Datum: 20.06.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Nandlstadt
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:32 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:39 Uhr bis 22:16 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 20.06.2024.pdf
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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.05.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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20.06.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Beschlussempfehlung
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.05.2024 wird genehmigt.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.05.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem Bauausschuss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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20.06.2024
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ö
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informativ
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2 |
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3. Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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20.06.2024
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ö
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informativ
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3 |
Sachverhalt
In der nichtöffentlichen Sitzung vom 16.05.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Der Auftrag für die Arbeiten zur Kanalschachtrahmensanierung wird an die Firma HV Kommunaltechnik, Bad Rappenau, mit einer Bruttoangebotssumme von 17.485,27 Euro vergeben.
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4. Neugestaltung des gemeindlichen Friedhofs zur Schaffung von Urnenerdgräbern
- Nochmalige Beschlussfassung nach überarbeitetem Entwurf von Bauamt und Friedhofsverwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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20.06.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Verwaltung hat aufgrund der Diskussionen in den vergangenen Sitzungen nochmals eine Alternative zu den Plänen von Herrn Kettler ausgearbeitet. Diese wurde dem Marktgemeinderat im Rahmen einer Ortsbegehung präsentiert und beinhaltet eine Doppelreihe Urnenerdgräber mit Fundamenten, welche sich in den bereits bestehenden Friedhofsteil optisch gut einfügt. Des Weiteren hat die Verwaltung die Anmerkung der Räte aufgenommen und einen zweiten Abschnitt Urnenerdgräber geplant, bei denen kein Fundament und somit kein Grabstein vorgesehen ist.
Weiterhin Teil der Planung ist die Sternenkindergrabstätte.
Die Kosten können hierdurch nochmals reduziert werden (konkrete Kostenschätzung seitens des Bauamtes liegt noch nicht vor).
Die Verwaltung empfiehlt dem Marktgemeinderat, den Vorschlag entsprechend zu genehmigen. Sodann würde Herrn Kettler im Rahmen des bereits erteilten Auftrags um Erstellung der Werksplanung anhand des neuen Entwurfs sowie um Ausschreibung der Arbeiten mit Vorbereitung der Vergabe gebeten.
Beschlussempfehlung
Entgegen dem in der Sitzung vom 16.05.2024 gefassten Beschluss stimmt der Marktgemeinderat dem neuen Vorschlag der Verwaltung zu und beschließt, diesen im Rahmen der weiteren Planung detailliert auszuarbeiten und die nötigen Arbeiten auszuschreiben.
Diskussionsverlauf
Bauamtsleiter Johann Pichlmaier schildert, dass man sich innerhalb der Verwaltung nochmals Gedanken zur Planung gemacht habe.
Einreihige Urnenerdgräber seien eigentlich eine Platzverschwendung. Die Verwaltung schlage vor, einen Teil der Gräber zweireihig mit Betonfundament zu gestalten, mit ca. 110 cm Abstand zur Friedhofsmauer. Der Rest der Gräber würde einreihig und ohne Betonfundament vorbereitet. Gräber für Sternenkinder würde man zunächst zur freihalten, allerdings noch nicht ausbauen. Hier wolle man zunächst die tatsächlichen Anfragen abwarten.
Die Ausschreibung soll in 2 Teile gegliedert werden, zum einen Bauarbeiten (Aushub, Fundament…), zum anderen Garten- und Landschaftsbau (mit Sanierung der Wege) – dies allerdings erst im Jahr 2025.
Marktrat Klier erinnert daran, dass auch die Friedhofssatzung noch im Herbst dieses Jahres angepasst werden sollte. Marktrat Stöcker bittet, hier nicht zu viel zu regeln, sondern genügend Individualisierung in der Satzung zu ermöglichen. Der Freidhof sei auch ein Begegnungs- und Erholungsbereich, an dem man zur Ruhe kommen könne.
Beschluss
Entgegen dem in der Sitzung vom 16.05.2024 gefassten Beschluss stimmt der Marktgemeinderat dem neuen Vorschlag der Verwaltung zu und beschließt, diesen im Rahmen der weiteren Planung detailliert auszuarbeiten und die nötigen Arbeiten auszuschreiben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Dokumente
Download Planentwurf Urnenerdgräber zweireihig ohne Urnenhochbeet Stand Mai 2024.pdf
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5. Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 1 "Baumgarten Nord-West"
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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20.06.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
I. Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Benachrichtigung der Öffentlichkeit erfolgte über die Durchführung der öffentlichen Auslegung und fand im Zeitraum vom 25.03.2024 bis 03.05.2024 statt. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.
II. Beteiligung der Behörden
Die Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 25.03.2024 bis 03.05.2024 statt. Insgesamt wurden 50 Fachstellen am Verfahren beteiligt, dessen Ergebnis sich wie folgt zusammenfassen lässt:
1. Folgende Fachstellen haben keine Stellungnahme abgegeben:
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
- Amt für ländliche Entwicklung
- Bund Naturschutz in Bayern e. V.
- Flughafen München GmbH
- Landkreis Freising - Kreisbrandrat
- Kreishandwerkerschaft Freising
- Landratsamt Freising - Abgrabungsrecht
- Landratsamt Freising - Bauleitplanung
- Landratsamt Freising - Kreisarchäologie
- Landratsamt Freising - Ortsplanung
- Landratsamt Freising - Straßenverkehrsbehörde
- Markt Au i. d. Hallertau
2. Keine Bedenken wurden von folgenden Fachstellen vorgebracht:
- Deutsche Transalpine Ölleitung GmbH (19.03.2024)
- Gemeinde Rudelzhausen (26.03.2024)
- IHK München (25.04.2024)
- Regionaler Planungsverband München (29.04.2024)
- Bauamt Freising – Straßenbau (17.04.2024)
- Gemeinde Attenkirchen (22.03.2024)
- Gemeinde Zolling (20.03.2024)
- Regierung von Oberbayern (25.03.2024)
- Erzbischöfliches Ordinariat München (22.03.2024)
- Landratsamt Freising – Untere Naturschutzbehörde (16.04.2024)
- Landratsamt Freising – Untere Immissionsschutzbehörde (03.05.2024)
- Landratsamt Freising – Tiefbauamt (21.03.2024)
- Wasserzweckverband Baumgartner Gruppe (27.03.2024)
- Gemeinde Hörgetshausen (18.03.2024)
- Gemeinde Mauern (18.03.2024)
- Gemeinde Wang (18.03.2024)
3. Nachfolgende Fachstellen haben Anregungen und teilweise Einwände formuliert:
Dokumente
Download 2022-225-BPL.pdf
Download BPL Vorentwurf_10356.pdf
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5.1. TenneT TSO GmbH vom 22.04.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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20.06.2024
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ö
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beschließend
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5.1 |
Sachverhalt
Stellungnahme:
Die Überprüfung der uns zugesandten Unterlagen zum oben genannten Vorgang hat ergeben, dass in dem Bereich keine Anlagen der TenneT TSO GmbH vorhanden sind. Belange unseres Unternehmens werden somit durch die geplante Maßnahme nicht berührt.
Beschlussempfehlung
Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen. Zur Stellungnahme der Fachstelle wird vom Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass Belange des Unternehmens durch die geplante Maßnahme nicht berührt werden. Bezüglich der Belange der TenneT TSO GmbH ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Beschluss
Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen. Zur Stellungnahme der Fachstelle wird vom Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass Belange des Unternehmens durch die geplante Maßnahme nicht berührt werden. Bezüglich der Belange der TenneT TSO GmbH ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5.2. Heinz Entsorgung GmbH & Co. KG vom 02.04.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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20.06.2024
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ö
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beschließend
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5.2 |
Sachverhalt
Stellungnahme:
Vielen Dank für die frühzeitige Beteiligung an der geplanten Bebauung.
Derzeit erfolgt die Abfallentsorgung für die bereits bestehenden Anwesen in der Rothmarstraße wie folgt (Beispiel 10, 12, 12a):
Die Abfallgefäße werden zur Abholung/Entleerung regulär an den bereits genannten Hausnummern durch die Anschlussteilnehmer bereitgestellt und nach der Leerung wieder zurückgeholt. Da sich aus der Planung heraus keine wesentliche Änderung an den öffentlichen Straßen ergibt, sind auch die Abfallgefäße der Neuanschlüsse dementsprechend in der Rothmarstraße bereitzustellen.
Bei etwaigen Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Beschlussempfehlung
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird vom Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass sich aus der Planung heraus keine wesentliche Änderung an den öffentlichen Straßen ergibt. Bezüglich der Belange der Firma Heinz ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Beschluss
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird vom Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass sich aus der Planung heraus keine wesentliche Änderung an den öffentlichen Straßen ergibt. Bezüglich der Belange der Firma Heinz ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5.3. bayernets GmbH vom 18.03.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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20.06.2024
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ö
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beschließend
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5.3 |
Sachverhalt
Stellungnahme:
Im Geltungsbereich Ihres o. g. Verfahrens – wie in den von Ihnen übersandten Planunterlagen dargestellt – liegen keine Anlagen der bayernets GmbH. Aktuelle Planungen der bayernets GmbH werden hier ebenfalls nicht berührt.
Wir haben keine Einwände gegen das Verfahren.
Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Beschlussempfehlung
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird vom Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass keine Einwände gegen das Verfahren bestehen. Bezüglich der Belange der bayernets GmbH ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Beschluss
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird vom Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass keine Einwände gegen das Verfahren bestehen. Bezüglich der Belange der bayernets GmbH ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5.4. Bayernwerk Netz GmbH vom 18.03.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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20.06.2024
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ö
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beschließend
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5.4 |
Sachverhalt
Stellungnahme:
Gegen das o. g. Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich von uns betriebene Versorgungseinrichtungen.
Kabel
Der Schutzzonenbereich für Kabel beträgt bei Aufgrabungen je 0,5 m rechts und links zur Trassenachse. Wir weisen darauf hin, dass die Trassen unterirdischer Versorgungsleitungen von Bepflanzung freizuhalten sind, da sonst die Betriebssicherheit und Reparaturmöglichkeit eingeschränkt werden. Bäume und tiefwurzelnde Sträucher dürfen aus Gründen des Baumschutzes (DIN 18920) bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind im Einvernehmen mit uns geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen. Beachten Sie bitte die Hinweise im “Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle", Ausgabe 2013 vom FGSV Verlag www.fgsv-verlag.de (FGSV-Nr. 939), bzw. die DVGW-Richtlinie GW125.
Hinsichtlich der in den angegebenen Schutzzonenbereichen bzw. Schutzstreifen bestehenden Bau- und Bepflanzungsbeschränkung machen wir darauf aufmerksam, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art uns rechtzeitig zur Stellungnahme vorzulegen sind. Dies gilt insbesondere für Straßen- und Wegebaumaßnahmen, Ver- und Entsorgungsleitungen, Kiesabbau, Aufschüttungen, Freizeit- und Sportanlagen, Bade- und Fischgewässer und Aufforstungen.
Kabelplanung(en)
Zur elektrischen Versorgung des geplanten Gebietes sind Niederspannungskabel erforderlich.
Im überplanten Bereich befinden sich Anlagenteile der Bayernwerk Netz GmbH. Für eine Demontage der Stromanschlüsse ist das Bauvorhaben rechtzeitig anzumelden. Für Kabelhausanschlüsse dürfen nur marktübliche und zugelassene Einführungssysteme, welche bis mind. 1 bar gas- und wasserdicht sind, verwendet werden. Ein Prüfungsnachweis der Einführung ist nach Aufforderung vorzulegen. Wir bitten Sie, den Hinweis an die Bauherren in der Begründung aufzunehmen.
Die Standarderschließung für Hausanschlüsse deckt max. 30 kW ab. Werden aufgrund der Bebaubarkeit oder eines erhöhten elektrischen Bedarfs höhere Anschlussleistungen gewünscht, ist eine gesonderte Anmeldung des Stromanschlusses bis zur Durchführung der Erschließung erforderlich.
Das beiliegende “Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen“ ist zu beachten.
Auskünfte zur Lage der von uns betriebenen Versorgungsanlagen können Sie online über unser Planauskunftsportal einholen. Das Portal erreichen Sie unter: www.bayernwerknetz.de/de/energie-service/kundenservice/planauskunftsportal.html
Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, uns bei weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen.
Beschlussempfehlung
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird vom Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass gegen das Planungsvorhaben keine grundsätzlichen Einwendungen bestehen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb der Anlagen nicht beeinträchtigt werden. Der Markt Nandlstadt versichert dies.
Bezüglich der Belange der Bayernwerk Netz GmbH ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Beschluss
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird vom Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass gegen das Planungsvorhaben keine grundsätzlichen Einwendungen bestehen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb der Anlagen nicht beeinträchtigt werden. Der Markt Nandlstadt versichert dies.
Bezüglich der Belange der Bayernwerk Netz GmbH ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5.5. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 09.04.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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20.06.2024
|
ö
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beschließend
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5.5 |
Sachverhalt
Stellungnahme:
Wir bedanken uns für die Beteiligung an der oben genannten Planung und bitten Sie, bei künftigen Schriftwechseln in dieser Sache, neben dem Betreff auch unser Sachgebiet (B Q) und unser Aktenzeichen anzugeben. Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung:
Bodendenkmalpflegerische Belange:
Wir bedanken uns für die Rücksichtnahme auf die bodendenkmalpflegerischen Belange im Rahmen des Bebauungsplanes. Um Missverständnisse zu vermeiden möchten wir Sie bitten den Hinweis auf die Erlaubnispflicht von Bodeneingriffen im Bereich von Bodendenkmälern nach Art. 7.1.BayDSchG zu streichen und lediglich den Hinweis auf die Meldepflicht nach Art. 8. BayDSchG aufzunehmen.
Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält dieses Schreiben per E-Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung. Fragen, die konkrete Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt an den für Sie zuständigen Gebietsreferenten der Praktischen Denkmalpflege (www.blfd.bayern.de).
Beschlussempfehlung
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird vom Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass Bodendenkmalpflegerische Belange bestehen. Der geforderte Passus wird redaktionell ergänzt. Bezüglich der Belange der Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Beschluss
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird vom Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass Bodendenkmalpflegerische Belange bestehen. Der geforderte Passus wird redaktionell ergänzt. Bezüglich der Belange der Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5.6. Zweckverband Wasserversorgung Hallertau vom 29.04.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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20.06.2024
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ö
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beschließend
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5.6 |
Sachverhalt
Stellungnahme:
Für die oben genannte Aufstellung des BBP/GOP „Baumgarten Nord-West“ in der Gemarkung Baumgarten beteiligt sich der Zweckverband Wasserversorgung Hallertau an der Stellungnahme.
Hiermit erhalten Sie fristgerecht zum 03.05.2024 die Stellungnahme zur oben genannten Aufstellung.
Wasserversorgung
Vorhabensträger für den Anschluss an die Wasserversorgung ist der Wasserzweckverband Baumgartner Gruppe, der das gesamte Wasser aus dem Zweckverband Wasserversorgung Hallertau, Wolnzacherstr. 6, 84072 Au i. d. Hallertau, E-Mail: info@zvwv-hallertau.de ,Tel.
08752 868590 bezieht.
Der Versorgung durch die Baumgartnergruppe wird nicht zugestimmt, da das Baugebiet Baumgarten West nicht gesichert mit Trink- und Brauchwasser versorgt werden kann. Gemäß der Kündigung des Wasserlieferungsvertrages mit der Baumgartner Gruppe und der Hörgertshausener Gruppe zum 31.12.2021 wird der Wasserbezug von den beiden Verbänden ohne jegliche Vertragsbasis seitdem geduldet.
Aufgrund der fehlenden Aussicht auf vertragliche Einigung mit beiden Verbänden, wurde am 24.04.2024 von der Verbandsversammlung und dem Werkausschuss die Wasserabsperrung zum 31.12.2027 für die Baumgartner Gruppe und die Wasserabsperrung zum 31.12.2025 für die Hörgertshausener Gruppe als dauerhafte Maßnahme beschlossen. Es sei denn, die Baumgartner Gruppe stimmt einer gemeinsamen Vereinbarung bis zum 30.6. 2024 zu. Wofür von Seiten des Zweckverband Wasserversorgung Hallertau drei Lösungsvorschläge angeboten werden. Da ein erheblicher Teil der Wassermengen der Baumgartner Gruppe zwischen dem Schacht Aign und Rehloh über Anlagen des Hörgertshausener Zweckverbands geliefert werden, ist die Versorgung der Baumgartner Gruppe schon ab dem 1. Jan. 2026 nicht mehr gesichert, weil Hörgertshausen schon bis zum 31.12. 2025 aufgefordert ist alle seine Anschlussnehmer an ihre eigene Wasserversorgung anzuschließen.
Bis zu diesen Zeitangaben wird der Zweckverband Wasserversorgung Hallertau den Wasserversorgungdruck und Brandschutz gewährleisten. Darüber hinaus wird keine Versorgung stattfinden. Dem Zweckverband ist nach Bekanntmachung der Aufstellung des BBP/GOP „Baumgarten Nord-West“ in der Gemarkung Baumgarten eine rechtskräftige Ausfertigung (bevorzugt in digitaler Form) zu übersenden.
Beschlussempfehlung
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird vom Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass der Versorgung durch die Baumgartnergruppe nicht zugestimmt wird da das Baugebiet Baumgarten West nicht gesichert mit Trink- und Brauchwasser versorgt werden kann.
Der direkte Versorger mit Trink -und Brauchwasser für das geplante Umfeld der 2. Änderung des Bebauungsplanes Baumgarten Nord-West und somit auch Vertragspartner für den Markt Nandlstadt ist der WZV Baumgartner Gruppe. Von Seiten des Wasserzweckverbandes Baumgartner Gruppe wurde im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange kein Einwand bzw. Hinweis zu Schwierigkeit hinsichtlich der Wasserversorgung durch die Hallertauer Wasserversorgungsgruppe vorgetragen.
Somit sehen wir auch in Zukunft eine weitere Versorgung mit Trink - und Brauchwasser durch den WZV Baumgartner Gruppe als gesichert an.
Bezüglich der Belange der Zweckverband Wasserversorgung Hallertau ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Beschluss
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird vom Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass der Versorgung durch die Baumgartnergruppe nicht zugestimmt wird da das Baugebiet Baumgarten West nicht gesichert mit Trink- und Brauchwasser versorgt werden kann.
Der direkte Versorger mit Trink -und Brauchwasser für das geplante Umfeld der 2. Änderung des Bebauungsplanes Baumgarten Nord-West und somit auch Vertragspartner für den Markt Nandlstadt ist der WZV Baumgartner Gruppe. Von Seiten des Wasserzweckverbandes Baumgartner Gruppe wurde im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange kein Einwand bzw. Hinweis zu Schwierigkeit hinsichtlich der Wasserversorgung durch die Hallertauer Wasserversorgungsgruppe vorgetragen.
Somit sehen wir auch in Zukunft eine weitere Versorgung mit Trink - und Brauchwasser durch den WZV Baumgartner Gruppe als gesichert an.
Bezüglich der Belange der Zweckverband Wasserversorgung Hallertau ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5.7. Bayerischer Bauernverband vom 29.04.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
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20.06.2024
|
ö
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beschließend
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5.7 |
Sachverhalt
Stellungnahme:
Wir weisen darauf hin, dass bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen und der landwirtschaftlichen Betriebe in Baumgarten, Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen entstehen. Während der Ernte und in Stoßzeiten muss teilweise auch an Sonn- und Feiertagen sowie in Ausnahmefällen auch in der Nacht gearbeitet werden. Die zukünftigen Anwohner müssen darauf hingewiesen werden. Die Landwirte dürfen durch die geplante Wohnbebauung keine Beschränkungen erfahren.
Beschlussempfehlung
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird vom Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass die Landwirte durch die geplante Wohnbebauung keine Beschränkungen erfahren dürfen. Der Markt Nandlstadt versichert dies. Bezüglich der Belange des Bayerischen Bauernverbandes ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Beschluss
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird vom Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass die Landwirte durch die geplante Wohnbebauung keine Beschränkungen erfahren dürfen. Der Markt Nandlstadt versichert dies. Bezüglich der Belange des Bayerischen Bauernverbandes ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5.8. Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 03.05.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
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20.06.2024
|
ö
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beschließend
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5.8 |
Sachverhalt
Stellungnahme:
Die Handwerkskammer für München und Oberbayern bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu o.a. Beteiligungsverfahren der Marktgemeinde Nandlstadt. Für das 1.530 m² Planänderungsgebiet am nordwestlichen Rand des Ortsteils Baumgarten an der Rothmarstraße im Bereich der Fl.Nr. 104/8, 104/12, 167/6 Gem. Baumgarten sollen gemäß Anschreiben mit der vorgesehenen Änderung „…die Schaffung von einer Bauparzelle, die Möglichkeit einer Gebäudeaufstockung mit Dachgeschossausbau von zwei bestehenden Einfamilienhäusern und den zugehörigen Stellplätzen zu ermöglichen“ als Planungsziel angestrebt werden. Gegenüber dem Planvorhaben, das im Anschluss an bestehende Wohnbebauung im Sinne einer baulichen Nachverdichtung als kleinräumige Ortsabrundung umgesetzt wird, bestehen keine Anmerkungen; als Maßnahme der Innentwicklung ist diese prinzipiell positiv zu beurteilen.
Beschlussempfehlung
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird vom Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass gegen das Planvorhaben, das im Anschluss an bestehende Wohnbebauung im Sinne einer baulichen Nachverdichtung als kleinräumige Ortsabrundung umgesetzt wird, keine Anmerkungen bestehen; als Maßnahme der Innentwicklung ist diese prinzipiell positiv zu beurteilen
Bezüglich der Belange der Handwerkskammer München ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Beschluss
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird vom Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass gegen das Planvorhaben, das im Anschluss an bestehende Wohnbebauung im Sinne einer baulichen Nachverdichtung als kleinräumige Ortsabrundung umgesetzt wird, keine Anmerkungen bestehen; als Maßnahme der Innentwicklung ist diese prinzipiell positiv zu beurteilen
Bezüglich der Belange der Handwerkskammer München ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5.9. Landratsamt Freising - Altlasten vom 03.05.2024
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
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20.06.2024
|
ö
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beschließend
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5.9 |
Sachverhalt
Stellungnahme:
Die von der Planung betroffenen Grundstücke mit den Flurnummern Flurnummer 104/8, 104/12, 104/9, Gemarkung Baumgarten sind aktuell nicht im Altlastenkataster eingetragen. Dem Landratsamt Freising - Sachgebiet 41 / Bodenschutz - liegen keine Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vor.
Die Marktgemeinde Nandlstadt ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gehalten, auch eigene Recherchen (z.B. Luftbilder, Archive, Bürgerbefragungen, Baugrunduntersuchungen usw.) durchzuführen um eine mögliche Altlastenproblematik abzuklären. Erkenntnisse über eine Baugrunduntersuchung, die oftmals auch Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen gibt, liegen uns nicht vor.
Bodenversiegelungen sind auf das unumgängliche Mindestmaß zu beschränken sowie der Grundsatz des schonenden und sparsamen Umgangs mit Boden einzuhalten. Dies ist in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Sollten wider Erwarten Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen im Zuge der Bauarbeiten festgestellt werden, ist mit der Bodenschutzbehörde des Landratsamts Freising das weitere Vorgehen unverzüglich abzuklären (Mitteilungspflicht gem. Art. 1 BayBodSchG). Es ist dafür Sorge zu tragen, dass bei belasteten Böden die Separierung, Untersuchung auf entsprechende Parameter nach den Bodenschutzgesetzen, sowie die ordnungsgemäße Entsorgung erfolgt.
Da die Grundstücke künftig einer höherwertigen Nutzung (Wohngebiete) zugeführt werden, sind die Maßnahme - und Prüfwerte der Bundesbodenschutzverordnung für Wohngebiete nachweislich einzuhalten. Auf die Einhaltung der Prüfwerte sollte im Bebauungsplan zumindest hingewiesen werden.
Der gewachsene Bodenaufbau soll überall dort erhalten werden, wo keine bauliche Anlage errichtet und auch sonst keine nutzungsbedingte Überprägung der Oberfläche geplant bzw. erforderlich ist.
Beschlussempfehlung
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird vom Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass dem Landratsamt Freising - Sachgebiet 41 / Bodenschutz - keine Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorliegen. Die weiteren Hinweise bezüglich Bodenuntersuchung, Bodenschutzverordnung und Bodenaufbau werden beachtet.
Bezüglich der Belange des Landratsamtes Freising – Altlasten ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Beschluss
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird vom Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass dem Landratsamt Freising - Sachgebiet 41 / Bodenschutz - keine Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorliegen. Die weiteren Hinweise bezüglich Bodenuntersuchung, Bodenschutzverordnung und Bodenaufbau werden beachtet.
Bezüglich der Belange des Landratsamtes Freising – Altlasten ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5.10. Landratsamt Freising - Wasserrecht vom 21.03.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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20.06.2024
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ö
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beschließend
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5.10 |
Sachverhalt
Stellungnahme:
Der Arbeitsbereich Gewässerbenutzung teilt mit:
Sollten die Voraussetzungen der NwFreiV und TRENGW nicht vorliegen, ist ggf. eine wasserrechtliche Erlaubnis einzuholen.
Beschlussempfehlung
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird vom Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, sollten die Voraussetzungen der NwFreiV und TRENGW nicht vorliegen, ggf. eine wasserrechtliche Erlaubnis einzuholen ist. Der Markt Nandlstadt nimmt dies zur Kenntnis.
Bezüglich der Belange des Landratsamtes Freising – Wasserrecht ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Beschluss
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird vom Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, sollten die Voraussetzungen der NwFreiV und TRENGW nicht vorliegen, ggf. eine wasserrechtliche Erlaubnis einzuholen ist. Der Markt Nandlstadt nimmt dies zur Kenntnis.
Bezüglich der Belange des Landratsamtes Freising – Wasserrecht ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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6. Nachbesserung der Oberflächenentwässerung der Parkflächen an der Jahnstraße (TSV-Sportheim)
- Genehmigung der vorgestellten Planung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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20.06.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Im Rahmen der Verlängerung der Erschließungsstraße, welche entlang der Parkfläche verläuft, wurde im Marktgemeinderat vereinbart, dass man die Entwässerungssituation der Parkfläche nachbessern werde, sofern die zunächst durchgeführten Planungsschritte nicht ausreichend sind.
Da die Entwässerung nicht zufriedenstellend funktioniert, muss nun tatsächlich eine Nachbesserung erfolgen.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat genehmigt die vorgestellte Planung und ermächtigt die Verwaltung, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.
Beschluss
Der Marktgemeinderat genehmigt die vorgestellte Planung und ermächtigt die Verwaltung, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Dokumente
Download 1_Übersichtskarte-M25000.pdf
Download 2_LP-M250.pdf
Download 3_RQ-M50.pdf
Download 4_Deteilskizze_M50.pdf
Download LV_230-NA-2_bepreist.pdf
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7. Satzung über die Aufwandsentschädigung für Gerätewarte der freiwilligen Feuerwehren des Markt Nandlstadt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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20.06.2024
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ö
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informativ
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7 |
Sachverhalt
Für die Gerätewarte der freiwilligen Feuerwehren gibt es bislang keine offizielle Regelung über eine angemessene Entschädigung. Die Finanzabteilung hat nun einen entsprechenden Satzungsentwurf vorgelegt, um eine einheitliche Regelung für die gemeindeeigenen Wehren zu erreichen.
Beschlussempfehlung
Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt, da eine weitere rechtliche Ausarbeitung nötig ist.
Diskussionsverlauf
TOP wird verschoben.
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8. 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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20.06.2024
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Die derzeitige Gebührensatzung mit den aktuell gültigen Gebührensätzen trat bereits zum 01.09.2019 in Kraft. Seither wurden die Gebührensätze nicht mehr angepasst. Bereits im letzten Prüfungsbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands wurde angemahnt, dass die Gebühren im Hinblick auf das Defizit des Marktes deutlich angehoben werden müssten.
Alleine die Tariferhöhungen für die Kinderpfleger/-innen und Erzieher/-innen werden von September 2019 bis zur vorgeschlagenen Gebührenerhöhung zum 01.09.2024 um durchschnittlich knapp 18 % gestiegen sein – weitere Erhöhungen für die Zukunft noch nicht eingerechnet Die gesteigerten Energiekosten, die sonstigen steigenden Betriebs- und Instandhaltungskosten sowie der regelmäßige Investitionsaufwand sind dabei noch gar nicht berücksichtigt.
Auf den ersten Blick erscheint die vorgeschlagene Gebührenerhöhung natürlich sehr deutlich, aber aus Sicht der Geschäftsleitung angemessen und vor allem dringend erforderlich. Nicht vergessen werden darf zudem der staatliche Beitragszuschuss des Freistaats Bayern in Höhe von monatlich 100,00 Euro, welcher von den aufgeführten Gebühren jeweils in Abzug gebracht werden muss (siehe Spalte Zahlbetrag abzgl. Zuschuss). Bei den Krippengebühren ist der Zuschuss von einer bestimmten Einkommensgrenze der Eltern abhängig, bei den Kindergartengebühren wird er automatisch pauschal in Abzug gebracht.
Nimmt man beispielsweise an, es wird für ein Kind über 3 Jahren eine ganztägige Betreuung mit maximaler Buchungszeit im Kindergarten gebucht, würden die Eltern ab 01.09.2027 einen monatlichen Beitrag in Höhe von 153 Euro (253 Euro Gebühren abzgl. 100 Euro Beitragszuschuss) zu entrichten haben. Rechnet man lediglich mit 20 Kindergartentagen im Monat, bedeutet dies eine Betreuung von 180 Stunden je Monat (20 Tage x 9 Stunden). Dies entspricht einer Gebühr in Höhe von 0,85 Euro je Stunde für eine ganztägige hochwertige Betreuung des Kindes durch hervorragend ausgebildetes pädagogisches Fachpersonal. In der Krippe würde dies bei gleichlanger Buchung zu einer Belastung von knapp 1,70 Euro je Stunde führen (bei Erfüllung der Zuschussvoraussetzungen).
Mit dem ursprünglich von der Geschäftsleitung ausgearbeiteten Vorschlag (Variante 1) wurden die Elternbeiräte des Johannes-Kindergartens und der Korbinian-Kita beteiligt und angehört. In einem persönlichen Gespräch mit Elternvertreterinnen der Korbinian-Kita wurde anstatt einer drastischen Erhöhung für 2024 eine gleichmäßige Verteilung der Erhöhung auf mehrere Jahre angeregt. Bis zum 01.09.2027 würden nach der Variante 2 die Gebühren im Kindergarten gleichmäßig über vier Jahre um insgesamt ca. 40 % steigen.
Bei den Gebührensätzen für die Krippe wurde auf eine eigenständige Dynamisierung verzichtet, da dies aus Sicht der Geschäftsleitung die Gebühren zwischen Kindergarten und Krippe zu weit auseinandertreibt. Aufgrund des höheren Betreuungsfaktors von 2,0 in der Krippe erscheint jedoch der doppelte Ansatz der Gebühren im Vergleich zum Kindergarten für die Krippe absolut vertretbar.
Die Verwaltung empfiehlt dem Marktgemeinderat die mit dem Elternbeirat abgestimmte Variante 2, welche nun längerfristig Planungssicherheit für Eltern und Gemeinde schafft.
Darüber hinaus könnte man in Zukunft (ab 01.09.2028) über pauschale moderate jährliche Erhöhungen diskutieren.
Zusätzlich wurde in der Satzung die sog. „Geschwisterermäßigung“ angepasst. Eine Differenzierung zwischen Krippen- und Kindergartenkindern wurde entfernt. Weiterhin beträgt die Ermäßigung bei zwei Kinder, die eine Kita gleichzeitig besuchen, 65 % für das zweite und bei drei Kindern zusätzlich nur 40 %.
Beschlussempfehlung
Der vorliegende Entwurf der 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung) wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
Beschluss
Der vorliegende Entwurf der 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung) wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Dokumente
Download 3. Änderungssatzung zur Kindertageseinrichtungsgebührensatzung ab 01.09.2024.pdf
Download Erhöhung Kita-Gebühren Variante 1.pdf
Download Erhöhung Kita-Gebühren Variante 2.pdf
Download Stellungnahme KorbiKita_Widerspruch_Einwände_Erhöhung Kitagebühren.pdf
Download Stellungnahme zur Kita Erhöhung_24.04.2024.pdf
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9. Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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20.06.2024
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ö
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informativ
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9 |
Datenstand vom 15.11.2024 09:10 Uhr