Datum: 16.05.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Nandlstadt
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:04 Uhr bis 23:08 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.04.2024
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2 |
Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem Bauausschuss
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3 |
Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
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4 |
Schaffung von neuen Urnengräbern am gemeindlichen Friedhof
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5 |
Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 29 "Airischwand Ost"
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss
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6 |
Verkehrsführung / Zufahrt zum geplanten Sondergebiet im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Kitzberger Feld II"
- Antrag von CSU und GOL
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7 |
4. Änderung des Flächennutzungsplans für den Markt Nandlstadt
- Nochmalige Beschlussfassung über die Abwägung der Stellungnahme aus der Beteiligung der Öffentlichkeit
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7.1 |
Ortschaft Gründl und Kollersdorf, mit Schreiben vom 18.01.2024
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7.2 |
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
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8 |
Aufstellung des Bebauungsplans "Altfalterbach Ost"
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss
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8.1 |
Stellungnahmen ohne Einwendungen
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8.1.1 |
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten, Dr.-Ulrich-Weg 4, 85435 Erding, vom 06.12.2023
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8.1.2 |
Bayernets GmbH, Poccistraße 7, 80336 München, vom 15.11.2023
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8.1.3 |
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Fontainengraben 200, 53123 Bonn, vom 05.12.2023
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8.1.4 |
Markt Au i. d. Hallertau, Untere Hauptstraße 2, 84072 Au i. d. Hallertau, vom 24.11.2023
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8.1.5 |
Regionaler Planungsverband München, Arnulfstraße 60, 3. OG, Arnulfstraße 60, 3. OG, vom 18.12.2023
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8.1.6 |
TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, vom 14.11.2023
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8.1.7 |
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, Postfach 1243, 63202 Langen, vom 07.12.2023
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8.1.8 |
Bundesamt für Flugsicherung, Monzastraße 1, 63225 Langen/Hessen, vom 05.01.2024
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8.1.9 |
Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH, vom 14.11.2023
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8.1.10 |
Gemeinde Rudelzhausen, Kirchplatz 10, 84104 Rudelzhausen, vom 14.11.2023
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8.1.11 |
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München, vom 20.12.2023
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8.1.12 |
LBV, Pallottinerstraße 4, 85354 Freising, vom 06.01.2024
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8.1.13 |
Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, SG41 Immissionsschutz, vom 04.01.2024
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8.1.14 |
Staatliches Bauamt Freising, Servicestelle München, Winzererstraße 43, 80797 München, vom 20.11.2023
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8.1.15 |
Wasserzweckverband, Baumgartner Gruppe, Berging 10 –Wasserturm- 85395 Attenkirchen, vom 27.11.2023
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8.2 |
Stellungnahmen mit Einwendungen oder sonstigen fachlichen Hinweisen
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8.2.1 |
Bayernwerk Netz GmbH, Draht 7, 85276 Pfaffenhofen, vom 31.05.2023
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8.2.2 |
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Landwirtschaft, Dr.-Ulrich-Weg 4, 85435 Erding, vom 29.12.2023
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8.2.3 |
Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, Johannisstraße 8, 85354 Freising, vom 04.01.2024
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8.2.4 |
Handwerkskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 4, 80333 München, vom 08.01.2024
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8.2.5 |
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Domberg 20, 85354 Freising, vom 29.12.2023
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8.2.6 |
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Erding - Freising, Dr.-Ulrich-Weg 3, 85435 Erding, vom 20.12.2023
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8.2.7 |
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle München, Hofgraben 4, 80539 München, vom 07.12.2023
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8.2.8 |
Heinz Entsorgung GmbH&Co. KG, Neue Industriestr. 1, 85368 Moosburg, vom 15.11.2023
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8.2.9 |
Kreisbrandrat d. Lkr. Freising, Herr Danner, Thonstetten 26, 85368 Moosburg/Isar, vom 03.01.2024
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8.2.10 |
Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, SG41 Altlasten, vom 04.01.2024
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8.2.11 |
Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, Tiefbauamt, vom 04.01.2024
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8.2.12 |
Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, SG 41 Wasserrecht, vom 04.01.2024
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8.2.13 |
Wasserwirtschaftsamt München, Heßstraße 128, 80797 München, vom 27.12.2023
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8.3 |
Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit
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8.3.1 |
Kronthaler Klaus und Kronthaler Franz, Altfalterbach 21, 85405 Nandlstadt, vom 29.12.2023
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8.3.2 |
Elfriede und Leonhard Fischer, Hohenbachernstr. 26, 85354 Freising, vom 04.01.2024
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9 |
Erstellung eines integralen Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzeptes
- Nochmalige Beschlussfassung über die Beantragung eines vorzeitigen Bau- bzw. Maßnahmenbeginns
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10 |
Antrag der UWN auf Auslobung einer Auszeichnung für ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger
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11 |
Bekanntgaben und Anfragen
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zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.04.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Beschlussempfehlung
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.04.2024 wird genehmigt.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.04.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem Bauausschuss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2024
|
ö
|
informativ
|
2 |
zum Seitenanfang
3. Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2024
|
ö
|
informativ
|
3 |
Sachverhalt
In der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 18.04.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Der Auftrag für die Baumeisterarbeiten im Rahmen der Sanierung der Heizungsanlage im Johannes-Kindergarten wird an die Firma Georg Huber GmbH, Nandlstadt, mit einer Bruttoangebotssumme von 48.444,14 Euro vergeben.
Der Auftrag für die Bodenlegerarbeiten im Rahmen der Sanierung der Heizungsanlage im Johannes-Kindergarten wird an die Firma Raumausstattung Singerl GmbH & Co. KG, Appersdorf, mit einer Bruttoangebotssumme von 38.409,63 Euro vergeben.
Der Auftrag für die Fliesenlegerarbeiten im Rahmen der Sanierung der Heizungsanlage im Johannes-Kindergarten wird an die Firma Franz Grottenthaler GbR, Nandlstadt, mit einer Bruttoangebotssumme von 13.884,68 Euro vergeben.
Der Auftrag für die Malerarbeiten im Rahmen der Sanierung der Heizungsanlage im Johannes-Kindergarten wird an die Firma Maler Thumann, Abens, mit einer Bruttoangebotssumme von 9.476,57 Euro vergeben.
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4. Schaffung von neuen Urnengräbern am gemeindlichen Friedhof
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Der beauftragte Friedhofsplaner Herr Kettler hat die vorläufigen Kosten für die Gestaltung des gemeindlichen Friedhofes vorgelegt. Die Kosten sind anhand von aktuellen Marktpreisen ermittelt worden.
Die Kosten für die vorgestellten Maßnahmen belaufen sich auf insgesamt 174.780 Euro netto – brutto ca. 207.988,20 Euro.
Für das Jahr 2024 wurde im Haushalt des Markt Nandlstadt 120.000 Euro für die Erweiterung der Urnenerdgräber eingeplant.
Die gesamte Ausführung der geplanten Maßnahmen würden dem Markt Nandlstadt außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von ca. 87.000 Euro kosten.
Die Umsetzung des Urnenhochbeets kann auf das Haushaltsjahr 2025 geschoben werden – dadurch werden Kosten in Höhe von ca. 58.585 Euro eingespart. Erneute Kosten für die Baustelleneinrichtung würden mit ca. 3.000 Euro anfallen. Durch die Möglichkeit, die Baustelle für das Urnenhochbeet über die Zufahrt am Leichenhaus einzurichten, werden die Wege, welche im Zuge der Schaffung der neuen Urnenerdgräber neu angelegt werden, nicht beschädigt.
Auf den beigefügten Plänen ist ersichtlich, dass der Bereich der Urnenerdgräber entlang des Weges mit einem schmalen durchgehenden dunklen Granitstein umrahmt werden soll. Ebenfalls sind bei der Zeichnung die einzelnen Urnenerdgräber bereits mit einer Granitsteinumrandung eingefasst. Diese Gestaltung entspricht nicht dem jetzigen natürlichen Bild des Friedhofes Nandlstadt und erschwert die Pflege der Grünfläche.
Auch fragwürdig ist die Notwendigkeit der Anschaffung der Abdeckplatten für die Urnenerdgräber und Sternenkindergräber durch den Markt Nandlstadt. Grundsätzlich sollte die Gestaltung der einzelnen Grabstätten den Angehörigen überlassen bleiben. Durch die gemeindliche Satzung einer gewisser Gestaltungsrahmen vorgegeben werden.
In Hinblick auf die Kosten sollte an diesen Punkten, die nicht dringend vom Markt Nandlstadt vorgegeben werden müssen, gespart werden.
Durch den Verzicht auf die Einrahmung der gesamten Urnenerdgräberfläche und der einzelnen Gräber sowie auf die Abdeckplatten, werden Kosten in Höhe von ca. 13.650 Euro eingespart.
Durch weitere „kleinere“ Einsparungen (siehe überarbeitete Kostenaufstellung) wäre die Umsetzung der neuen Urnenerdgräber und der Sternenkindergrabstätte für ca. 98.545 Euro netto realisierbar.
Beschlussempfehlung
Die Umsetzung des geplanten Urnenhochbeetes wird auf das Jahr 2025 verschoben. Die geplante Neuanlegung der 32 Urnenerdgräber sowie die Grabstätten für Sternenkinder werden wie von der Verwaltung vorgestellt umgesetzt. Herr Kettler wird beauftragt, diese Arbeiten entsprechend auszuschreiben.
Diskussionsverlauf
Katrin Egging stellt die beiden seitens der Verwaltung erarbeiteten Varianten vor. Sie präferiere ausdrücklich die Variante mit Einsparungen, welche man im Nachgang zum Fraktionssprechertreffen nochmals überarbeitet habe.
In der folgenden Diskussion werden folgende Punkte angesprochen:
- Statt Bodendeckern sollte eine einfache Rasenfläche angelegt werden.
Bei den Sternenkindergräbern könnte man Riesel statt Rasen planen, dies würde weniger Arbeit für den Bauhof bedeuten.
Fundamente werden benötigt, sofern die Grabnutzungsberechtigten einen Grabstein aufstellen möchten. Evtl. könnte man Gräber mit und ohne Fundamente planen.
Die Kosten für die (Wieder-)Herstellung des Wegs sollen in jedem Fall eingeplant werden. Sofern diese nicht benötigt werden, sollen sie natürlich eingespart werden.
Vorgeschlagen wird eine Beteiligung der Bevölkerung bei der Gestaltung des Sternenkindergrabs.
Die Graniteinfassungen des Wegs sowie die Granitabdeckplatten entfallen, die Erdröhren, das Aufmaß und die Fundamente bleiben grundsätzlich.
Herr Kettler soll noch die Ausschreibung vorbereiten und durchführen, den Rest übernehmen Bauamt und Friedhofsverwaltung.
Beschluss
Die Umsetzung des geplanten Urnenhochbeetes wird auf das Jahr 2025 verschoben. Die geplante Neuanlegung der 32 Urnenerdgräber sowie die Grabstätten für Sternenkinder werden wie von der Verwaltung vorgestellt umgesetzt. Herr Kettler wird beauftragt, diese Arbeiten entsprechend auszuschreiben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
Dokumente
Download 24-04-30-2322-Schichtmauerwerk.pdf
Download 24-04-30-2322-Schnitt BB.pdf
Download 24-04-30-2322-SchnittAA.pdf
Download 24-04-30-Lageplan-A2-Entwurf.pdf
Download Kosten reduziert Var1.pdf
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5. Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 29 "Airischwand Ost"
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Beschlussempfehlung
Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 29 „Airischwand Ost“ wird gebilligt. Der Marktgemeinderat beschließt die Durchführung des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Auslegung) mit dem erstellten Schallschutzgutachten.
Diskussionsverlauf
In den textlichen Teil des Bebauungsplans wird aufgenommen, dass landwirtschaftliche Emissionen geduldet werden müssen.
Beschluss
Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 29 „Airischwand Ost“ wird gebilligt. Der Marktgemeinderat beschließt die Durchführung des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Auslegung) mit dem erstellten Schallschutzgutachten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Marktrat Selmayer war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.
Dokumente
Download BPL Begruendung Entwurf.pdf
Download BPL Entwurf 2023-071.pdf
Download Kosten reduziert Var1.pdf
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6. Verkehrsführung / Zufahrt zum geplanten Sondergebiet im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Kitzberger Feld II"
- Antrag von CSU und GOL
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Die Verwaltung schlägt vor, die im Antrag aufgeworfene Verkehrsproblematik im Rahmen des Bauleitverfahrens zum Bebauungsplan „Kitzberger Feld II“ entsprechend aufzunehmen und Lösungsvorschläge zu diskutieren bzw. erarbeiten.
Diskussionsverlauf
Nachdem der Vorsitzende den Antrag verlesen hat, werden folgende Punkte angesprochen:
- Das Sondergebiet kann nicht vom Flächennutzungsplan abgekoppelt werden, da sonst ein komplett neues Aufstellungsverfahren begonnen werden müsste.
Seitens des Landratsamtes Freising soll eine schriftliche Bestätigung ausgestellt werden, dass die Genehmigung der Ampelanlage in Aussicht gestellt wird.
Die Längenangaben im Antrag entsprechen nicht den tatsächlichen Gegebenheiten.
Die Verkehrsproblematik wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens abgearbeitet.
Dokumente
Download Antrag Verkehrsführung FMZ.pdf
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7. 4. Änderung des Flächennutzungsplans für den Markt Nandlstadt
- Nochmalige Beschlussfassung über die Abwägung der Stellungnahme aus der Beteiligung der Öffentlichkeit
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Nochmalige Beschlussfassung über die Stellungnahme der Anwohner der Ortsteile Gründl und Kollersdorf vom 18.01.2024
Dokumente
Download 240418_01_Nandlstadt_4.FNP-Änderung_Deckblatt.pdf
Download 240418_02_Nandlstadt_4.FNP-Änderung_Begründung.pdf
Download 240418_03_Nandlstadt_4.FNP-Änderung_Plan.pdf
Download 240418_04_Nandlstadt_4.FNP-Änderung_Schallschutzgutachten.pdf
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7.1. Ortschaft Gründl und Kollersdorf, mit Schreiben vom 18.01.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
7.1 |
Beschlussempfehlung
Der Beschluss des Marktgemeinderates vom 18.04.2024 wird aufgehoben.
Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Bewohner der Ortschaften Gründl und Kollersdorf und teilt dazu Folgendes mit:
Die wirtschaftliche Entwicklung und die Versorgung der Bürger des Marktes Nandlstadt ist ein vorrangiges Ziel der Marktverwaltung, dazu ist es auch erforderlich die notwendigen Flächen zur Entwicklung von Gewerbe- und Handelsbetrieben bereitzustellen. Die Marktverwaltung hat jedoch keinen Einfluss auf die unternehmerischen Entscheidungen von einzelnen Betrieben und deren Mitarbeitern bzw. keinen Möglichkeiten diese spezifischen Entscheidungen unmittelbar zu beeinflussen. Die Einschätzung über die Möglichkeiten der Arbeitsmarktsituationen kann nur durch die Betriebe und Unternehmen eigenverantwortlich überprüft werden. Grundsätzlich ist der Markt Nandlstadt auch bestrebt leerstehende Geschäftsräume im Ortsbereich mit neuen Angeboten zu füllen. Allerdings sind die Flächenanforderung moderner Einzelhandelsbetriebe mit den verfügbaren, freien Gewerbeflächen im Ortszentrum nicht in Einklang zu bringen. Weiterhin wird mitgeteilt, dass der Markt Nandlstadt keine typische „Urlaubsregion“ ist und es sei darauf verwiesen, dass in den typischen Urlaubsregionen Geschäftsbetrieb zumeist saisonal stattfindet und die betreffenden Betriebe außerhalb der Saison meist komplett geschlossen sind. Dies erscheint nicht als erstrebenswertes Ziel für das Ortsbild des Marktes.
Der Hinweis auf die Bodenqualitäten im betreffenden Bereich wird zur Kenntnis genommen. Dazu sei auf die Hinweise zum Bebauungsplan verwiesen, in denen der richtige und sinnvolle Umgang mit dem Schutzgut Boden erläutert wird.
Die Thematik des Hochwasserschutzes sowie der Rückhaltung bzw. Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers wird im Rahmen eines integralen Hochwasserschutzkonzeptes sowie des Bebauungsplanverfahrens ausführlich abgearbeitet werden.
Eine Änderung der Planung auf Ebene des Flächennutzungsplanes ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Diskussionsverlauf
Folgende Punkte werden angesprochen:
- Im Rahmen des Bodengutachtens wurde bis auf 5 m Tiefe gebohrt. Durch eine Plausibilitäts- und Wahrscheinlichkeitsprüfung wurde ausgeschlossen, dass bei tieferer Bohrung versickerungsfähiger Boden gefunden werden würde. In tieferen Schichten befindet sich zudem die erste Grundwasserschicht, welche nicht angetastet werden darf.
In 2 Bereichen sind Regenrückhaltebecken geplant. Das Regelwerk hierfür fordert Volumen für ein 10-jähriges Regenereignis, die Becken sind für ein 20-jähriges Regenereignis ausgelegt.
Bei Einleitung in den Kühbach wird für das Sondergebiet eine Niederschlagswassergebühr fällig.
Wasserdurchlässige Parkflächen bringen keine Verbesserung im Hinblick auf die Sickerfähigkeit.
Für Gründl sollen im Rahmen des integralen Hochwasserschutzkonzeptes geeignete Hochwasserschutzmaßnahmen eruiert werden.
Beschluss
Der Beschluss des Marktgemeinderates vom 18.04.2024 wird aufgehoben.
Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Bewohner der Ortschaften Gründl und Kollersdorf und teilt dazu Folgendes mit:
Die wirtschaftliche Entwicklung und die Versorgung der Bürger des Marktes Nandlstadt ist ein vorrangiges Ziel der Marktverwaltung, dazu ist es auch erforderlich die notwendigen Flächen zur Entwicklung von Gewerbe- und Handelsbetrieben bereitzustellen. Die Marktverwaltung hat jedoch keinen Einfluss auf die unternehmerischen Entscheidungen von einzelnen Betrieben und deren Mitarbeitern bzw. keinen Möglichkeiten diese spezifischen Entscheidungen unmittelbar zu beeinflussen. Die Einschätzung über die Möglichkeiten der Arbeitsmarktsituationen kann nur durch die Betriebe und Unternehmen eigenverantwortlich überprüft werden. Grundsätzlich ist der Markt Nandlstadt auch bestrebt leerstehende Geschäftsräume im Ortsbereich mit neuen Angeboten zu füllen. Allerdings sind die Flächenanforderung moderner Einzelhandelsbetriebe mit den verfügbaren, freien Gewerbeflächen im Ortszentrum nicht in Einklang zu bringen. Weiterhin wird mitgeteilt, dass der Markt Nandlstadt keine typische „Urlaubsregion“ ist und es sei darauf verwiesen, dass in den typischen Urlaubsregionen Geschäftsbetrieb zumeist saisonal stattfindet und die betreffenden Betriebe außerhalb der Saison meist komplett geschlossen sind. Dies erscheint nicht als erstrebenswertes Ziel für das Ortsbild des Marktes.
Der Hinweis auf die Bodenqualitäten im betreffenden Bereich wird zur Kenntnis genommen. Dazu sei auf die Hinweise zum Bebauungsplan verwiesen, in denen der richtige und sinnvolle Umgang mit dem Schutzgut Boden erläutert wird.
Die Thematik des Hochwasserschutzes sowie der Rückhaltung bzw. Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers wird im Rahmen eines integralen Hochwasserschutzkonzeptes sowie des Bebauungsplanverfahrens ausführlich abgearbeitet werden.
Eine Änderung der Planung auf Ebene des Flächennutzungsplanes ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 10
Abstimmungsbemerkung
Bei Stimmengleichheit gilt der Beschlussvorschlag gem. Art. 51 Abs. 1 Satz 2 GO als abgelehnt.
Dokumente
Download 1_BBP_Öffentlichkeit.pdf
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7.2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
7.2 |
Beschlussempfehlung
Der vorliegende Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Markt Nandlstadt wird gebilligt. Der Marktgemeinderat beschließt die Durchführung des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Auslegung).
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8. Aufstellung des Bebauungsplans "Altfalterbach Ost"
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Abwägungsvorschläge zum Bebauungsplan: „Altfalterbach Ost“
- Keine Äußerung
- Erzbischöfliches Ordinariat München R1, FB Pastoralraumanalyse Kapellenstraße 4, 80333 München, vom 11.12.2023
- Verwaltungsgemeinschaft Mauern Mitgliedsgemeinde Hörgertshausen, Schloßplatz 2, 85419 Mauern, vom 14.10.2023
- Verwaltungsgemeinschaft Mauern Mitgliedsgemeinde Wang, Schloßplatz 2, 85419 Mauern, vom 20.11.2023
- Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Mitgliedsgemeinde Zolling, Rathausplatz 1, 85406 Zolling, vom 30.11.2023
- Landratsamt Freising, SG 43, Bauleitplanung, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, vom 04.01.2024
- Gemeinde Attenkirchen, Rathausplatz 1, 85406 Zolling, vom 30.11.2023
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8.1. Stellungnahmen ohne Einwendungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
8.1 |
zum Seitenanfang
8.1.1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten, Dr.-Ulrich-Weg 4, 85435 Erding, vom 06.12.2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
8.1.1 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten mit der Ausgleichsfläche aus forstfachlicher und waldrechtlicher Sicht Einverständnis besteht.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten mit der Ausgleichsfläche aus forstfachlicher und waldrechtlicher Sicht Einverständnis besteht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8.1.2. Bayernets GmbH, Poccistraße 7, 80336 München, vom 15.11.2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
8.1.2 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernets GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der Bayernets GmbH keine Einwände zur vorliegenden Planung bestehen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernets GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der Bayernets GmbH keine Einwände zur vorliegenden Planung bestehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8.1.3. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Fontainengraben 200, 53123 Bonn, vom 05.12.2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
8.1.3 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr und nimmt zur Kenntnis, dass keine Einwände zur vorliegenden Planung bestehen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr und nimmt zur Kenntnis, dass keine Einwände zur vorliegenden Planung bestehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8.1.4. Markt Au i. d. Hallertau, Untere Hauptstraße 2, 84072 Au i. d. Hallertau, vom 24.11.2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
8.1.4 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Marktgemeinde Au i. d. Hallertau und nimmt zur Kenntnis, dass keine Einwendungen zur vorliegenden Planung vorgebracht werden.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Marktgemeinde Au i. d. Hallertau und nimmt zur Kenntnis, dass keine Einwendungen zur vorliegenden Planung vorgebracht werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8.1.5. Regionaler Planungsverband München, Arnulfstraße 60, 3. OG, Arnulfstraße 60, 3. OG, vom 18.12.2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
8.1.5 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten des regionalen Planungsverbandes München keine regionalplanerischen Bedenken gegenüber der vorliegenden Planung besteht und bedankt sich für die Stellungnahme.
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten des regionalen Planungsverbandes München keine regionalplanerischen Bedenken gegenüber der vorliegenden Planung besteht und bedankt sich für die Stellungnahme.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8.1.6. TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, vom 14.11.2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
8.1.6 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der TenneT TSO GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass keine Anlagen in dem Bereich vorhanden sind und die Belange des Unternehmens nicht berührt werden.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der TenneT TSO GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass keine Anlagen in dem Bereich vorhanden sind und die Belange des Unternehmens nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8.1.7. DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, Postfach 1243, 63202 Langen, vom 07.12.2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
8.1.7 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH weder Bedenken noch Anregungen zur vorliegenden Planung bestehen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH weder Bedenken noch Anregungen zur vorliegenden Planung bestehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8.1.8. Bundesamt für Flugsicherung, Monzastraße 1, 63225 Langen/Hessen, vom 05.01.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
8.1.8 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Bundesamts für Flugsicherung und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten des Bundesamts für Flugsicherung Zustimmung zur vorliegenden Planung besteht.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Bundesamts für Flugsicherung und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten des Bundesamts für Flugsicherung Zustimmung zur vorliegenden Planung besteht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8.1.9. Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH, vom 14.11.2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
8.1.9 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass die Anlagen der Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH von den geplanten Maßnahmen nicht betroffen sind.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass die Anlagen der Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH von den geplanten Maßnahmen nicht betroffen sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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8.1.10. Gemeinde Rudelzhausen, Kirchplatz 10, 84104 Rudelzhausen, vom 14.11.2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
8.1.10 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Gemeinde Rudelzhausen und nimmt zur Kenntnis, dass keine Bedenken zur vorliegenden Planung bestehen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Gemeinde Rudelzhausen und nimmt zur Kenntnis, dass keine Bedenken zur vorliegenden Planung bestehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8.1.11. Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München, vom 20.12.2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
8.1.11 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern und nimmt zur Kenntnis, dass keine Bedenken oder Anregungen zur vorliegenden Planung bestehen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern und nimmt zur Kenntnis, dass keine Bedenken oder Anregungen zur vorliegenden Planung bestehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8.1.12. LBV, Pallottinerstraße 4, 85354 Freising, vom 06.01.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
8.1.12 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LBV und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten des LBV keine Einwände zur vorliegenden Planung bestehen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LBV und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten des LBV keine Einwände zur vorliegenden Planung bestehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8.1.13. Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, SG41 Immissionsschutz, vom 04.01.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
8.1.13 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des SG41 Immissionsschutz und nimmt zur Kenntnis, dass aktuell aus fachlicher Sicht des SG41 Immissionsschutz keine Konflikte erkennbar sind, die zu schädlichen Umwelteinwirkungen auf das Plangebiet führen könnten.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des SG41 Immissionsschutz und nimmt zur Kenntnis, dass aktuell aus fachlicher Sicht des SG41 Immissionsschutz keine Konflikte erkennbar sind, die zu schädlichen Umwelteinwirkungen auf das Plangebiet führen könnten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8.1.14. Staatliches Bauamt Freising, Servicestelle München, Winzererstraße 43, 80797 München, vom 20.11.2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
8.1.14 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Freising und nimmt zur Kenntnis, dass aus Sicht des Staatlichen Bauamts Freising Einverständnis besteht, da die Belange des Staatlichen Bauamts Freising, Fachbereich Straßenbau, nicht berührt werden.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Freising und nimmt zur Kenntnis, dass aus Sicht des Staatlichen Bauamts Freising Einverständnis besteht, da die Belange des Staatlichen Bauamts Freising, Fachbereich Straßenbau, nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8.1.15. Wasserzweckverband, Baumgartner Gruppe, Berging 10 –Wasserturm- 85395 Attenkirchen, vom 27.11.2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
8.1.15 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Wasserzweckverbands Baumgartner Gruppe und nimmt zur Kenntnis, dass sich in den Flurnummern 1264, 1311, 1323 sowie 1331 Gemarkung Baumgarten eine Hauptversorgungsleitung befindet und die Flurnummer 1331/6 Gemarkung Baumgarten in den Unterlagen nicht vorhanden ist.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Wasserzweckverbands Baumgartner Gruppe und nimmt zur Kenntnis, dass sich in den Flurnummern 1264, 1311, 1323 sowie 1331 Gemarkung Baumgarten eine Hauptversorgungsleitung befindet und die Flurnummer 1331/6 Gemarkung Baumgarten in den Unterlagen nicht vorhanden ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8.2. Stellungnahmen mit Einwendungen oder sonstigen fachlichen Hinweisen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
8.2 |
zum Seitenanfang
8.2.1. Bayernwerk Netz GmbH, Draht 7, 85276 Pfaffenhofen, vom 31.05.2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
8.2.1 |
Sachverhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen das o. g. Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich von uns betriebene Versorgungseinrichtungen.
Kabel
Der Schutzzonenbereich für Kabel beträgt bei Aufgrabungen je 0,5 m rechts und links zur Trassenachse. Wir weisen darauf hin, dass die Trassen unterirdischer Versorgungsleitungen von Bepflanzung freizuhalten sind, da sonst die Betriebssicherheit und Reparaturmöglichkeit eingeschränkt werden. Bäume und tiefwurzelnde Sträucher dürfen aus Gründen des Baumschutzes (DIN 18920) bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind im Einvernehmen mit uns geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen.
Beachten Sie bitte die Hinweise im "Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle", Ausgabe 2013 vom FGSV Verlag www.fgsv-verlag.de (FGSV-Nr. 939), bzw. die DVGW-Richtlinie GW125.
Hinsichtlich der in den angegebenen Schutzzonenbereichen bzw. Schutzstreifen bestehenden Bau- und Bepflanzungsbeschränkung machen wir darauf aufmerksam, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art uns rechtzeitig zur Stellungnahme vorzulegen sind. Dies gilt insbesondere für Straßen· und Wegebaumaßnahmen, Ver· und Entsorgungsleitungen, Kiesabbau, Aufschüttungen, Freizeit· und Sportanlagen, Bade- und Fischgewässer und Aufforstungen.
Kabelplanung(en)
Zur elektrischen Versorgung des geplanten Gebietes sind Niederspannungskabel erforderlich.
Eine Kabelverlegung ist in der Regel nur in Gehwegen, Versorgungsstreifen, Begleitstreifen oder Grünstreifen ohne Baumbestand möglich.
Im überplanten Bereich befinden sich Anlagenteile der Bayernwerk Netz GmbH oder es sollen neue erstellt werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Versorgungsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbauträger und anderer Versorgungsträger ist es notwendig, dass der Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Planbereich frühzeitig (mindestens 3 Monate) vor Baubeginn der Bayernwerk Netz GmbH schriftlich mitgeteilt wird. Nach§ 123 BauGB sind die Gehwege und Erschließungsstraßen soweit herzustellen, dass Erdkabel in der endgültigen Trasse verlegt werden können.
Ausführung von Leitungsbauarbeiten sowie Ausstecken von Grenzen und Höhen:
• Vor Beginn der Verlegung von Versorgungsleitungen sind die Verlegezonen mit endgültigen Höhenangaben der Erschließungsstraßen bzw. Gehwegen und den erforderlichen Grundstücksgrenzen vor Ort bei Bedarf durch den Erschließungsträger (Gemeinde) abzustecken.
• Für die Ausführung der Leitungsbauarbeiten ist uns ein angemessenes Zeitfenster zur Verfügung zu stellen, in dem die Arbeiten ohne Behinderungen und Beeinträchtigungen durchgeführt werden können. Für Kabelhausanschlüsse dürfen nur marktübliche und zugelassene Einführungssysteme,
welche bis mind. 1 bar gas- und wasserdicht sind, verwendet werden. Ein Prüfungsnachweis der Einführung ist nach Aufforderung vorzulegen. Wir bitten Sie, den Hinweis an die Bauherren in der Begründung aufzunehmen.
Das beiliegende "Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen" ist zu beachten.
Die beiliegenden "Sicherheitshinweise für Arbeiten in der Nähe von Kabel-, Gas- und Freileitungen" sind zu beachten.
Auskünfte zur Lage der von uns betriebenen Versorgungsanlagen können Sie online über unser Planauskunftsportal einholen. Das Portal erreichen Sie unter:
Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, uns bei weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen.
Freundliche Grüße
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der Bayernwerk Netz GmbH keine grundsätzlichen Einwände zur vorliegenden Planung bestehen.
Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise bezüglich des Schutzzonenbereiches für Kabel zur Trassenachse zur Kenntnis. Er achtet darauf, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art der Bayernwerk Netz GmbH rechtzeitig zur Stellungnahme vorgelegt werden und dass Bäume und tiefwurzelnde Sträucher aus Gründen des Baumschutzes nur bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden.
Die Hinweise zu den Themen Kabel und Kabelplanungen, werden vom Marktgemeinderat zur Kenntnis genommen.
Es wird mitgeteilt, dass der vorgebrachte Verweis zum „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ in der vorliegenden Planung redaktionell in die Begründung ergänzt wird.
Ebenso teilt die Marktgemeinde mit, dass die Merkblätter „Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen“ und „Sicherheitshinweise für Arbeiten in der Nähe von Kabel-, Gas- und Freileitungen“ beachtet wird.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der Bayernwerk Netz GmbH keine grundsätzlichen Einwände zur vorliegenden Planung bestehen.
Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise bezüglich des Schutzzonenbereiches für Kabel zur Trassenachse zur Kenntnis. Er achtet darauf, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art der Bayernwerk Netz GmbH rechtzeitig zur Stellungnahme vorgelegt werden und dass Bäume und tiefwurzelnde Sträucher aus Gründen des Baumschutzes nur bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden.
Die Hinweise zu den Themen Kabel und Kabelplanungen, werden vom Marktgemeinderat zur Kenntnis genommen.
Es wird mitgeteilt, dass der vorgebrachte Verweis zum „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ in der vorliegenden Planung redaktionell in die Begründung ergänzt wird.
Ebenso teilt die Marktgemeinde mit, dass die Merkblätter „Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen“ und „Sicherheitshinweise für Arbeiten in der Nähe von Kabel-, Gas- und Freileitungen“ beachtet wird.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8.2.2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Landwirtschaft, Dr.-Ulrich-Weg 4, 85435 Erding, vom 29.12.2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
8.2.2 |
Sachverhalt
Vollzug der Baugesetze;
Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 26 „Altfalterbach-Ost" 85405 Nandlstadt;
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB;
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Beteiligung an o.g. Planungsvorhaben bedanken wir uns. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Ebersberg-Erding gibt zur Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 26 eine gemeinsame Stellungnahme der Bereiche Landwirtschaft und Forsten ab.
Wie in ihrer Begründung beschrieben, handelt es sich bei diesem Planungsvorhaben um eine Wohnbebauung. Das Planungsgebiet beläuft sich auf ca. 0,29 ha. Der Geltungsbereich verteilt sich in der Gemarkung Baumgarten 8268 auf folgende FI.Nr. 1263/3, 1319, 1319/1, 1331/6 sowie als TF, 1264, 1311, 1311/1, 1322/3, 1323 und 1331.
Landwirtschaftliche Belange:
Der Geltungsbereich ist im Norden, Osten und Westen räumlich umgrenzt von landw. Flächen. Auf diesen Flächen dürfen die landwirtschaftlichen Betriebe in der Ausübung und Entwicklung durch dieses Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden. Des Weiteren befinden sich in der näheren Umgebung des Planungsgebietes noch weitere landwirtschaftliche Flächen. Daher kann es zu unvermeidbaren Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen durch die Landwirtschaft kommen. Diese können auch zur üblichen Ruhezeit (22:00 - 06:00 Uhr), am Wochenende, Sonn und Feiertagen auftreten. Sie sind im ortsüblichen Umfang zu dulden.
Die Bauwerber sind auf diesen Umstand hinzuweisen.
Falls Grenzbepflanzungen angrenzend zu landwirtschaftlichen Flächen geplant sind, wird empfohlen ab einer Bewuchshöhe von 2 Metern Grenzabstände von mindestens 4 Metern zum Nachbargrundstück einzuhalten, um zukünftige Beeinträchtigungen zu vermeiden. Gleiches gilt für die Ausgleichsfläche.
Die Ausgleichsfläche befindet sich in der Gemarkung Schweinersdorf auf der FI.Nr. 273/3 in einer Entfernung von ca. 350 m Luftlinie zum Bauvorhaben. Hier soll eine 5-reihigen Heckenbepflanzung erfolgen.
Es bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine weiteren Einwände.
Forstfachliche und waldrechtliche Belange:
Von den vorgelegten Planungen ist kein Wald im Sinne der Waldgesetze (Art. 2 BayWaldG i. V. m. § 2 BWaldG) betroffen. Aus waldrechtlicher und forstfachlicher Sicht ergeben sich insofern keine Einwände.
Wir weisen darauf hin, dass die Flurnummer 1322/3 im Norden und Nordosten an Wald bzw. Bäume grenzt.
Mit der Ausgleichsflächenplanung besteht aus forstfachlicher und waldrechtlicher Sicht Einverständnis.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Florian Zormaier
Forstdirektor
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Landwirtschaft.
Die Marktgemeinde teilt mit, dass der Punkt bezüglich der Arbeiten der landwirtschaftlichen Betriebe und landwirtschaftlich genutzten Grundstücke ausgehenden Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen, bereits auf dem Bebauungsplan unter „C Hinweise und Empfehlungen zum Bebauungsplan“ Punkt 7 enthalten ist. An dieser Stelle kann redaktionell ergänzt werden, dass dies auch zu Ruhezeit, am Wochenende und Sonn- und Feiertagen auftreten kann.
Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass falls Grenzpflanzungen angrenzend zu landwirtschaftlichen Flächen geplant sind und diese eine Bewuchshöhe von 2 Metern aufweisen, mindestens 4 Meter zum Nachbargrundstück einzuhalten ist.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass aus landwirtschaftlicher Sicht keine weiteren Einwände bestehen.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Landwirtschaft.
Die Marktgemeinde teilt mit, dass der Punkt bezüglich der Arbeiten der landwirtschaftlichen Betriebe und landwirtschaftlich genutzten Grundstücke ausgehenden Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen, bereits auf dem Bebauungsplan unter „C Hinweise und Empfehlungen zum Bebauungsplan“ Punkt 7 enthalten ist. An dieser Stelle kann redaktionell ergänzt werden, dass dies auch zu Ruhezeit, am Wochenende und Sonn- und Feiertagen auftreten kann.
Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass falls Grenzpflanzungen angrenzend zu landwirtschaftlichen Flächen geplant sind und diese eine Bewuchshöhe von 2 Metern aufweisen, mindestens 4 Meter zum Nachbargrundstück einzuhalten ist.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass aus landwirtschaftlicher Sicht keine weiteren Einwände bestehen.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8.2.3. Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, Johannisstraße 8, 85354 Freising, vom 04.01.2024
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2024
|
ö
|
|
8.2.3 |
Sachverhalt
Infektionsschutzgesetz§§ 37, 38, 41;
Die Gebäude sind an die öffentliche Kanalisation sowie an die zentrale Wasserversorgung anzuschließen.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, vom 04.01.2024.
Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis zum Infektionsschutzgesetz Paragraph 37,38,41 zur Kenntnis. Die Gebäude werden an die öffentliche Kanalisation und die zentrale Wasserversorgung angeschlossen.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, vom 04.01.2024.
Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis zum Infektionsschutzgesetz Paragraph 37,38,41 zur Kenntnis. Die Gebäude werden an die öffentliche Kanalisation und die zentrale Wasserversorgung angeschlossen.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8.2.4. Handwerkskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 4, 80333 München, vom 08.01.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
8.2.4 |
Sachverhalt
Sehr geehrter Herr Pichlmaier,
die Handwerkskammer für München und Oberbayern bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu o.a. Bebauungsplanaufstellungsverfahren der Marktgemeinde Nandlstadt für den Bereich der mit einem Wohnhaus bestandenen 0,29 ha große, sonst bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche nördlich der Kreisstraße FS 32 im Bereich der FI.Nrn. 1263/3, 1319, 1319/1, 1331 /6 sowie Teilflächen der FINrn 1264, 1311, 1311 /1, 1322/3, 1323 und 1331, Gern. Nandlstadt. Nördlich an das vorhandene Dorfgebiet anschließend soll in der Gemeinde ein neues Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO entstehen.
Der Bebauungsplan wird nicht aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan entwickelt, der für das Plangebiet ein Dorfgebiet gemäß§ 5 BauNVO darstellt, was eine Berichtigung desselben für den Geltungsbereich im Nachgang erfordert. Es soll in erster Linie Raum für Wohnbebauung in Form von drei Einzelhäusern geschaffen werden.
Wie auch schon im Zusammenhang mit Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.27 "Ortsteil Reith" im Oktober 2022 geäußert, ist auch hier aufgrund der Kleinflächigkeit ist diese Umwidmung zu einem Wohngebiet zu akzeptieren.
Jedoch würden wir es auch hier sehr begrüßen, wenn für wegfallende mischbaulich und damit auch gewerblich nutzbare Flächen, (wodurch bedauerlicherweise auch immer Ansiedlungs-/ oder ggf. Erweiterungsmöglichkeiten für Gewerbe/Handwerksnutzungen verloren gehen), an anderer Stelle im Marktgemeindegebiet im Gegenzug adäquater Ersatz geschaffen werden könnte.
Mit freundlichen Grüßen
lsabella Hößl
Referentin
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 08.01.2024 und nimmt zur Kenntnis, dass die Handwerkskammer die Ausweisung des WA im Bebauungsplan „Altfalterbach Ost“ akzeptiert.
Der Marktgemeinderat stellt richtig, dass sich der Geltungsbereich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, das der Ortsteil Altfalterbach als gesamtheitliches Gebiet zu betrachten ist. Dieses gesamtheitliche Gebiet ist als Dorfgebiet im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Eine Hauptnutzung des Dorfgebietes ist das Wohnen. Die geplante Nutzung des Wohnens, im Geltungsbereich als „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ gemäß § 4 BauNVO deklariert, widerspricht dem Flächennutzungsplan daher nicht. Dieses neue Wohngebiet entsteht als Teil des gesamten Dorfgebietes. Da sich die Nutzung aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, muss dieser nicht angepasst werden.
Ein Ziel des Marktes Nandlstadt ist es auch zukünftig neben Flächen für das Wohnen gewerblich nutzbare Fläche zu schaffen und die Nutzungen im Gleichgewicht zu halten.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 08.01.2024 und nimmt zur Kenntnis, dass die Handwerkskammer die Ausweisung des WA im Bebauungsplan „Altfalterbach Ost“ akzeptiert.
Der Marktgemeinderat stellt richtig, dass sich der Geltungsbereich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, das der Ortsteil Altfalterbach als gesamtheitliches Gebiet zu betrachten ist. Dieses gesamtheitliche Gebiet ist als Dorfgebiet im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Eine Hauptnutzung des Dorfgebietes ist das Wohnen. Die geplante Nutzung des Wohnens, im Geltungsbereich als „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ gemäß § 4 BauNVO deklariert, widerspricht dem Flächennutzungsplan daher nicht. Dieses neue Wohngebiet entsteht als Teil des gesamten Dorfgebietes. Da sich die Nutzung aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, muss dieser nicht angepasst werden.
Ein Ziel des Marktes Nandlstadt ist es auch zukünftig neben Flächen für das Wohnen gewerblich nutzbare Fläche zu schaffen und die Nutzungen im Gleichgewicht zu halten.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8.2.5. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Domberg 20, 85354 Freising, vom 29.12.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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16.05.2024
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ö
|
beschließend
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8.2.5 |
Sachverhalt
Sehr geehrter Herr Pichlmaier,
dem ADBV Freising sind keine Umstände bekannt, die Ihrer Planung entgegenstehen.
Ich möchte Sie aber auf folgenden Fehler in Ihrer Anlage "BBP _Altfalterbach Ost_Lageplan Stand 29.06.23 NEU.pdf" hinweisen:
Dort ist folgender Hinweis oberhalb der Grafik aufgeführt:
FLURNUMMERN: 1263/3, 1319, 1319/1, 1331/6, TEILFLÄCHE DER FLURNUMMER 1264, 1311, 1311/1, 1322/3, 1323, 1331, JEWEILS GEMARKUNG NANDLSTADT
Der dargestellte Bebauungsplan bezieht sich nicht auf die Gemarkung Nandlstadt, sondern auf die Gemarkung Baumgarten.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Kretzschmar
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Freising Dornberg 20
85354 Freising
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung 29.12.2023 und den Hinweis, dass sich der dargestellte Bebauungsplan in der Gemarkung Baumgarten und nicht in der Gemarkung Nandlstadt befindet. Dies wird redaktionell korrigiert.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung 29.12.2023 und den Hinweis, dass sich der dargestellte Bebauungsplan in der Gemarkung Baumgarten und nicht in der Gemarkung Nandlstadt befindet. Dies wird redaktionell korrigiert.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8.2.6. Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Erding - Freising, Dr.-Ulrich-Weg 3, 85435 Erding, vom 20.12.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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16.05.2024
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ö
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beschließend
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8.2.6 |
Sachverhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir weisen darauf hin, dass bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, Lärm- Staub- und Geruchsemissionen entstehen. Während der Ernte und in Stoßzeiten muss teilweise auch an Sonn- und Feiertagen sowie in Ausnahmefällen auch in der Nacht gearbeitet werden. Zukünftige Anwohner müssen darauf hingewiesen werden. Die Landwirte dürfen durch die Aufstellung des Bebauungsplanes keine Beschränkungen erfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Veronika Eicher
Fachberaterin
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes.
Es wird mitgeteilt, dass der vorgebrachte Hinweis bezüglich Lärm- Staub- und Geruchsemissionen in der vorliegenden Planung bereits auf dem Bebauungsplan unter „C Hinweise und Empfehlungen zum Bebauungsplan“ Punkt 7 enthalten ist. An dieser Stelle kann redaktionell ergänzt werden, dass dies auch zu Ruhezeit, am Wochenende und Sonn- und Feiertagen auftreten kann.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes.
Es wird mitgeteilt, dass der vorgebrachte Hinweis bezüglich Lärm- Staub- und Geruchsemissionen in der vorliegenden Planung bereits auf dem Bebauungsplan unter „C Hinweise und Empfehlungen zum Bebauungsplan“ Punkt 7 enthalten ist. An dieser Stelle kann redaktionell ergänzt werden, dass dies auch zu Ruhezeit, am Wochenende und Sonn- und Feiertagen auftreten kann.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8.2.7. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle München, Hofgraben 4, 80539 München, vom 07.12.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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16.05.2024
|
ö
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beschließend
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8.2.7 |
Sachverhalt
Vollzug des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG)
Markt Nandlstadt, Lkr. Freising: Bebauungsplan Nr. 26 „Altfalterbach - Ost "
Zuständige Gebietsreferentin:
Bodendenkmalpflege: Frau Amira Adaileh, M. A.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für die Beteiligung an der oben genannten Planung und bitten Sie, bei künftigen Schriftwechseln in dieser Sache, neben dem Betreff auch unser Sachgebiet (BQ) und unser Aktenzeichen anzugeben. Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung:
Bodendenkmalpflegerische Belange:
Die siedlungsgünstigen Lößflächen entlang des „Maurer Bach" waren, wie die Bodendenkmäler im weiteren Umfeld zeigen, von der Jungsteinzeit (Linienbandkeramik) bis ins Mittelalter dicht besiedelt.
Aufgrund der großen Zahl von Bodendenkmälern im weiteren Umfeld und siedlungsgünstigen Topographie mit hoher Bodengüte (Lößlehm) des Planungsgebietes sind daher im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bisher unbekannte Bodendenkmäler zu vermuten.
Bodendenkmäler sind gem. Art. 1 BayDSchG in ihrem derzeitigen Zustand vor Ort zu erhalten. Der ungestörte Erhalt dieser Denkmäler vor Ort besitzt Priorität. Weitere Planungsschritte sollen diesen Aspekt berücksichtigen und Bodeneingriffe auf das unabweisbar notwendige Mindestmaß beschränken.
Nach§ 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne insbesondere die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie die erhaltenswerten Ortsteile, Straßen und Plätze von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung zu berücksichtigen. Gem. Art. 3 BayDSchG nehmen Gemeinden vor allem im Rahmen der Bauleitplanung auf die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege angemessen Rücksicht. Art. 83, Abs. 1 BV gilt entsprechend. Die genannten Bodendenkmäler sind nachrichtlich in der markierten Ausdehnung in den Bebauungsplan zu übernehmen, in der Begründung aufzuführen sowie auf die besonderen Schutzbestimmungen hinzuweisen (gem.§ 5 Abs. 4, § 9 Abs. 6 BauGB) und im zugehörigen Kartenmaterial ihre Lage und Ausdehnung zu kennzeichnen (PlanzV 14.2-3).
Fachliche Hinweise zur Abstimmung kommunaler Planungen mit Belangen der Bodendenkmalpflege entnehmen Sie auch bitte der Broschüre „Bodendenkmäler in Bayern. Hinweise für die kommunale Bauleitplanung."
(https://www.blfd.bayern.de/mam/abteilungenundaufgaben/bodendenkmalpflege/kommunalebauleitplanung/2018broschuerekommunalebauleitplanung.pdf)
Im Falle einer Erlaubniserteilung überprüft das BLfD nach vorheriger Abstimmung die Denkmalvermutung durch eine archäologisch qualifizierte Voruntersuchung bzw. eine qualifizierte Begleitung des Oberbodenabtrags für private Vorhabenträger, die die Voraussetzungen des § 13 BGB (Verbrauchereigenschaft) erfüllen, sowie für Kommunen. Auch eine fachlich besetzte Untere Denkmalschutzbehörde (Kreis- und Stadtarchäologie) kann die Prüfung übernehmen. Informationen hierzu finden Sie unter blfddenkmalvermutungflyer.pdf (bayern.de)
Sollte nach Abwägung aller Belange im Fall der oben genannten Planung keine Möglichkeit bestehen, Bodeneingriffe durch Umplanung vollständig oder in großen Teilen zu vermeiden, müssen im Anschluss an die Denkmalfeststellung durch das BLfD wissenschaftlich qualifizierte Untersuchungen (u.a. Ausgrabungen), Dokumentationen und Bergungen im Auftrag der Vorhabenträger durchgeführt werden. Zur Kostentragung verweisen wir auf Art. 7 Abs. 1 Satz 2 BayDSchG in der Fassung vom 23.06.2023.
Wir bitten Sie folgenden Text in den Festsetzungen, auf dem Lageplan und ggf. in den Umweltbericht zu übernehmen:
Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gern. Art. 7 Abs. 1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist.
Im Rahmen der Genehmigungsverfahren wird das BLfD die fachlichen Belange der Bodendenkmalpflege formulieren.
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:
Archäologische Ausgrabungen können abhängig von Art und Umfang der Bodendenkmäler einen erheblichen Umfang annehmen und müssen frühzeitig geplant werden. Hierbei sind Vor- und Nachbereitung aller erforderlichen wissenschaftlichen Untersuchungen zu berücksichtigen. Die aktuellen fachlichen Grundlagen für Durchführung und Dokumentation archäologischer Ausgrabungen finden Sie unter
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält dieses Schreiben per E-Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Fragen, die konkrete Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt an den für Sie zuständigen Gebietsreferenten der Praktischen Denkmalpflege (www.blfd.bayern.de).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jochen Haberstroh
Diese Stellungnahme ist ohne eigenhändige Unterschrift gültig.
Sollte das Fachrecht, auf dem die Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege beruht, ausnahmsweise eine eigenhändig unterschriebene Stellungnahme verlangen, wird um Hinweis gebeten.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 07.12.2023.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege vermutet, dass, aufgrund der dichte Besiedelung entlang des „Maurer Bach“ von der Jungsteinzeit bis zum Mittelalter und den Bodendenkmälern im weiten Umfeld, sich unbekannte Bodendenkmäler im Geltungsbereich befinden.
Aufgrund dieser Vermutung von Bodendenkmäler im Geltungsbereich ist laut dem Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege ist für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7 Abs. 1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist.
Der Marktgemeinderat teilt mit, dass dieser Punkt unter den Festsetzungen auf dem Lageplan redaktionell ergänzt wird und der Verweis bezüglich der aktuellen fachlichen Grundlagen für die Durchführung und Dokumentation archäologischer Ausgrabungen ebenfalls redaktionell in die Begründung mit aufgenommen wird.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 07.12.2023.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege vermutet, dass, aufgrund der dichte Besiedelung entlang des „Maurer Bach“ von der Jungsteinzeit bis zum Mittelalter und den Bodendenkmälern im weiten Umfeld, sich unbekannte Bodendenkmäler im Geltungsbereich befinden.
Aufgrund dieser Vermutung von Bodendenkmäler im Geltungsbereich ist laut dem Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege ist für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7 Abs. 1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist.
Der Marktgemeinderat teilt mit, dass dieser Punkt unter den Festsetzungen auf dem Lageplan redaktionell ergänzt wird und der Verweis bezüglich der aktuellen fachlichen Grundlagen für die Durchführung und Dokumentation archäologischer Ausgrabungen ebenfalls redaktionell in die Begründung mit aufgenommen wird.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8.2.8. Heinz Entsorgung GmbH&Co. KG, Neue Industriestr. 1, 85368 Moosburg, vom 15.11.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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16.05.2024
|
ö
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beschließend
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8.2.8 |
Sachverhalt
Guten Tag Herr Pichlmaier,
vielen Dank für die frühzeitige Beteiligung an der geplanten Bebauung.
Derzeit erfolgt die Abfallentsorgung für die bereits bestehenden Anwesen wie folgt:
Die Abfallgefäße werden zur Abholung/Entleerung an der FS32 durch die Anschlussteilnehmer bereitgestellt und nach der Leerung wieder zurückgeholt.
Da sich aus der Planung heraus keine wesentliche Änderung an den öffentlichen Straßen ergibt, sind auch die Abfallgefäße der Neuanschlüsse an dieser Stelle bereitzustellen.
Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße aus Moosburg
Mathias Holzinger
GB Technik - Fachbereich Fuhrparkmanagement
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Heinz Entsorgung GmbH & Co. KG vom 15.11.2023.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Abfallgefäße der neu geplanten Häuser an der gleichen Stelle wie die der Bestandgebäude bereitgestellt werden sollen und daher keine wesentliche Änderung entstehen.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Heinz Entsorgung GmbH & Co. KG vom 15.11.2023.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Abfallgefäße der neu geplanten Häuser an der gleichen Stelle wie die der Bestandgebäude bereitgestellt werden sollen und daher keine wesentliche Änderung entstehen.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8.2.9. Kreisbrandrat d. Lkr. Freising, Herr Danner, Thonstetten 26, 85368 Moosburg/Isar, vom 03.01.2024
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
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16.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
8.2.9 |
Sachverhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus der fachlichen Sicht des abwehrenden Brandschutzes nehme ich wie folgt Stellung:
Flächen für die Feuerwehr:
Die Zufahrt und die Verkehrsflächen für die Feuerwehr sind nach der Technische Regel RASt 06 (,,Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen") so anzulegen, dass sie hinsichtlich der Fahrbahnbreite, Kurvenkrümmungsradien usw. mit den Fahrzeugen der Feuerwehr jederzeit und ungehindert befahren werden können. Die Tragfähigkeit muss dazu für Fahrzeuge bis 16 t (Achslast 1 O t) ausgelegt sein. Hierzu wird auch auf die Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr verwiesen. Die Details (Bewegungsflächen, Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken, usw.) sind mit der Feuerwehr und im Einvernehmen mit der Kreisbrandinspektion festzulegen. Bei Sackgassen ist darauf zu achten, dass die sog. "Wendehammer" auch für Feuerwehrfahrzeuge benutzbar sind. Zur ungehinderten Benutzung ist ein Wendeplatzdurchmesser von mindestens 18 m. Gegebenenfalls sind Verkehrsbeschränkungen (Halteverbote) zu verfügen.
Löschwasserversorgung:
Der vorzuhaltende notwendige Löschwasserbedarf richtet sich nach der Art der durch den Markt zugelassenen baulichen Nutzung (Bebauungsplan). Als Planungsgröße kann hierzu das DVGW-Arbeitsblatt W 405:2008-02 herangezogen werden. In Gewerbegebieten, ist ein Löschwasserbedarf von mindestens 96 m3/h über einen Zeitraum von 2 Stunden sicherzustellen. Zur Sicherstellung der Erstmaßnahmen bei der Brandbekämpfung ist in einer Entfernung von maximal 75 m zum Objekt eine Wasserentnahmestelle einzuplanen.
Rettungshöhen:
Aus Aufenthaltsräumen von nicht ebenerdig liegenden Geschossen muss die Rettung von Personen über zwei voneinander unabhängigen Rettungswegen gewährleistet sein. Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die Oberkante der Brüstung von zum *Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt, dürfen nur errichtet werden, wenn die Feuerwehr über die erforderlichen Rettungsgeräte wie Hubrettungsfahrzeuge innerhalb der Hilfsfrist verfügt steht. Bei Sonderbauten ist der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr nur zulässig, wenn keine Bedenken wegen der Personenrettung bestehen. Die Feuerwehr ist bei der Ansiedlung von Gewerbetrieben oder anderer besonderer Einrichtungen, die aufgrund der Betriebsgröße und art- und/oder ·der gelagerten, hergestellten oder zu verarbeitenden Stoffe bzw. sonstiger Gegebenheiten einen besonderen Gefahrenschwerpunkt bilden, entsprechend auszurüsten. (Art. 1 BayFwG).
Mit freundlichen Grüßen,
Manfred Danner
Kreisbrandrat des Landkreises Freising
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Kreisbrandrates Manfred Danner vom 03.01.2024.
Die vorgebrachten Hinweise zu den erforderlichen Flächen für die Feuerwehr, die Löschwasserversorgung und den Rettungshöhen werden durch den Marktgemeinderat zur Kenntnis genommen.
Hierzu wird mitgeteilt, dass die Belange des Brandschutzes, die auf den Geltungsbereich mit einem WA Allgemeinen Wohngebiet anwendbar sind, bereits in den bauleitplanerischen Überlegungen des Marktes Nandlstadt zum Bebauungsplan „Altfalterbach Ost“ eingestellt sind. Diesen Teil der von Herrn Kreisbrandrat Danner vorgebrachten Hinweise sind entsprechend bereits in der Planung unter „5.Allgemeine Belange des abwehrenden Brandschutzes“ auf dem Bebauungsplan, enthalten.
Der Marktgemeinderat teilt mit, dass sich der Punkt bezüglich des Löschwasserbedarfes von mindestens 96 m³/h in dem Hinweis auf Gewerbegebiete bezieht und sich die Nutzung des Geltungsbereiches auf ein WA (Allgemeines Wohngebiet) beschränkt. Zudem ist die Wandhöhe der Gebäude auf 6,50m festgelegt, so dass der Hinweis unter dem Abschnitt Rettungshöhe bezogen auf die Fenster mehr als 8m über der Geländeoberfläche hoch für diesen Bebauungsplan nicht relevant sind.
Auch bezieht sich der letzte Hinweis zur Ausrüstung der Feuerwehr auf eine Ansiedlung von Gewerbegebieten oder besonderer Einrichtungen. Diese gibt es in dem Geltungsbereich nicht, da es sich um ein WA (Allgemeines Wohngebiet) handelt.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Kreisbrandrates Manfred Danner vom 03.01.2024.
Die vorgebrachten Hinweise zu den erforderlichen Flächen für die Feuerwehr, die Löschwasserversorgung und den Rettungshöhen werden durch den Marktgemeinderat zur Kenntnis genommen.
Hierzu wird mitgeteilt, dass die Belange des Brandschutzes, die auf den Geltungsbereich mit einem WA Allgemeinen Wohngebiet anwendbar sind, bereits in den bauleitplanerischen Überlegungen des Marktes Nandlstadt zum Bebauungsplan „Altfalterbach Ost“ eingestellt sind. Diesen Teil der von Herrn Kreisbrandrat Danner vorgebrachten Hinweise sind entsprechend bereits in der Planung unter „5.Allgemeine Belange des abwehrenden Brandschutzes“ auf dem Bebauungsplan, enthalten.
Der Marktgemeinderat teilt mit, dass sich der Punkt bezüglich des Löschwasserbedarfes von mindestens 96 m³/h in dem Hinweis auf Gewerbegebiete bezieht und sich die Nutzung des Geltungsbereiches auf ein WA (Allgemeines Wohngebiet) beschränkt. Zudem ist die Wandhöhe der Gebäude auf 6,50m festgelegt, so dass der Hinweis unter dem Abschnitt Rettungshöhe bezogen auf die Fenster mehr als 8m über der Geländeoberfläche hoch für diesen Bebauungsplan nicht relevant sind.
Auch bezieht sich der letzte Hinweis zur Ausrüstung der Feuerwehr auf eine Ansiedlung von Gewerbegebieten oder besonderer Einrichtungen. Diese gibt es in dem Geltungsbereich nicht, da es sich um ein WA (Allgemeines Wohngebiet) handelt.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8.2.10. Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, SG41 Altlasten, vom 04.01.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
8.2.10 |
Sachverhalt
Die von der Planung betroffenen Grundstücke mit den Flurnummern 1263/3, 1319, 1319/1 und 1331/6, Gemarkung Nandlstadt, sowie als Teilfläche die Flurnummern 1264, 1311, 1311/1, 1322/3, 1323 und 1331, Gemarkung Nandlstadt sind aktuell nicht im Altlastenkataster eingetragen. Dem Landratsamt Freising - Sachgebiet 41 / Bodenschutz - liegen keine Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vor.
Die Marktgemeinde Nandlstadt ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gehalten, auch eigene Recherchen (z.B. Luftbilder, Archive, Bürgerbefragungen, Baugrunduntersuchungen usw.) durchzuführen um eine mögliche Altlastenproblematik abzuklären.
Es wurde durch die IMH Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Geotechnik mbH, 94491 Hengersberg, eine orientierende abfalltechnische Voruntersuchung vorgenommen. Bei der untersuchten Bodenmischprobe, bestehend aus den Proben BS 10 Dl + BS 11 Dl wurden nach LVGBT keine maßgeblich erhöhten Parameter nachgewiesen, wodurch eine Z0-Einstufung resultiert. Der Aushubboden ist deshalb entsprechend seitlich zu lagern und gemäß LAGA PN 98 zu beproben und zu entsorgen. Der Oberboden ist so zu sichern, dass er jederzeit verwertet werden kann. Er ist in seiner gesamten Stärke anzuheben und in Mieten (max. 3,00 m Basisbreite, 1,00 m Kronenbreite, 1,50 m Höhe, bei Flächenlagerung 1,00 m Höhe) zu lagern. Oberbodenlager sind oberflächig mit Gründüngung anzusäen. Die Mieten dürfen nicht mit Maschinen befahren werden.
Hinweis zum Flächenverbrauch:
Laut Begründung zum Bebauungsplan beträgt die Größe des Plangebiets ca. 0,29 Hektar.
In Bayern soll sorgsamer mit der Fläche umgegangen werden. Daher wird in Bayern eine Richtgröße für den Flächenverbrauch (Siedlungs- und Verkehrsfläche) von 5 Hektar Tag im Landesplanungsgesetz angestrebt (siehe Koalitionsvertrag S. 30 ).
Die Fläche Bayerns beträgt 7.055.000 Hektar. Anteilig auf das Gemeindegebiet der Marktgemeinde Nandlstadt ( ca. 3431 Hektar ) heruntergerechnet ergäbe sich für die Marktgemeinde Nandlstadt ein jährlicher Flächenverbrauch von rund 0,887537208 Hektar. Dieser sollte in der Regel nicht überschritten werden und wäre somit mit diesem Baugebiet zu einem Drittel ausgeschöpft.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, SG41 Altlasten vom 04.01.2024.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die betroffenen Flurstücke derzeit nicht im Altlastenkataster eingetragen sind und keine Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenverunreinigungen vorliegen.
Der Marktgemeinde setzt sich für den schonenden Umgang mit Boden und dessen Wiederwertbarkeit ein. Ein entsprechender Hinweis ist im Bebauungsplan unter „C Hinweise und Empfehlungen zum Bebauungsplan“ Punkt 8 zu finden. Der Punkt wird noch redaktionell mit dem Verweis auf den LAGA PN98 angepasst.
Zum Thema Flächenverbrauch teilt der Marktgemeinderat mit, dass sich auch der Markt Nandlstadt zum sorgsamen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Flächen bekennt. Unter sorgfältiger Abwägung der zugrunde gelegten Schutzgüter, sowie der öffentlichen und privaten Belange hat sich der Markt Nandlstadt zur vorliegenden Bauleitplanung entschlossen.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, SG41 Altlasten vom 04.01.2024.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die betroffenen Flurstücke derzeit nicht im Altlastenkataster eingetragen sind und keine Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenverunreinigungen vorliegen.
Der Marktgemeinde setzt sich für den schonenden Umgang mit Boden und dessen Wiederwertbarkeit ein. Ein entsprechender Hinweis ist im Bebauungsplan unter „C Hinweise und Empfehlungen zum Bebauungsplan“ Punkt 8 zu finden. Der Punkt wird noch redaktionell mit dem Verweis auf den LAGA PN98 angepasst.
Zum Thema Flächenverbrauch teilt der Marktgemeinderat mit, dass sich auch der Markt Nandlstadt zum sorgsamen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Flächen bekennt. Unter sorgfältiger Abwägung der zugrunde gelegten Schutzgüter, sowie der öffentlichen und privaten Belange hat sich der Markt Nandlstadt zur vorliegenden Bauleitplanung entschlossen.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8.2.11. Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, Tiefbauamt, vom 04.01.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
8.2.11 |
Sachverhalt
Die Sichtfelder im Einmündungsbereich zur Kreisstraße FS 32 sind dauerhaft frei zu halten.
Es dürfen keine Oberflächenwasser in die Kreisstraße FS 32 einlaufen. Die Straßenentwässerung der Kreisstraße FS 32 darf nicht beeinträchtigt werden
Die Zufahrt ist gemäß RaSt06 herzustellen. Speziell die Schleppkurven sind zu prüfen!
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, Tiefbauamt.
Die in der Stellungnahme vorgebrachten fachlichen Hinweise bezüglich der Freihaltung des Sichtfeldes im Einmündungsbereich zur Kreisstraße FS32 und der Straßenentwässerung werden vom Marktrat zur Kenntnis genommen. Der Marktrat teilt mit, dass es sich bei der Einmündung zur Kreisstraße FS32 um eine bereits bestehende Straßeneinmündung handelt und dem Marktrat bisher keine Beschwerden von den Anwohnern in Bezug auf die bestehende Straßeneinmündung herangetragen wurden. Eine neue Straßeneinmündung gemäß RaST06 und eine Überprüfung der Schleppkurven erscheint daher zunächst nicht notwendig.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, Tiefbauamt.
Die in der Stellungnahme vorgebrachten fachlichen Hinweise bezüglich der Freihaltung des Sichtfeldes im Einmündungsbereich zur Kreisstraße FS32 und der Straßenentwässerung werden vom Marktrat zur Kenntnis genommen. Der Marktrat teilt mit, dass es sich bei der Einmündung zur Kreisstraße FS32 um eine bereits bestehende Straßeneinmündung handelt und dem Marktrat bisher keine Beschwerden von den Anwohnern in Bezug auf die bestehende Straßeneinmündung herangetragen wurden. Eine neue Straßeneinmündung gemäß RaST06 und eine Überprüfung der Schleppkurven erscheint daher zunächst nicht notwendig.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8.2.12. Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, SG 41 Wasserrecht, vom 04.01.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
8.2.12 |
Sachverhalt
Der Arbeitsbereich Gewässerbenutzung (Niederschlagswasserbeseitigung/Entwässerung) teilt mit:
Durch das Planungsgebiet verläuft ein Graben zur FS 32. Das Niederschlagswasser kann nicht versickert werden. Es ist mit wild abfließendem Hangwasser zu rechnen. Die Begründung sieht vor, dass das Oberflächenwasser über das bestehende Grabensystem in den Mauerner Bach eingeleitet wird. Die Entwässerung soll in den Einzelbaugenehmigungen über eine Entwässerungsplanung dargestellt werden und ggf. eine wasserrechtliche Erlaubnis eingeholt werden.
Anders als in der Begründung angegeben, ist für eine erlaubnisfreie Einleitung in ein Oberflächengewässer nach TRENOG nicht allein die angeschlossene befestigte Fläche entscheidend (< 1.000 qm), und diese Flächenbegrenzung gilt auch für alle insgesamt an eine Einleitungsstelle angeschlossenen Flächen, nicht nur für ein Einzelbauvorhaben. Zusätzlich gilt: Innerhalb eines Gewässer- oder Uferabschnittes von 1.000 m Länge darf Niederschlagswasser von höchstens 5.000 m2 befestigter Fläche eingeleitet werden. Diese Einschränkung gilt nicht für Fließgewässer mit einer mittleren Wasserspiegelbreite von mehr als 5 m innerhalb eines Gewässerabschnitts von einigen hundert Metern ober- und unterhalb der Einleitungsstelle und nicht für stehende Gewässer mit einer mittleren Wasseroberfläche von mehr als 1/5 der angeschlossenen befestigten Fläche. Die TRENOG gilt nur für Niederschlagswasser, nicht auch für das in Kleinkläranlagen gereinigte Schmutzwasser, dessen Einleitung nach Art. 70 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BayWG genehmigt werden kann, sofern die dort genannten Voraussetzungen vorliegen. Eine Vermischung von Niederschlags- und Schmutzwasser ist zu berücksichtigen.
Bereits im Bebauungsplanverfahren muss daher ein Erschließungskonzept mit einer Entwässerungsplanung erstellt werden, die die Entwässerung im Bestand (umgebende Bebauung) im oben genannten Umfang (Art des eingeleiteten Wassers, Flächen plus Einleitstellen) sowie die Erweiterung durch die geplante Bebauung darstellt. Eine Vermischung von Niederschlagswasser und Schmutzwasser aus den Kleinkläranlagen ist ggf. darzustellen. Ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich - wovon nach derzeitigem Planungsstand auszugehen ist - ist noch im Bebauungsplanverfahren anhand des Erschließungskonzepts mit dem Landratsamt Freising, Wasserrecht, und dem Wasserwirtschaftsamt München, zu klären, wer diese Erlaubnis zu beantragen hat und ob eine wasserrechtliche Gestattung in Aussicht gestellt werden kann. Eine Verlagerung der wasserrechtlichen Belange aus dem Bauleitplanungsverfahren in die Einzelbaugenehmigungen ist dann nicht möglich.
Bei der Berechnung der Abflussmengen ist das wild abfließende Wasser nach folgendem Maßstab zu berücksichtigen, wenn es mit dem Niederschlagswasser aus dem Baugebiet gesammelt und eingeleitet wird:
1. Angeschlossene Außeneinzugsgebiete sind nach DW AM 153 mit dem entsprechenden Abflussbeiwert in die abflusswirksame Fläche Au miteinzurechnen.
Garten, Wiesen und Kulturland mit flaches Gelände 0,0-0,1
möglichem Regenabfluss in das steile Gelände 0,1-0,3
Entwässerungssystem
Abbildung 1: Auszug Tabelle Abflussbeiwerte
2. Aus Au und der entsprechenden Regenabflussspende ergibt sich der jeweilige Drosselabfluss QDr für das entsprechende Einzugsgebiet.
3. Für die Berechnung des evtl. erforderlichen Regenrückhalteraums ist das DWA A 117 maßgebend. Hier muss eine Überschreitungshäufigkeit n in 1/a (Anzahl der Ereignisse, die im langjährigen statistischen Mittel innerhalb eines Jahres einen Wert erreichen oder überschreiten (Kehrwert der Wiederkehrzeit)) gewählt werden, für die das RRB ausgelegt wird. Wenn das RRB also z.B. auf ein 5-jährliches Regenereignis ausgelegt werden soll ist die Überschreitungshäufigkeit 0,2.
Die Wahl dieser Überschreitungshäufigkeit hängt von der Lage des geplanten Beckens ab und von der in Fließrichtung danach anschließenden Fläche. Hier muss also immer die Frage beantwortet werden, wohin das Wasser im Ernstfall überläuft und ob es auf seinem weiteren Weg schadlos zum Gewässer hin abgeführt werden kann. Wenn nach einem RRB also eine Wohngebiet anschließt, muss die entsprechende Überstauhäufigkeit für Wohngebiete (entsprechend DW A A 118 i. V. m. LfU Merkblatt Nr. 4.3/1) angenommen werden.
4. Alternativ kann der Antragsteller auch immer die genauere Berechnung der Rückhalteräume anhand einer Simulation (z.B. mit KOSIM) wählen.
Das Schmutzwasser soll über Kleinkläranlagen mit biologischer Reinigungsstufe entsorgt werden. Der Überlauf soll mit dem Niederschlagswasser über den Graben abgeleitet werden. Diese zusätzliche Einleitung ist mitzuberücksichtigen. Die Bezeichneten Gebiete nach Art. 70 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BayWG werden derzeit überarbeitet und neu bekanntgemacht.
Nach Angaben des Wasserwirtschaftsamts München sollen in Altfalterbach auch künftig Kleinkläranlagen möglich sein. Es sollen folgende Anforderungen gelten Gebiete, in denen die Abwasserbeseitigung von der Gemeinde auf die Einzelanwesen übertragen wird und die Abwasserreinigung dauerhaft in Kleinkläranlagen mit biologischer Reinigungsstufe erfolgt.
Das Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde nach Art. 34 Abs. 2 S. 2 BayWG ist hinsichtlich der Entsorgung von Niederschlagswasser und Schmutzwasser im Planungsgebiet zu überarbeiten.
Der Arbeitsbereich Hochwasserschutz/Überschwemmungsgebiete teilt mit: Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Altfalterbach-Ost (Flurnummern 1263/3, 1319, 1319/1 und 1331/6, sowie als Teilflächen die Flurnummern 1264, 1311, 1311/1, 1322/3, 1323 und 1331 alle Ode. und Gmk. ~t) befindet sich weder in einem vorläufig gesicherten noch in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Zudem liegt er auch nicht in einem bekannten faktischen Überschwemmungsgebiet (HQ l 00 oder HQextrem).
Daher bestehen von Seiten des Fachbereichs Überschwemmungsgebiete grds. keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Altfalterbach-Ost".
Allerdings befindet sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans größtenteils in einem wassersensiblen Bereich. Wassersensible Bereich können ein erster Hinweis auf ein faktisches Überschwemmungsgebiet sein, eine hinreichend konkrete Aussage bzw. Abgrenzung eines faktischen Überschwemmungsgebiets ist hierdurch allein aber nicht ableitbar.
Es wird daher auf Folgendes hingewiesen: Sollten dem Markt Nandlstadt insbesondere durch fachliche Einwendungen Erkenntnisse zugehen, dass durch die Planung HQl00-relevante Rückhalteflächen betroffen sein könnten (z.B. Kenntnis über historisches Hochwasserereignis) so verlangt der BayVGH (Urteil v. 16.12.2016, 15 N 15.1201), dass der Markt vor der Schlussabwägung und dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan weitere Ermittlungen und Bewertungen unter Einbeziehung fachlichen Sachverstandes durchführen muss, um sicherzugehen, dass der für die Abwägung zugrunde zu legende Sachverhalt (keine Betroffenheit von HQl00-relevanten Rückhalteflächen durch die Planung) richtig ist, um die abstimmenden Marktratsmitglieder hierüber in einen entsprechenden Kenntnisstand zu versetzen .
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, Wasserrecht, vom 04.01.2024.
Der Marktrat nimmt die umfangreichen Erläuterungen der Abteilung Wasserrecht zur Kenntnis. Es wird dazu mitgeteilt, dass für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ein wasserrechtliches Verfahren zur Niederschlagswassereinleitung durchgeführt werden soll.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, Wasserrecht, vom 04.01.2024.
Der Marktrat nimmt die umfangreichen Erläuterungen der Abteilung Wasserrecht zur Kenntnis. Es wird dazu mitgeteilt, dass für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ein wasserrechtliches Verfahren zur Niederschlagswassereinleitung durchgeführt werden soll.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8.2.13. Wasserwirtschaftsamt München, Heßstraße 128, 80797 München, vom 27.12.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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16.05.2024
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ö
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beschließend
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8.2.13 |
Sachverhalt
Hinweise zum Niederschlagswassers:
Wir begrüßen, dass gemäß dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf für Garagen und Carports begrünte Flachdächer zulässig sind. Wir hoffen, dass von dieser Möglichkeit seitens der Bauherren reger Gebrauch gemacht wird.
In Folge der Einleitung des Niederschlagswassers ist zu erwarten, dass für die gesamte Bebauung (alt und neu) eine wasserrechtliche Gestattung erforderlich wird, da die an einer Einleitungsstelle angeschlossene befestigte Fläche 1000m2 deutlich übersteigen dürfte.
Aus fachlicher Sicht sollte die dezentrale Rückhaltung z.B. durch Festsetzung einer Zisternengröße für Neubauten von min. 5m 3 erhöht, sowie das Außeneinzugsgebiet durch eine Ableitung von den an den Regenwasserkanal angeschlossenen Flächen abgetrennt werden.
Wir bitten diesbezüglich um frühzeitige Abstimmung mit dem Landratsamt Freising als zuständige Wasserrechtsbehörde.
Hinweis zu den neu zu errichtenden Kleinkläranlagen:
Das Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Nandlstadt sollte Fortgeschrieben werden.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamt München vom 27.12.2023.
Der Marktrat nimmt die vorgebrachten fachlichen Hinweise des WWA München zur Kenntnis. Es wird dazu mitgeteilt, dass für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ein wasserrechtliches Verfahren zur Niederschlagswassereinleitung durchgeführt werden soll.
Der Vorschlag des WWA zur Festsetzung einer verpflichtenden dezentralen Rückhaltung (Zisternen mit min. 5m³ Volumen) wird vom Marktrat grundsätzlich befürwortet und wird bis zur nächsten Auslegung überprüft. Selbiges gilt für die Ableitung des Niederschlagswassers aus den Außeneinzugsflächen.
Weiterhin teilt der Marktrat mit, dass dem Hinweis des WWA München gefolgt wird und das Abwasserbeseitigungskonzept des Markt Nandlstadt bzgl. der Kleinkläranlagen fortgeschrieben wird.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamt München vom 27.12.2023.
Der Marktrat nimmt die vorgebrachten fachlichen Hinweise des WWA München zur Kenntnis. Es wird dazu mitgeteilt, dass für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ein wasserrechtliches Verfahren zur Niederschlagswassereinleitung durchgeführt werden soll.
Der Vorschlag des WWA zur Festsetzung einer verpflichtenden dezentralen Rückhaltung (Zisternen mit min. 5m³ Volumen) wird vom Marktrat grundsätzlich befürwortet und wird bis zur nächsten Auslegung überprüft. Selbiges gilt für die Ableitung des Niederschlagswassers aus den Außeneinzugsflächen.
Weiterhin teilt der Marktrat mit, dass dem Hinweis des WWA München gefolgt wird und das Abwasserbeseitigungskonzept des Markt Nandlstadt bzgl. der Kleinkläranlagen fortgeschrieben wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8.3. Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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16.05.2024
|
ö
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beschließend
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8.3 |
zum Seitenanfang
8.3.1. Kronthaler Klaus und Kronthaler Franz, Altfalterbach 21, 85405 Nandlstadt, vom 29.12.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
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16.05.2024
|
ö
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beschließend
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8.3.1 |
Sachverhalt
Einspruch
Sitzung vom 29.06.2023 TOP 5
Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes „Altfalterbach Ost"
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den im Oktober 2023 durch die „Nandlstädter Marktnachrichten" bekannt gegebenen Bebauungsplan möchten wir folgende Einwände vorbringen:
Die momentane Feldstraße ab der Hauptstraße zu den Grundstücken des Bebauungsplanes grenzt an unser Grundstück FI.Nr. 1262. So wie sich der Plan allerdings für die künftige Straße darstellt ist unseres Erachtens die Straße nicht „neben" unserem Grundstück eingezeichnet, sondern führt teilweise „direkt durch" unser Grundstück. Damit sind wir natürlich nicht einverstanden!
Angeblich wurde alles „mit den Antragstellern bzw. den betroffenen Grundstückseigentümern abgestimmt". Leider war das nicht der Fall und deshalb sehen wir uns veranlasst auf diesem Wege Einspruch einzulegen.
Wir bitten um eine kurze Rückantwort, dass Sie dieses Schreiben erhalten haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kronthaler Klaus
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme.
Die Marktgemeinde nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der Herren Kronthaler Einwände bestehen. Es wird dazu darauf hingewiesen, dass die tatsächlich bestehende Verkehrsfläche in der Planung eingetragen wurde. Da die Grundstücksverhandlungen zwischen der Marktgemeinde und den Herren Kronthaler leider erfolglos blieben, wird zukünftig die Verkehrsfläche nur noch auf der markteigenen Fläche dargestellt. Die verbleibende Straßenbreite ist mit 3,50m für Rettungsfahrzeuge ausreichend.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme.
Die Marktgemeinde nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der Herren Kronthaler Einwände bestehen. Es wird dazu darauf hingewiesen, dass die tatsächlich bestehende Verkehrsfläche in der Planung eingetragen wurde. Da die Grundstücksverhandlungen zwischen der Marktgemeinde und den Herren Kronthaler leider erfolglos blieben, wird zukünftig die Verkehrsfläche nur noch auf der markteigenen Fläche dargestellt. Die verbleibende Straßenbreite ist mit 3,50m für Rettungsfahrzeuge ausreichend.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
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8.3.2. Elfriede und Leonhard Fischer, Hohenbachernstr. 26, 85354 Freising, vom 04.01.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
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16.05.2024
|
ö
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beschließend
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8.3.2 |
Sachverhalt
Einspruch im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan „Altfalterbach -Ost" von 22.11.2023 bis 08.01.2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit legen wir hiermit Einspruch gegenüber der Planung ein, da sich auf dem Grundstück mit der FI.-Nr. 1264, Gemarkung Baumgarten eine Ortseingrünung auf einer Teilfläche befindet.
Des Weiteren ist Oberflächenwasser auf dem eigenen Grundstück zu belassen und darf nicht auf Nachbargrundstücke abgeleitet werden, wir bitten dies zu berücksichtigen.
Wir bitten die Eingrünungsfläche aus der Planung zu nehmen und den dazugehörigen Schrifttext Pkt. 13.5 nochmal zu überarbeiten.
Freising 04.01.2024
Elfriede und Leonhard Fischer
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme.
Die Marktgemeinde nimmt zur Kenntnis, dass von Seite des Ehepaars Fischers kein Einverständnis bezüglich des Grünstreifens auf der Teilfläche der Flurnummer 1264 besteht.
Der Marktgemeinderat teilt mit, dass der Grünstreifen zurückgenommen wird und somit die Flurnummer 1264 nicht mehr betroffen ist. Die Flurnummer 1264 wird aus dem Geltungsbereich herausgenommen.
Die Marktgemeinde nimmt zur Kenntnis, dass Oberflächenwasser auf dem eigenen Grundstück zu belassen ist und es nicht auf dem Nachbargrundstück abgeleitet werden darf. Dieser Punkt wird redaktionell in den Hinweisen zum Plan ergänzt.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme.
Die Marktgemeinde nimmt zur Kenntnis, dass von Seite des Ehepaars Fischers kein Einverständnis bezüglich des Grünstreifens auf der Teilfläche der Flurnummer 1264 besteht.
Der Marktgemeinderat teilt mit, dass der Grünstreifen zurückgenommen wird und somit die Flurnummer 1264 nicht mehr betroffen ist. Die Flurnummer 1264 wird aus dem Geltungsbereich herausgenommen.
Die Marktgemeinde nimmt zur Kenntnis, dass Oberflächenwasser auf dem eigenen Grundstück zu belassen ist und es nicht auf dem Nachbargrundstück abgeleitet werden darf. Dieser Punkt wird redaktionell in den Hinweisen zum Plan ergänzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Marktrat Schönegge war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.
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9. Erstellung eines integralen Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzeptes
- Nochmalige Beschlussfassung über die Beantragung eines vorzeitigen Bau- bzw. Maßnahmenbeginns
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
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16.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Nach Aufforderung durch die Regierung von Oberbayern ist der Beschluss des Marktgemeinderates vom 18.04.2024 mit einigen Punkten zu ergänzen.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat spricht sich dafür aus, baldmöglichst mit der Erstellung eines integralen Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzeptes zu beginnen. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn bei der Regierung von Oberbayern einzureichen.
Der Marktgemeinderat ist sich folgender Voraussetzungen bewusst und erkennt diese an:
- Aufgrund der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann kein Rechtsanspruch auf eine staatliche Förderung abgeleitet werden.
Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellt keine Zusicherung des Art. 38 BayVwVfG auf Erlass eines Zustimmungsbescheides dar.
Eine etwaige spätere Förderung erfolgt nach den dann jeweils geltenden Zuwendungsrichtlinien, insbesondere dem dann geltenden Zuwendungssatz.
Die Dringlichkeit des Vorhabens wird durch den vorgezogenen Maßnahmenbeginn nicht geändert.
Der Antragsteller trägt das Finanzierungsrisiko für das Vorhaben.
Die Kosten einer Vorfinanzierung sind nicht zuwendungsfähig.
Beschluss
Der Marktgemeinderat spricht sich dafür aus, baldmöglichst mit der Erstellung eines integralen Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzeptes zu beginnen. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn bei der Regierung von Oberbayern einzureichen.
Der Marktgemeinderat ist sich folgender Voraussetzungen bewusst und erkennt diese an:
- Aufgrund der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann kein Rechtsanspruch auf eine staatliche Förderung abgeleitet werden.
Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellt keine Zusicherung des Art. 38 BayVwVfG auf Erlass eines Zustimmungsbescheides dar.
Eine etwaige spätere Förderung erfolgt nach den dann jeweils geltenden Zuwendungsrichtlinien, insbesondere dem dann geltenden Zuwendungssatz.
Die Dringlichkeit des Vorhabens wird durch den vorgezogenen Maßnahmenbeginn nicht geändert.
Der Antragsteller trägt das Finanzierungsrisiko für das Vorhaben.
Die Kosten einer Vorfinanzierung sind nicht zuwendungsfähig.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2
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10. Antrag der UWN auf Auslobung einer Auszeichnung für ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Kultur-, Vereins- und Festausschuss (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Kultur-, Vereins- und Festausschusses
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02.04.2024
|
nö
|
beratend
|
3 |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
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16.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Diskussionsverlauf
Nach kurzer Diskussion wird erklärt, dass der Antrag zurückgezogen, neu ausgearbeitet und erneut im Gremium vorgebracht wird.
Dokumente
Download Ehrenamtsnadel.pdf
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11. Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2024
|
ö
|
informativ
|
11 |
Datenstand vom 11.06.2024 17:15 Uhr