt wurde und der entsprechende Hinweis in der Begründung unter Punkt „4.8 Hinweise für die Bebauung und Grünordnung durch Text (12)“ bereits enthalten ist.
Ebenso teilt die Marktgemeinde mit, dass die Merkblätter „Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen“ und „Sicherheitshinweise für Arbeiten in der Nähe von Kabel-, Gas- und Freileitungen“ beachtet wird.
Der unterbreitete Hinweis auf die erforderliche Verwendung von Einführungssystemen für Kabelhausanschlüsse mit einer Mindestdichtigkeit von 1bar gegen Gase und Wasser ist bereits unter D: Begründung zur Einbeziehungssatzung „Untere Dorfstraße Baumgarten“, 7. Erschließung, technische Ver- und Entsorgung, in der Einbeziehungssatzung enthalten.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der Bayernwerk Netz GmbH keine grundsätzlichen Einwände zur vorliegenden Planung bestehen.
Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise bezüglich des Schutzzonenbereiches für Kabel zur Trassenachse zur Kenntnis. Er achtet darauf, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art der Bayernwerk Netz GmbH rechtzeitig zur Stellungnahme vorgelegt werden und dass Bäume und tiefwurzelnde Sträucher aus Gründen des Baumschutzes nur bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden.
Der Hinweis bezüglich der von der Bayernwerk Netz GmbH betriebene Versorgungseinrichtungen im überplanten Bereich, sowie die Hinweise zu den Themen Kabel und Kabelplanungen, werden zur Kenntnis genommen.
Es wird mitgeteilt, dass der vorgebrachte Verweis zum „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ in der vorliegenden Planung bereits berücksichtigt wurde und der entsprechende Hinweis in der Begründung unter Punkt „4.8 Hinweise für die Bebauung und Grünordnung durch Text (12)“ bereits enthalten ist.
Ebenso teilt die Marktgemeinde mit, dass die Merkblätter „Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen“ und „Sicherheitshinweise für Arbeiten in der Nähe von Kabel-, Gas- und Freileitungen“ beachtet wird.
Der unterbreitete Hinweis auf die erforderliche Verwendung von Einführungssystemen für Kabelhausanschlüsse mit einer Mindestdichtigkeit von 1bar gegen Gase und Wasser ist bereits unter D: Begründung zur Einbeziehungssatzung „Untere Dorfstraße Baumgarten“, 7. Erschließung, technische Ver- und Entsorgung, in der Einbeziehungssatzung enthalten.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Marktrat Buchberger war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.
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4.1.2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Landwirtschaft, Dr.-Ulrich-Weg 4, 85435 Erding, vom 06.06.2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
27.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
4.1.2 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Landwirtschaft, und nimmt die Hinweise zur Kenntnis, dass entlang von landschaftlichen Grundstücken die Bepflanzungen so durchzuführen sind, dass bei der Nutzung keine Beeinträchtigungen, vor allem durch Schatteneinwirkung und Wurzelwerk entstehen, und dass die Grenzabstände zu landwirtschaftlichen Grundstücken nach Art. 48 AGBGB zu berücksichtigen sind.
Die Marktgemeinde teilt mit, dass der Punkt bezüglich der Arbeiten der landwirtschaftlichen Betriebe und landwirtschaftlich genutzten Grundstücke ausgehenden Immissionen, insbesondere Geruch, Lärm, Staub, Licht und Erschütterungen auch an Sonn- und Feiertagen und in der Nachtzeit, falls die Wetterlage während der Erntezeit solche Arbeiten erzwingt, bereits in der Begründung unter Punkt „4.8 Hinweise für die Bebauung und Grünordnung durch Text (10)“ enthalten ist.
Die Marktgemeinde nimmt zur Kenntnis, dass die Erschließung der landwirtschaftlich genutzten Fläche gesichert wird und dass die umliegenden landwirtschaftlichen Betriebe in ihrem Bestand und ihrer Entwicklung nicht behindert werden.
Der Marktgemeinde ist grundsätzlich bewusst, dass die Ausgleichsflächen auf bereits extensiv genutzten Flächen ausgewiesen werden sollten, um den weiteren Verlust von landwirtschaftlichen Flächen einzuschränken. Solche Flächen sind jedoch nicht im Besitz des Bauherrn. Die Schaffung eines abgestuften Waldmantels entlang eines Fichtenforstes mit Laubbäumen, Sträuchern und Krautsaum stellt eine sinnvolle ökologische Aufwertung dar.
Zusammenfassend nimmt die Marktgemeinde auf, dass die Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen nicht eingeschränkt wird.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Landwirtschaft, und nimmt die Hinweise zur Kenntnis, dass entlang von landschaftlichen Grundstücken die Bepflanzungen so durchzuführen sind, dass bei der Nutzung keine Beeinträchtigungen, vor allem durch Schatteneinwirkung und Wurzelwerk entstehen, und dass die Grenzabstände zu landwirtschaftlichen Grundstücken nach Art. 48 AGBGB zu berücksichtigen sind.
Die Marktgemeinde teilt mit, dass der Punkt bezüglich der Arbeiten der landwirtschaftlichen Betriebe und landwirtschaftlich genutzten Grundstücke ausgehenden Immissionen, insbesondere Geruch, Lärm, Staub, Licht und Erschütterungen auch an Sonn- und Feiertagen und in der Nachtzeit, falls die Wetterlage während der Erntezeit solche Arbeiten erzwingt, bereits in der Begründung unter Punkt „4.8 Hinweise für die Bebauung und Grünordnung durch Text (10)“ enthalten ist.
Die Marktgemeinde nimmt zur Kenntnis, dass die Erschließung der landwirtschaftlich genutzten Fläche gesichert wird und dass die umliegenden landwirtschaftlichen Betriebe in ihrem Bestand und ihrer Entwicklung nicht behindert werden.
Der Marktgemeinde ist grundsätzlich bewusst, dass die Ausgleichsflächen auf bereits extensiv genutzten Flächen ausgewiesen werden sollten, um den weiteren Verlust von landwirtschaftlichen Flächen einzuschränken. Solche Flächen sind jedoch nicht im Besitz des Bauherrn. Die Schaffung eines abgestuften Waldmantels entlang eines Fichtenforstes mit Laubbäumen, Sträuchern und Krautsaum stellt eine sinnvolle ökologische Aufwertung dar.
Zusammenfassend nimmt die Marktgemeinde auf, dass die Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen nicht eingeschränkt wird.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Marktrat Buchberger war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.
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4.1.3. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten, Dr.-Ulrich-Weg 4, 85435 Erding, vom 06.06.2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
27.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
4.1.3 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten, und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten, keine Einwände zur vorliegenden Planung bestehen.
Die Marktgemeinde nimmt den fachlichen Hinweis auf, dass es für die geplante Aufforstung bei der Erstaufforstung keine Erlaubnis (Art. 16 Abs. 4 BayWaldG) bedarf und dass der Abschluss der Waldsaumanlage der Unteren Forstbehörde (AELF EE) anzuzeigen ist.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten, und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten, keine Einwände zur vorliegenden Planung bestehen.
Die Marktgemeinde nimmt den fachlichen Hinweis auf, dass es für die geplante Aufforstung bei der Erstaufforstung keine Erlaubnis (Art. 16 Abs. 4 BayWaldG) bedarf und dass der Abschluss der Waldsaumanlage der Unteren Forstbehörde (AELF EE) anzuzeigen ist.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Marktrat Buchberger war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.
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4.1.4. Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, SG41 Altlasten, vom 15.06.2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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27.07.2023
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ö
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beschließend
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4.1.4 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, SG41 Altlasten vom 15.06.2023.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die betroffenen Flurstücke derzeit nicht im Altlastenkataster eingetragen sind und die Marktgemeinde im Rahmen des Bebauungsplanverfahren gehalten ist, auch eigene Recherche mit Ihren zur Verfügung stehenden Mitteln durchzuführen.
Die Hinweise, dass im Zuge der Baumaßnahmen anfallende Erdaushub möglichst im Plangebiet zu verwerten ist und anfallender Aushub, der nicht im Plangebiet verwendet werden kann, gemäß den abfallrechtlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen ist und der Nachweis bzw. die Umsetzung des schonenden (fachgerechten) Umgangs mit dem Boden in der Regel mit einem Bodenmanagementkonzept erfolgen kann, werden zur Kenntnis genommen und redaktionell in den Hinweisen zur Einbeziehungssatzung ergänzt.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, SG41 Altlasten vom 15.06.2023.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die betroffenen Flurstücke derzeit nicht im Altlastenkataster eingetragen sind und die Marktgemeinde im Rahmen des Bebauungsplanverfahren gehalten ist, auch eigene Recherche mit Ihren zur Verfügung stehenden Mitteln durchzuführen.
Die Hinweise, dass im Zuge der Baumaßnahmen anfallende Erdaushub möglichst im Plangebiet zu verwerten ist und anfallender Aushub, der nicht im Plangebiet verwendet werden kann, gemäß den abfallrechtlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen ist und der Nachweis bzw. die Umsetzung des schonenden (fachgerechten) Umgangs mit dem Boden in der Regel mit einem Bodenmanagementkonzept erfolgen kann, werden zur Kenntnis genommen und redaktionell in den Hinweisen zur Einbeziehungssatzung ergänzt.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Marktrat Buchberger war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.
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4.1.5. Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, Johannisstraße 8, 85354 Freising, vom 15.05.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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27.07.2023
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ö
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beschließend
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4.1.5 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, vom 15.05.2023.
Die Hinweise, dass die Maßnahme- und Prüfwerte, des Wirkungspfad Boden – Mensch des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) einzuhalten ist und dass sollte bei den Baumaßnahmen Bodenverunreinigungen oder Altlasten festgestellt werden, das Landratsamt Freising – Sachgebiet 41 – unverzüglich verständigt werden muss, sind bereits in der Begründung unter Punkt „4.8 Hinweise für die Bebauung und Grünordnung durch Text (11)“ enthalten.
Der Punkt unter D: Begründung zur Einbeziehungssatzung „Untere Dorfstraße Baumgarten“, 7. Erschließung, technische Ver- und Entsorgung, beinhaltet, dass das Gebäude an das öffentliche Kanalnetz und an die öffentliche Trinkwasserleitung angeschlossen wird.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, vom 15.05.2023.
Die Hinweise, dass die Maßnahme- und Prüfwerte, des Wirkungspfad Boden – Mensch des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) einzuhalten ist und dass sollte bei den Baumaßnahmen Bodenverunreinigungen oder Altlasten festgestellt werden, das Landratsamt Freising – Sachgebiet 41 – unverzüglich verständigt werden muss, sind bereits in der Begründung unter Punkt „4.8 Hinweise für die Bebauung und Grünordnung durch Text (11)“ enthalten.
Der Punkt unter D: Begründung zur Einbeziehungssatzung „Untere Dorfstraße Baumgarten“, 7. Erschließung, technische Ver- und Entsorgung, beinhaltet, dass das Gebäude an das öffentliche Kanalnetz und an die öffentliche Trinkwasserleitung angeschlossen wird.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Marktrat Buchberger war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.
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4.1.6. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Maximilianstraße 39, 80538 München, vom 12.05.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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27.07.2023
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ö
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beschließend
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4.1.6 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, vom 12.05.2023.
Die Marktgemeinderat nimmt die Stellungname der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, zur Kenntnis. In dieser teilt die Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, mit, dass die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht. Sie nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass sich diese Stellungnahme nicht auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und den Umgriff der Satzung bezieht. Die baurechtliche Beurteilung obliege dem Landratsamt.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, vom 12.05.2023.
Die Marktgemeinderat nimmt die Stellungname der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, zur Kenntnis. In dieser teilt die Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, mit, dass die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht. Sie nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass sich diese Stellungnahme nicht auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und den Umgriff der Satzung bezieht. Die baurechtliche Beurteilung obliege dem Landratsamt.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Marktrat Buchberger war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.
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4.1.7. Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH, Hauptverwaltung München, Paul-Wassermann-Straße 3, 81829 München, vom 15.05.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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27.07.2023
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ö
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beschließend
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4.1.7 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH vom 15.05.2023 und nimmt zur Kenntnis, dass die Anlagen der Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH von den geplanten Maßnahmen nicht betroffen sind.
Der Marktgemeinderat teilt zudem mit, dass er die vorsorglich beigefügten „Richtlinien für die Inanspruchnahme des Schutzstreifens der Mineralölfernleitung durch dritte“ beachtet.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH vom 15.05.2023 und nimmt zur Kenntnis, dass die Anlagen der Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH von den geplanten Maßnahmen nicht betroffen sind.
Der Marktgemeinderat teilt zudem mit, dass er die vorsorglich beigefügten „Richtlinien für die Inanspruchnahme des Schutzstreifens der Mineralölfernleitung durch dritte“ beachtet.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Marktrat Buchberger war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.
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4.1.8. Handwerkskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 4, 80333 München, vom 23.06.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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27.07.2023
|
ö
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beschließend
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4.1.8 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 23.06.2023 und nimmt zur Kenntnis, dass im Zuge der der Planungen keine Beeinträchtigungen, für die im baulichen Umfeld vorhandenen gewerblichen und handwerklichen Nutzungen resultieren dürfen.
Der Marktgemeinderat weist darauf hin, dass u.a. der Punkt der betriebsüblichen Emissionen bereits in der Begründung unter Punkt „4.8 Hinweise für die Bebauung und Grünordnung durch Text (10)“ enthalten ist.
Ein Ziel des Marktes Nandlstadt ist es auch zukünftig die Bedingungen für eine gute Nutzungsmischung zu schaffen und einen lebendigen Ortsteil zu entwickeln, so dass Arbeiten und Wohnen nebeneinander funktioniert.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 23.06.2023 und nimmt zur Kenntnis, dass im Zuge der der Planungen keine Beeinträchtigungen, für die im baulichen Umfeld vorhandenen gewerblichen und handwerklichen Nutzungen resultieren dürfen.
Der Marktgemeinderat weist darauf hin, dass u.a. der Punkt der betriebsüblichen Emissionen bereits in der Begründung unter Punkt „4.8 Hinweise für die Bebauung und Grünordnung durch Text (10)“ enthalten ist.
Ein Ziel des Marktes Nandlstadt ist es auch zukünftig die Bedingungen für eine gute Nutzungsmischung zu schaffen und einen lebendigen Ortsteil zu entwickeln, so dass Arbeiten und Wohnen nebeneinander funktioniert.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Marktrat Buchberger war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.
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4.1.9. Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz, Maximilianstraße 39, 80538 München, vom 09.05.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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27.07.2023
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ö
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beschließend
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4.1.9 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz vom 09.05.2023.
Die vorgebrachten Hinweise zu den erforderlichen Flächen für die Feuerwehr, die Löschwasserversorgung und den Rettungshöhen werden durch den Marktgemeinderat zur Kenntnis genommen.
Hierzu wird mitgeteilt, dass die Belange des Brandschutzes bereits in der Begründung unter Punkt „4.8 Hinweise für die Bebauung und Grünordnung durch Text (8)“ enthalten sind.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz vom 09.05.2023.
Die vorgebrachten Hinweise zu den erforderlichen Flächen für die Feuerwehr, die Löschwasserversorgung und den Rettungshöhen werden durch den Marktgemeinderat zur Kenntnis genommen.
Hierzu wird mitgeteilt, dass die Belange des Brandschutzes bereits in der Begründung unter Punkt „4.8 Hinweise für die Bebauung und Grünordnung durch Text (8)“ enthalten sind.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Marktrat Buchberger war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.
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5. Festlegung der Aufwandsentschädigung für die Wahlhelfer/-innen im Rahmen der Landtags- und Bezirkswahl 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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27.07.2023
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Bei der letzten Landtags- und Bezirkswahl im Jahr 2018 wurde den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern eine Aufwandsentschädigung (sog. Erfrischungsgeld) in Höhe von 40,00 Euro ausbezahlt.
Der Freistaat Bayern erstattet den Kommunen im Rahmen der diesjährigen Wahl für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer einen Betrag in Höhe von 50,00 Euro.
Die Verwaltung schlägt daher vor, diesen Betrag selbstverständlich auch so weiterzugeben und die Aufwandsentschädigung entsprechend zu erhöhen.
Beschlussempfehlung
Die Aufwandsentschädigung für die im Rahmen der Landtags- und Bezirkswahl 2023 im Gemeindegebiet Nandlstadt tätigen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wird auf 50,00 Euro je Person festgesetzt.
Beschluss
Die Aufwandsentschädigung für die im Rahmen der Landtags- und Bezirkswahl 2023 im Gemeindegebiet Nandlstadt tätigen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wird auf 50,00 Euro je Person festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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27.07.2023
|
ö
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informativ
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6 |
Diskussionsverlauf
Der Vorsitzende berichtet, dass der Parkplatz am Sportplatz vom Waldbad aus mittlerweile ausgeschildert sei. Auch sei der Rettungsweg deutlicher gekennzeichnet worden.
Sodann berichtet Markträtin Rauscher kurz von den diesjährigen Ferienspielen. Insgesamt lägen ca. 800 Anmeldungen verteilt auf 150 Kinder vor.
Marktrat Mayer erkundigt sich nach dem Stand der Neukalkulation der Abwassergebühren und der Verbesserungsbeiträge. Der Vorsitzende gibt an, sämtliche Unterlagen würden soweit vorliegen. Frau Radlbeck hätte nochmals Fragen an Kämmerer Anneser gesandt, welcher derzeit an der Beantwortung arbeite. Marktrat Mayer bittet nochmals eindringlich darum, dass bei dem Thema etwas vorangehen müsse. Insbesondere bittet er um eine zeitnahe Information der Bevölkerung. Spätestens nach der Sommerpause müssten zudem erste Ergebnisse in der Sitzung vorgestellt werden.
Marktrat Urbaneck bittet darum, die alte Plattform bei der neuen Umkleide im Waldbad wieder zu errichten, da dies eine große Hilfe für ältere und eingeschränkte Personen sei. Der Vorsitzende erwidert, man habe davon aufgrund der Brandgefahr für die naheliegende Zimmerei abgesehen.
Marktrat Schönegge regt akustische Verbesserungsmaßnahmen im Sitzungssaal an. Der Vorsitzende sichert eine Prüfung evtl. Maßnahmen zu.
Datenstand vom 10.08.2023 10:41 Uhr