Datum: 22.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Nandlstadt
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:16 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:25 Uhr bis 22:34 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.02.2024.pdf
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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.01.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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22.02.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Beschlussempfehlung
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.01.2024 wird genehmigt.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.01.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem Bauausschuss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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22.02.2024
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ö
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informativ
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2 |
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3. Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 1 "Baumgarten Nord-West"
- Aufhebung der Beschlüsse des Marktgemeinderates vom 21.09.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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22.02.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Das Bauleitverfahren verläuft Reparaturverfahren nach § 215 a BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB. Ein Umweltbericht und die Ausgleichsflächenberechnung werden nicht benötigt, insofern keine bedenklichen Umweltauswirkungen bestehen. Aufgrund der seit 1970 intensiv genutzten Garten-/ und Rasenfläche, welche im Geltungsbereich enthalten ist, sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.
Beschlussempfehlung
Die Beschlüsse des Marktgemeinderates vom 21.09.2023 (Aufhebung des Beschlusses vom 28.04.2022 und Einleitung des Regelverfahrens) werden aufgehoben. Somit erhält der Beschluss vom 28.04.2022 wieder Gültigkeit.
Beschluss
Die Beschlüsse des Marktgemeinderates vom 21.09.2023 (Aufhebung des Beschlusses vom 28.04.2022 und Einleitung des Regelverfahrens) werden aufgehoben. Somit erhält der Beschluss vom 28.04.2022 wieder Gültigkeit.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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4. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Figlsdorf-Aiglsdorf auf Beschaffung eines neuen Einsatzfahrzeugs und einen damit verbundenen Anbau/Umbau des Feuerwehrgerätehauses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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22.02.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Sachverhalt siehe Antrag.
Der Antrag deckt sich mit der seitens des ehemaligen Nandlstädter Kommandanten und Feuerwehrreferenten Michael Wagensonner erstellten Feuerwehrbedarfsplanung aus dem Jahr 2016. Um die Freiwillige Feuerwehr Figlsdorf-Aiglsdorf auch in Zukunft einsatzbereit halten zu können, sind ein zukunftsfähiges Konzept und eine angemessene technische Ausrüstung sowie die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs unumgänglich.
Beschlussempfehlung
Der Markgemeinderat erkennt die Notwendigkeit der Ersatzbeschaffung für das Einsatzfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Figlsdorf-Aiglsdorf und die dadurch erforderliche Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses grundsätzlich an.
Vor einer endgültigen Entscheidung über die Bewilligung der erforderlichen Beschaffungs- und Baumaßnahmen wird die Verwaltung beauftragt,
- gemeinsam mit den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Figlsdorf-Aiglsdorf und der Kreisbrandinspektion Freising (KBR, KBI, KBM) die tatsächlichen Anforderungen an ein Ersatzfahrzeug nach aktuellem Bedarf und damit den Fahrzeugtyp festzulegen,
die für die Ersatzbeschaffung des neuen Fahrzeugs anfallenden Kosten und die damit verbundenen Zuwendungsmöglichkeiten zu eruieren sowie
Angebote für die Planungsleistungen zur Erstellung eines ersten Entwurfs für eine Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses mit Kostenschätzung einzuholen, zu vergeben und das Ergebnis im Marktgemeinderat vorzustellen.
Diskussionsverlauf
Der stellvertretende Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Figlsdorf-Aiglsdorf Tobias Krojer stellt in einer Präsentation die derzeitige Situation und den Bedarf der Feuerwehr vor. Man wolle heute keine konkrete Zusage, sondern lediglich eine Diskussion über den Antrag und das weitere Vorgehen sowie eine grundsätzliche Haltung des Marktgemeinderates.
Auf Nachfrage erläutert er, dass derzeit jährlich drei bis acht Einsätze zu verzeichnen seien. Dies sei allerdings hauptsächlich auf das Alter und den eingeschränkten Bedarf des Feuerwehrfahrzeugs zurückzuführen. Auch könne man selbst keine Maßnahmen zur Brandbekämpfung oder Personenrettung einleiten, da die Feuerwehr noch über keine Atemschutzgeräteträger verfüge. Sobald man mit mindestens vier Atemschutzgeräteträgern anrücken könne, müsse man nicht mehr auf die umliegenden Wehren warten. Zusätzlich könnten die Atemschutzgeräteträger bei Einsätzen auch die umliegenden Wehren personell unterstützen und mit ausrücken.
Platz für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses sei vorhanden.
Marktrat Mayer bittet explizit um Prüfung, ob anstatt eines Anbaus an das bestehende Gebäude nicht auch eine neue Fahrzeughalle in Stahlbauweise wirtschaftlicher wäre. Ein altes Gebäude bleibe ein altes Gebäude und bei einem Umbau würden hier immer Probleme auftreten, mit denen man evtl. im Vorfeld gar nicht rechne.
Allgemein zeigt sich im Gremium eine starke Unterstützung des Vorhabens und auch Freude und Anerkennung über das Weiterbestehen der Ortsfeuerwehr und den Einsatz der jungen Nachwuchskräfte.
Beschluss
Der Markgemeinderat erkennt die Notwendigkeit der Ersatzbeschaffung für das Einsatzfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Figlsdorf-Aiglsdorf und die dadurch erforderliche Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses grundsätzlich an.
Vor einer endgültigen Entscheidung über die Bewilligung der erforderlichen Beschaffungs- und Baumaßnahmen wird die Verwaltung beauftragt,
- gemeinsam mit den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Figlsdorf-Aiglsdorf und der Kreisbrandinspektion Freising (KBR, KBI, KBM) die tatsächlichen Anforderungen an ein Ersatzfahrzeug nach aktuellem Bedarf und damit den Fahrzeugtyp festzulegen,
die für die Ersatzbeschaffung des neuen Fahrzeugs anfallenden Kosten und die damit verbundenen Zuwendungsmöglichkeiten zu eruieren sowie
Angebote für die Planungsleistungen zur Erstellung eines ersten Entwurfs für eine Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses mit Kostenschätzung sowie für einen alternativen Neubau in Stahlbauweise einzuholen, zu vergeben und das Ergebnis im Marktgemeinderat vorzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Dokumente
Download Antrag FFW Figlsdorf-Aiglsdorf.pdf
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5. Antrag des MSC Nandlstadt e.V. im ADAC auf Durchführung des Autoslalom am 05.05.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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22.02.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Siehe Antrag
Beschlussempfehlung
Die Durchführung des Autoslaloms am 05.05.2024 durch den MSC Nandlstadt e.V. im ADAC wird antragsgemäß genehmigt.
Diskussionsverlauf
Auf Nachfrage von Marktrat Stöckeler, ob geplant sei, Fahrzeuge mit alternativen zukunftsweisenden Antrieben zumindest im Rahmen der Veranstaltung vor Ort zu präsentieren, beschließt der Marktgemeinderat zunächst einstimmig, dem als Zuhörer anwesenden Vorsitzenden des MSC Nandlstadt, Herrn Christian Loos, das Wort zu erteilen.
Herr Loos äußert, dass intern über diese Möglichkeit diskutiert worden sei. Allerdings bestehe ohnehin wenig Platz im Fahrerlager und eine derartige Ausstellung sei zudem für die umliegenden KFZ-Häuser uninteressant. Daher werde ein solches Anliegen nur schwer zu realisieren sein.
Beschluss
Die Durchführung des Autoslaloms am 05.05.2024 durch den MSC Nandlstadt e.V. im ADAC wird antragsgemäß genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2
Dokumente
Download Antrag MSC Autoslalom.pdf
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6. Antrag der Hallertauer Spielgruppe auf Zuschuss für die Spielsaison 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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22.02.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Siehe Antrag
Die entsprechenden Mittel wurden vorausschauend bereits im Haushalt berücksichtigt.
Beschlussempfehlung
Der Antrag der Hallertauer Spielgruppe auf Zuschuss für die Spielsaison 2024 in Höhe von 1.500,00 Euro wird genehmigt.
Diskussionsverlauf
Marktrat Klier zeigt sich erfreut über ein weiteres kulturelles Highlight im kulturellen Jahr des Marktes. Auch anderen Vereinen sei in vergleichbaren Situationen bereits eine Anschubfinanzierung gewährt worden, daher plädiere er auch in diesem Fall dafür, den Antrag zu unterstützen.
Beschluss
Der Antrag der Hallertauer Spielgruppe auf Zuschuss für die Spielsaison 2024 in Höhe von 1.500,00 Euro wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. Antrag des Erzbischöflichen Ordinariates München auf Gewährung eines Zuschusses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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22.02.2024
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Siehe Antrag
Aufgrund der finanziellen Verhältnisse des Erzbistums München-Freising (z. B. Anstieg der Kirchensteuereinnahmen im Jahr 2022 um 11 Millionen Euro, Vermögenswerte alleine in bebauten und unbebauten Grundstücken in Höhe von 1,4 Milliarden Euro im Jahr 2022) sieht die Geschäftsleitung keine Veranlassung der Gewährung eines finanziellen Zuschusses durch den Markt Nandlstadt.
Beschlussempfehlung
Der Antrag des Erzbischöflichen Ordinariates München auf Gewährung eines Zuschusses wird abgelehnt.
Beschluss
Der Antrag des Erzbischöflichen Ordinariates München auf Gewährung eines Zuschusses wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Dokumente
Download Antrag Erzbischöfliches Ordinariat.pdf
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8. Bestellung von Frau Katrin Egging zur Standesbeamtin
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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22.02.2024
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Frau Katrin Egging wurde am 01.02.2024 als neue Mitarbeiterin beim Markt Nandlstadt eingestellt. Frau Egging ist Verwaltungsfachwirtin und hat das Grundseminar mit Prüfung im Personenstandsrecht mit Erfolg abgeschlossen. Sie erfüllt daher alle Voraussetzungen für die Bestellung zur Standesbeamtin.
Beschlussempfehlung
Frau Katrin Egging wird mit sofortiger Wirkung in stets widerruflicher Weise zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Nandlstadt bestellt.
Beschluss
Frau Katrin Egging wird mit sofortiger Wirkung in stets widerruflicher Weise zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Nandlstadt bestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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9. Bestellung von Frau Katrin Egging zur Leiterin des Standesamtes des Marktes Nandlstadt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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22.02.2024
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Frau Egging soll nach dem Ausscheiden von Martina Schabenberger die Leitung des Standesamtes übernehmen. Das Arbeitsverhältnis von Frau Schabenberger endet mit Ablauf des 30.04.2024, durch Urlaub und Überstunden wird ihr letzter Arbeitstag allerdings um den 18.03.2024 herum liegen.
Beschlussempfehlung
Frau Katrin Egging wird ab 18.03.2024 in stets widerruflicher Weise zur Leiterin des Standesamtes des Marktes Nandlstadt bestellt.
Beschluss
Frau Katrin Egging wird ab 18.03.2024 in stets widerruflicher Weise zur Leiterin des Standesamtes des Marktes Nandlstadt bestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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10. Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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22.02.2024
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ö
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informativ
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10 |
Diskussionsverlauf
Markträtin Thiermann-Mayrhofer bittet darum, dass Termine, welche im Rahmen von Sitzungen vereinbart werden, auch den in der jeweiligen Sitzung abwesenden Mitgliedern rechtzeitig und umfassend mitgeteilt werden. Der Vorsitzende sichert dies künftig zu.
Marktrat Urbaneck verweist noch einmal auf das Sonderprogramm zur Schwimmbadförderung. Er bittet, das Hallenbad nicht sterben zu lassen, da das Grundbedürfnis des Erlernens des Schwimmens auch im Winter ausreichend befriedigt werden können müsse.
Datenstand vom 19.04.2024 08:42 Uhr