Datum: 19.10.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Nandlstadt
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:27 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 21:37 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2023
2 Globalberechnung für die Entwässerungseinrichtung des Marktes Nandlstadt (mit Verbesserung der gemeindlichen Kläranlage); Erläuterungen der durchgeführten Kalkulation durch Frau RAin Bettina Radlbeck - Berechnung der Herstellungsbeitragssätze - Berechnung endgültiger Verbesserungsbeitragssätze - Gebührenbedarfsberechnung
3 Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Marktes Nandlstadt (Entwässerungssatzung – EWS –) - Satzungsbeschluss
4 Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Nandlstadt (BGS/EWS) - Satzungsbeschluss
5 Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (VES-EWS) des Marktes Nandlstadt - Satzungsbeschluss
6 Bauantrag: Anbau eines Wintergartens - Flur-Nr. 875 der Gemarkung Nandlstadt, An der Forstleite 1
7 Bekanntgaben und Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 19.10.2023 ö beschließend 1

Beschlussempfehlung

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2023 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Globalberechnung für die Entwässerungseinrichtung des Marktes Nandlstadt (mit Verbesserung der gemeindlichen Kläranlage); Erläuterungen der durchgeführten Kalkulation durch Frau RAin Bettina Radlbeck - Berechnung der Herstellungsbeitragssätze - Berechnung endgültiger Verbesserungsbeitragssätze - Gebührenbedarfsberechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 19.10.2023 ö informativ 2

Sachverhalt

Frau RAin Bettina Radlbeck hat (per Videozuschaltung) die Berechnungen bzgl. des Verbesserungsbeitrags zur Sanierung und Erweiterung der Kläranlage erläutert. Weiter hat Frau Radlbeck die Berechnungen der neuen Abwassergebühren inkl. Niederschlagswassergebühr vorgestellt. 
Für die Herstellungsbeiträge ab 01.01.2024 wurde ein Beitrag je qm Grundstücksfläche in Höhe von 1,38 € und je qm Geschossfläche 7,38 € ermittelt. Zu diesen Beträgen kommt noch der Verbesserungsaufwand von 0,53 € je qm Grundstücksfläche und 5,05 € je qm Geschossfläche. Das ergibt einen erhöhten Herstellungsbeitrag von 1,91 € je qm Grundstücksfläche und 12,43 € je qm Geschossfläche. 
Für die Benutzungsgebühren ab 01.01.2024 wurden folgende Zahlen ermittelt: Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,36 € je qm gebührenpflichtiger Fläche und die Abwassergebühr beträgt 2,61 € je m³ Frischwasserverbrauch. Die Grundgebühren wurden wie folgt angepasst:
Zahlergröße
Q3
Gerundeter
Preis pro Jahr
Preis bisher
pro Jahr
4 m³/h
49,00 €
24,00 €
10 m³/h
123,00 €
48,00 €
16 m³/h
198,00 €
96,00 €
40 m³/h
495,00 €
120,00 €

Anschließend hat Frau Radlbeck die Fragen der Marktratsmitglieder beantwortet. Dabei erkundigte sich Marktrat Schranner warum überhaupt die gesplittete Abwassergebühr eingeführt werden muss. Frau Radlbeck erläuterte dazu, dass die Berechnungen ergaben, dass die Abwassergebühr gesplittet werden muss, wenn der Kostenanteil für das Niederschlagswasser mehr als 12 % beträgt. Das wurde durch den BayVGH entschieden. Die Berechnungen ergaben, dass der Niederschlagswasseranteil beim Markt Nandlstadt deutlich darüber liegt.
Marktrat Unger frägt nach, wann die Beiträge fällig sind. Dazu erläuterte Frau Heinzlmair, dass grundsätzlich mit der Bebaubarkeit eines Grundstücks die Herstellungsbeiträge fällig werden. Sobald ein Grundstück bebaut und bezugsfertig ist, werden die Herstellungsbeiträge endgültig abgerechnet. Der Beitragsmaßstab bemisst sich nach der Satzung welche an diesem Tag gültig ist. Frau Heinzlmair bestätigte auf Nachfrage, dass es zutreffend ist, wenn für ein Grundstück noch im Jahr 2023 die Herstellungsbeiträge nach der Bezugsfertigkeit fällig werden, noch die bisherigen Beiträge angewendet werden und dass jene Grundstückeigentümer auch noch zu den Verbesserungsbeiträgen herangezogen werden. Marktrat Unger fragt nach, ob für diese Fälle eine Ausnahme gemacht werden kann. Frau Radlbeck bestätigte daraufhin die Erläuterungen von Frau Heinzlmair und berichtet zusätzlich, dass hier aus rechtlicher Sicht keine Ausnahmen möglich sind.
Weiter fragt Marktrat Unger nach bis wann die Beiträge abrechnet werden müssen. Frau Radlbeck führt dazu aus, dass nach der Feststellung der Fälligkeit die Festsetzungsverjährung 4 Jahre beträgt.     

Dokumente
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3. Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Marktes Nandlstadt (Entwässerungssatzung – EWS –) - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 19.10.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

BGM Betz führt aus, dass Top 4 vorgezogen wird, da vor einer Beschlussfassung über die Beitrags- und Gebührensatzung bzw. Verbesserungssatzung zuerst die Entwässerungssatzung beschlossen werden muss.

Beschlussempfehlung

Der Entwurf der Satzung über die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Marktes Nandlstadt (Entwässerungssatzung – EWS) wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

Beschluss

Der Entwurf der Satzung über die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Marktes Nandlstadt (Entwässerungssatzung – EWS) wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
Die Markträte Sebastian Unger, Michael Schranner, Sebastian Löffler und Sebastian Kühner bitten darum, dass ihre Gegenstimmen namentlich in der Niederschrift benannt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Dokumente
Download EWS Nandlstadt.pdf

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4. Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Nandlstadt (BGS/EWS) - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 19.10.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

BGM Betz führt aus, dass auch dieser TOP vor TOP 3 vorgezogen werden muss.

Beschlussempfehlung

Der Entwurf der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Nandlstadt (BGW/EWS) wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

Beschluss

Der Entwurf der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Nandlstadt (BGW/EWS) wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
Die Markträte Sebastian Unger und Franz Mayer bitten darum, dass ihre Gegenstimmen namentlich in der Niederschrift benannt werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Dokumente
Download BGSEWS Nandlstadt.pdf

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5. Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (VES-EWS) des Marktes Nandlstadt - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 19.10.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

BGM führt aus, dass die Beschlussfassung über die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungssatzung (VES-EWS) erst nach der Beschlussfassung zur Entwässerungssatzung (EWS) sowie der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) erfolgen kann. 
Marktrat Mayer fragt nach, warum der Verbesserungsbeitrag nicht wie besprochen in mehreren Raten bezahlt werden kann. Frau Radlbeck führt dazu aus, dass eine Ratenzahlung nur vor Beginn der Baumaßnahme beschlossen werden kann. Da diese bereits abgeschlossen ist, gelten die Vorschriften der Abgabenordnung, welche die Fälligkeit von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheides bestimmt. 

Beschlussempfehlung

Der Entwurf der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (VES-EWS) des Marktes Nandlstadt wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

Beschluss

Der Entwurf der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (VES-EWS) des Marktes Nandlstadt wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
Die Markträte Sebastian Unger, Franz Mayer, Michael Schranner, Sebastian Löffler und Sebastian Kühner bitten darum, dass ihre Gegenstimmen namentlich in der Niederschrift benannt werden. 
Die Abstimmung musste wiederholt werden, da Sebastian Löffler bei der ersten Abstimmung weder bei der Genehmigung noch bei der Ablehnung der Satzung mitgestimmt hat.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

Dokumente
Download VESEWS Nandlstadt.pdf

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6. Bauantrag: Anbau eines Wintergartens - Flur-Nr. 875 der Gemarkung Nandlstadt, An der Forstleite 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 19.10.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Anhand eines Lageplans erläuterte BGM Betz das Bauvorhaben.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen im Sinne des § 36 BauGB für den Anbau eines Wintergartens auf der Flur-Nr. 875 der Gemarkung Nandlstadt, An der Forstleiten 1, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen im Sinne des § 36 BauGB für den Anbau eines Wintergartens auf der Flur-Nr. 875 der Gemarkung Nandlstadt, An der Forstleiten 1, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lageplan Forstleite 1.pdf

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7. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 19.10.2023 ö informativ 7

Sachverhalt

BGM Betz gibt folgende Termine bekannt:
20.10.2023                Wochenmarktjubiläum 
11.11.2023                Herbstball der Narrhalla Nandlstadt mit Proklamation
12.11.2023                Martinimarkt
14.11.2023                Bürgerversammlung in der alten Turnhalle
18.11.2023                Kriegerjahrtag in Nandlstadt
26.11.2023                Kriegerjahrtag in Baumgarten
Weiter gibt BGM Betz bekannt, dass Kontakt zu einem Planer wegen der kommunalen Wärmeplanung aufgenommen wird. Wenn der Antrag 2023 gestellt wird, dann beträgt der Zuschuss 90 % und bei einer Antragstellung im Jahr 2024 beträgt der Zuschuss 60 %.
Der Parkplatz vor der Kirche wird im November geteert.
Marktrat Urbaneck verkündet, dass ein Stammzellenspender für Grit Sauerteig gefunden wurde und betont die wichtige Arbeit der DKMS. Die Anwesenden applaudierten angesichts dieser guten Nachricht.
Marktrat Stöckeler fragt nach dem Sachstand zum Thema Carsharing. BGM führt dazu aus, dass für das Stadtteilauto 7 Mitglieder notwendig sind und diese Anzahl konnte nicht erreicht werden. Es ist aber eine Infoveranstaltung zum Thema Carsharing geplant.
Marktrat Selmayer berichtet, dass es beim Seniorennachmittag beim Hopfenfest zu Unstimmigkeiten wegen der Zeichen für ein Hendl gegeben hat. Die Besucherinnen und Besucher, welche kein Hendl gegessen hatten, mussten die Differenz vom Hendlpreis zu einem anderen Gericht selbst aufzahlen und dieser war höher als erwartet. BGM Betz führt aus, dass der Markt Nandlstadt mit dem Festwirt eine Vereinbarung über einen vergünstigten Hendlpreis hat. Daher wurde bei der Zuzahlung nicht der tatsächliche Wert des Zeichens, sondern der vergünstigte Wert des Zeichens zugrunde gelegt, was den Besucherinnen und Besuchern nicht bekannt war. Beim nächsten Seniorennachmittag wird das besser geregelt.
Markträtin Thiermann-Mayrhofer weist darauf hin, dass am 21.10.2023 in der Hopfenhalle das Benefizkonzert der Hallertauer Hopfareisser stattfindet. Als weiteren Termin gibt sie bekannt, dass am 11. und 12.11.2023 jeweils ein Konzert der Auer Voices in der Hopfenhalle stattfindet.
Marktrat Kühner fragt wegen dem Christkindlmarkt nach. Dieser soll 3 Tage dauern und zwar vom 08. bis 10.12.2023. BGM Betz teilt mit, dass nächste Woche ein Treffen stattfindet. 
Marktrat Schranner erkundigt sich nach dem Automaten an der Schule und ob man da was machen kann. BGM Betz führt aus, dass es zahlreiche Anrufe und e-mails im Rathaus und in der Schule gegeben hat. Da der Automat auf Privatgrund steht, darf dieser laut Landratsamt stehen bleiben. Es wurde jedoch das Gespräch mit der Betreiberin gesucht und diese hat nunmehr die e-Zigaretten sowie die scharfen Chips für die Internet-Challenge entfernt. Weitere rechtliche Schritte können nicht unternommen werden. 

Datenstand vom 08.11.2023 15:08 Uhr