Datum: 01.07.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Nandlstadt
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, ca. 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27.05.2025
2 Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
3 Heizkonzept für das Feuerwehrgerätehaus Nandlstadt mit Bauhof
4 Neubau einer Tennishalle, Waldbadstraße 30, Fl.-Nr. 961/3,961/2, 962/2, 963, Gemarkung Nandlstadt, 85405 Nandlstadt
5 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Markt Nandlstadt in den Bereichen Nandlstadt und Altfalterbach - Flur-Nummern Fl.-Nr. 961/3,961/2, 962/2, 963, Gemarkung Nandlstadt und 1338/6 Gemarkung Baumgarten
6 Aufstellung einer Einbeziehungssatzung " Altfalterbach Süd" Flurnummer 1338/6 Gemarkung Baumgarten
7 Stellplatzsatzung weiteres Vorgehen
8 Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzungen für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen
8.1 Benutzungssatzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Nandlstadt
8.2 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen des Markt Nandlstadt
9 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27.05.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 01.07.2025 ö beschließend 1

Beschlussempfehlung

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 27.05.2025 wird genehmigt.

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2. Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 01.07.2025 ö informativ 2

Sachverhalt

In der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.05.2025 wurde folgender Beschluss gefasst:
Der Auftrag zur Lieferung von Baumaterialien für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Hausmehring wird an die Firma Baugeschäft Georg Huber GmbH, Waldbadstr. 8a, 85405 Nandlstadt, mit einer Bruttoangebotssumme von 118.709,94 € vergeben.

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3. Heizkonzept für das Feuerwehrgerätehaus Nandlstadt mit Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 01.07.2025 ö beratend 3

Sachverhalt

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Dokumente
Download 250701_Wirtschaftlichkeit.pdf
Download 250701_Wirtschaftlichkeit_Diagramm.pdf
Download Container.pdf
Download Entwässerungsplan mit Ölabscheider FFW-Haus- Bauhof.pdf
Download GEG-Übersicht_Was darf man wann (1).pdf
Download Heizraum Keller.pdf
Download Trinkwasserleitungen.pdf

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4. Neubau einer Tennishalle, Waldbadstraße 30, Fl.-Nr. 961/3,961/2, 962/2, 963, Gemarkung Nandlstadt, 85405 Nandlstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 01.07.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Sitzung vom 29.04.2025 stellte Herr Christian Kaindl das Vorhaben des Tennisvereins zur Errichtung einer Tennishalle vor.
Der Marktrat beschloss die Übernahme der Bürgschaft– vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde. 
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Eine Privilegierung liegt nicht vor. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Beschlussempfehlung

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB liegt nicht vor. Es handelt sich um ein sonstiges Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB, das im Einzelfall zulässig ist, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt.

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5. 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Markt Nandlstadt in den Bereichen Nandlstadt und Altfalterbach - Flur-Nummern Fl.-Nr. 961/3,961/2, 962/2, 963, Gemarkung Nandlstadt und 1338/6 Gemarkung Baumgarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 01.07.2025 ö beschließend 5

Beschlussempfehlung

Der Markt Nandlstadt beschließt die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Markt Nandlstadt in den Bereichen Nandlstadt und Altfalterbach auf den Flur-Nummern 961/2, 961/3 und 963 der Gemarkung Nandlstadt sowie 1338/6 der Gemarkung Baumgarten.

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6. Aufstellung einer Einbeziehungssatzung " Altfalterbach Süd" Flurnummer 1338/6 Gemarkung Baumgarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 01.07.2025 ö beschließend 6

Beschlussempfehlung

Der Marktrat beschließt die Aufstellung  einer Einbeziehungssatzung „Altfalterbach Süd“ für die Flurnummer 1338/6 der Gemarkung Baumgarten 

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7. Stellplatzsatzung weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 01.07.2025 ö 7

Sachverhalt

Der Markt Nandlstadt verfügt derzeit über eine gültige Stellplatzsatzung die auf Grundlage von Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in Verbindung mit § 47 BayBO erlassen wurde. Ziel ist es, die ordnungsgemäße Versorgung von Bauvorhaben mit Kfz-Stellplätzen im Gemeindegebiet sicherzustellen.
Ab 1. Oktober 2025 tritt in Bayern eine umfassende Reform der Stellplatzsatzung im Rahmen der Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in Kraft. Hier die wichtigsten Punkte:

Kommunalisierung der Stellplatzpflicht
Die Verpflichtung zum Nachweis von Stellplätzen fällt aus der BayBO weg. Stattdessen entscheiden die Kommunen im Rahmen des Selbstverwaltungsrechts, ob und in welchem Umfang Stellplätze verlangt werden dürfen – also nur noch bei Vorliegen einer kommunalen Satzung
Obergrenze
Maximal zwei Stellplätze je Wohnung. Bei kommunaler Stellplatzpflicht dürfen höchstens  Stellplätze pro Wohnung gefordert werden.
Geförderter Wohnbau: 0,5 Stellplatz pro Einheit 
Für geförderte Mietwohnungen gilt eine reduzierte Obergrenze von 0,5   Stellplatz 
Übergangsfrist für Kommunen
Bestehende kommunale Stellplatzsatzungen gelten bis 30. September 2025 fort – danach ist eine Anpassung nötig 
Kommunen entscheiden, ob sie künftig gar keine, niedrigere oder maximal zweifache 
Vorgaben machen wollen.

Die aktuelle Stellplatzsatzung hat sich grundsätzlich bewährt. Aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen, die ab dem 1. Oktober 2025 gelten, ist jedoch eine Anpassung erforderlich. Ziel ist es, die Satzung an die neuen Anforderungen anzupassen.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat Nandlstadt beschließt, die bestehende Stellplatzsatzung weiterhin beizubehalten und an die zum 1. Oktober 2025 in Kraft tretenden neuen rechtlichen Grundlagen anzupassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen überarbeiteten Entwurf der Stellplatzsatzung gemäß den neuen gesetzlichen Vorgaben zu erarbeiten und dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

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8. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzungen für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 01.07.2025 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Satzungen für die Kindertageseinrichtungen (Benutzungs- und Gebührensatzung) aus dem Jahr 2019 werden mit samt ihren Änderungssatzungen aufgehoben.

In dem Entwurf der jetzigen Satzungen sind die dort beschlossenen Änderungen eingearbeitet. Des Weiteren sind folgenden Änderungen eingearbeitet worden:

Gebührensatzung
§ 5 Abs. 2 – Änderung der Zuständigkeit
§ 6 Abs. 1 – Änderung der Zuständigkeit
§ 6 Abs. 2 – Änderung der Formulierung
§ 6 Abs. 3 – Verwaltungskostenbeitrag für Buchungsänderungen während des Betriebsjahres
§ 6 Abs. 5 – Gebühr für die App „Stramplerbande“
§ 7 Abs. 2 – Anpassung des Getränkegeldes einheitlich auf 4 Euro unabhängig von der Betreuungszeit
§ 7 Abs. 3 – die Gebühr für das Mittagessen erhöht sich auf 3,70 Euro. Ab September 2025 einheitlicher Caterer Ascher für alle KiTas
§ 7 Abs. 4 – Erhöhung der Frühstücks-/Nachmittagspauschalen auf 14 bzw. 16 Euro

Benutzungssatzung
§ 6 Abs. 1 – Formulierung geändert
§ 6 Abs. 2 – entfällt
§ 6 Abs. 4 - hinzugefügt
§ 7 Abs. 1 Nr. a – Zurückstellung hinzugefügt
§ 7 Abs. 1 Nr. e – Formulierung geändert
§ 8 Abs. 2 – entfällt
§ 8 Abs. 4 – hinzugefügt
§ 8 Abs. 5 – hinzugefügt
§ 10 Abs. 3 – Formulierung geändert
§ 10 Abs. 4 – Formulierung geändert
§ 11 Abs. 6 und 7 – bisherige Regelung in zwei Absätze aufgeteilt und neu formuliert
§ 13a – neu hinzugefügt
§ 14 Abs. 2 – neu formuliert
§ 15 Abs. 1 – neu formuliert
§ 16 Abs. 2 – Option für Inanspruchnahme vom Mittagessen von 12 Uhr auf 13 Uhr für die Kindergartenkinder verlängert
§ 16 Abs. 2 – Teilnahme am Frühstück und Mittagessen für Krippenkinder verpflichtend

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8.1. Benutzungssatzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Nandlstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 01.07.2025 ö beschließend 8.1

Beschlussempfehlung

Der vorliegende Entwurf der Benutzungssatzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Nandlstadt wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

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8.2. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen des Markt Nandlstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 01.07.2025 ö beschließend 8.2

Beschlussempfehlung

Der vorliegende Entwurf der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen des Marktes Nandlstadt wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

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9. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 01.07.2025 ö informativ 9
Datenstand vom 01.07.2025 20:05 Uhr