Datum: 29.04.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Markt Nandlstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:26 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 25.03.2025
2 Bauanträge
2.1 Neubau eines Mutterkuhstalles mit Bergehalle und überdachtem Festmistlager sowie eines Carports mit Umkleiden für Tierärzte:innen - Flur-Nr. 149 der Gemarkung Baumgarten, Brünnlweg 7
2.2 Errichtung einer Lagerhalle für Hopfen - Flur-Nr. 633/2 der Gemarkung Baumgarten, Gründl 15
2.3 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten, 5 Stellplätze untergebracht in zwei Carports und weitere 8 Stellplätze im Freien - Flur-Nr. 236/6 der Gemarkung Nandlstadt, Birkenstr. 8
2.4 Errichtung einer Wohnanlage mit 12 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 16 KFZ-Stellplätzen sowie 15 oberirdischen Stellplätzen - Flur-Nr. 751/90 der Gemarkung Nandlstadt, Judith-von-Bayern-Str. 5
2.5 Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten - Flur-Nr. 94/7 der Gemarkung Nandlstadt, Färberstr. 20
3 Anträge auf Vorbescheid
3.1 Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen - Flur-Nr. 776 der Gemarkung Nandlstadt
3.2 Umnutzung eines landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäudes in drei Wohneinheiten - Flur-Nr. 1704 der Gemarkung Baumgarten, Tölzkirchen 1b
4 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 25.03.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 29.04.2025 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom 25.03.2025 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 29.04.2025 ö beschließend 2
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2.1. Neubau eines Mutterkuhstalles mit Bergehalle und überdachtem Festmistlager sowie eines Carports mit Umkleiden für Tierärzte:innen - Flur-Nr. 149 der Gemarkung Baumgarten, Brünnlweg 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 29.04.2025 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Eine Privilegierung ist durch das Landratsamt Freising zu prüfen.
Abstandsflächen sind auf dem Grundstück liegend. Die Beschaffenheit des Bodens lässt eine Versickerung des Oberflächenwassers zu.
Das Einvernehmen zum Bauvorhaben ist aus Sicht des Bauamtes zu erteilen.

Diskussionsverlauf

Marktrat Forster frägt an, ob die Erschließung, insbesondere für die Freiwillige Feuerwehr, gesichert und ausreichend ist. Für ein Strohlager bestehe von Natur aus eine erhöhte Brandgefahr. Bauamtsleiter Pichlmaier gibt an, die Zufahrt sei sicherlich nicht optimal, aber grundsätzlich ausreichend. Der Aufstellplatz für die Feuerwehr sei ideal gewählt, da die Tierrettung stets an erster Stelle stehe. Eine Brandbekämpfung sei in diesem Fall dann zweitrangig, im schlimmsten Fall würde ein Einsatz dann mehr ein kontrolliertes Abbrennen als eine Brandbekämpfung darstellen, dem müssten sich die Eigentümer bewusst sein.

Sodann weist Johann Pichlmaier auf die aus seiner Sicht nicht optimale Platzierung des Carports hin. Er verstehe nicht, warum man die Gelegenheit nicht nutze und einen gewissen Abstand zur Grundstücksgrenze bzw. Zufahrt schaffe, um die Situation nicht weiter zu verschärfen. Das Gremium ist sich einig, eine Forderung nach einem Wegrücken des Carports von der Grundstücksgrenze in den Beschluss mit aufzunehmen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen im Sinne des § 36 Abs. 1 BauGB für den Neubau eines Mutterkuhstalles mit Bergehalle und überdachtem Festmistlager sowie eines Carports mit Umkleiden für Tierärzte:innen auf der Flur-Nr. 149 der Gemarkung Baumgarten wird mit der Auflage erteilt, dass der geplante Carport in ausreichendem Maß von der Grundstücksgrenze zur Erschließungszufahrt weggerückt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.2. Errichtung einer Lagerhalle für Hopfen - Flur-Nr. 633/2 der Gemarkung Baumgarten, Gründl 15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 29.04.2025 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Eine landwirtschaftliche Privilegierung ist durch das Landratsamt Freising zu prüfen.
Abstandflächen sind auf dem Grundstück liegend. Eine mögliche Versickerung des Oberflächenwassers ist über einen Versickerungsversuch mit Protokollierung durch einen Sachverständigen festzustellen. Ist eine Versicherung nicht möglich, müsste die Ableitung zu einem Fließgewässer aus einem Sammelschacht mit Oberflächenwasserrückhaltung erfolgen. Hierzu wäre für eine Einleitung ein Wasserrechtsverfahren zu beantragen.
Der Markt Nandlstadt lässt sich die Einforderung eines Wasserrechtsverfahrens mit Einleitungsmöglichkeit in die Nandl offen.
Das Einvernehmen ist aus Sicht des Bauamtes mit dem Hinweis zur Einforderung eines Wasserrechtsverfahrens zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen im Sinne des § 36 Abs. 1 BauGB für die Errichtung einer Lagerhalle für Hopfen auf der Flur-Nr. 633/2 der Gemarkung Baumgarten wird mit folgender Maßgabe erteilt:
  • Eine mögliche Versickerung des Oberflächenwassers ist über einen Versickerungsversuch mit Protokollierung durch einen Sachverständigen festzustellen.
  • Ist eine Versickerung nicht möglich, behält sich der Markt Nandlstadt die Einforderung eines Wasserrechtsverfahrens zur Einleitung von Oberflächenwasser in die Nandl offen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.3. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten, 5 Stellplätze untergebracht in zwei Carports und weitere 8 Stellplätze im Freien - Flur-Nr. 236/6 der Gemarkung Nandlstadt, Birkenstr. 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 29.04.2025 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Bebauungsplan „Nandlstädter Höhe I“. Die erforderlichen 13 Stellplätze sind allesamt auf dem Grundstück nachgewiesen. Es wurden Befreiungen hinsichtlich der Dachgauben und dem Quergiebel beantragt.
Das Einvernehmen ist aus Sicht des Bauamtes mit den beantragten Befreiungen zu erteilen.

Diskussionsverlauf

Marktrat Stöckeler möchte wissen, ob die Tiefgarage so dimensioniert ist, dass diese auch in der Realität befahren werden kann. Johann Pichlmaier äußert, dass die Flächen wie bei kleineren Tiefgaragen üblich ausreichend seien, auch wenn selbstverständlich nicht Platz für großartiges Rangieren sei.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen im Sinne des § 36 Abs. 1 BauGB für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten, 5 Stellplätzen untergebracht in zwei Carports und weiteren 8 Stellplätzen im Freien auf der Flur-Nr. 236/6 der Gemarkung Nandlstadt wird mit einer Befreiung von Ziff. 4.3 des Bebauungsplans „Nandlstädter Höhe I“ in der Fassung der 3. Änderung hinsichtlich der Dachgauben und des Quergiebels wie beantragt erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktrat Bogner war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.

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2.4. Errichtung einer Wohnanlage mit 12 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 16 KFZ-Stellplätzen sowie 15 oberirdischen Stellplätzen - Flur-Nr. 751/90 der Gemarkung Nandlstadt, Judith-von-Bayern-Str. 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 29.04.2025 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans „Nord-West II“. Die erforderlichen 31 Stellplätze sind allesamt auf dem Grundstück nachgewiesen. Aufgrund der hohen Darstellung der Tiefgaragenböschung im Südosten wurde eine Befreiung beantragt. Der Bebauungsplan wurde explizit für den Bau einer Tiefgarage geändert. Das Bauvorhaben entspricht ansonsten den Vorgaben des Bebauungsplans.
Aus Sicht des Bauamtes ist das Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen im Sinne des § 36 Abs. 1 BauGB für die Errichtung einer Wohnanlage mit 12 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 16 KFZ-Stellplätzen sowie 15 oberirdischen Stellplätzen auf der Flur-Nr. 751/90 der Gemarkung Nandlstadt wird mit einer Befreiung vom Bebauungsplan „Nord-West II“ hinsichtlich der Höhe der Tiefgaragenböschung im Südosten wie beantragt erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.5. Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten - Flur-Nr. 94/7 der Gemarkung Nandlstadt, Färberstr. 20

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 29.04.2025 ö beschließend 2.5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ziegelstadl III“. Die benötigten Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen. 

Folgende Befreiungen sind beantragt:
  • Änderung der Dachform von einem Satteldach zu einem Walmdach
  • Überdachung von untergeordneten Bauteilen von 1,20 m auf 1,50 m
  • Erhöhung für eine Stützmauer an der Südgrenze
  • Gemäß Schnittzeichnung und Besichtigung vor Ort ist der Erdwall auf der Südseite abzufangen. Deshalb ist eine Befreiung zur Erstellung einer abgestuften Stützmauer notwendig.

Die Befreiungen wurden von der umliegenden Nachbarschaft durch Unterschrift genehmigt und können somit erteilt werden.

Das Bauvorhaben entspricht außerhalb der zu erteilenden Befreiungen den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Aus Sicht des Bauamtes ist das Einvernehmen daher mit den beantragten Befreiungen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen im Sinne des § 36 Abs. 1 BauGB für den Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten auf der Flur-Nr. 94/7 der Gemarkung Nandlstadt wird mit folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Ziegelstadl III“ erteilt:
  • Änderung der Dachform von einem Satteldach zu einem Walmdach,
  • Überdachung von untergeordneten Bauteilen von 1,20 m auf 1,50 m sowie
  • Erhöhung für eine Stützmauer an der Südgrenze.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Anträge auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 29.04.2025 ö beschließend 3
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3.1. Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen - Flur-Nr. 776 der Gemarkung Nandlstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 29.04.2025 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans „Ziegelstadl I“. Eine Befreiung zur Grundstücksteilung und Verschiebung des Baukörpers aus dem Baufenster aufgrund der Grundstückslage wurde beantragt. Dieser kann zugestimmt werden, da ähnliche Befreiung bereits im Bereich des Bebauungsplans erteilt wurden, jedoch mit der Auflage einer Änderung des Bebauungsplans. Die Stellplätze können auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Sollte eine Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren zur Vorbescheidsgenehmigung vom Landratsamt Freising gefordert werden, sind die Kosten durch die Antragstellerin in vollem Umfang zu tragen.
Das Einvernehmen kann aus Sicht des Bauamtes unter diesen Auflagen erteilt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen im Sinne des § 36 Abs. 1 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen auf der Flur-Nr. 776 der Gemarkung Nandlstadt wird mit folgender Maßgabe erteilt:
  • Einer Befreiung vom Bebauungsplan „Ziegelstadl I“ im Hinblick auf die Teilung des Grundstücks sowie die Verschiebung des Baukörpers wird zugestimmt.
  • Sofern seitens des Landratsamtes Freising eine Änderung des Bebauungsplans gefordert wird, sind die hierfür entstehenden Kosten in vollem Umfang von der Antragstellerin zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.2. Umnutzung eines landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäudes in drei Wohneinheiten - Flur-Nr. 1704 der Gemarkung Baumgarten, Tölzkirchen 1b

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 29.04.2025 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Es fällt in den Regelungsbestand des aufgrund des Baulandmobilisierungsgesetzes neu eingefügten § 35 Abs. 4 BauGB, nach welchem stillgelegte landwirtschaftliche Gebäude im Außenbereich, welche aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen wurden, mit einer Umbaumaßnahme zu Wohnungen umgebaut werden können, obwohl eine Privilegierung nicht mehr gegeben ist. Ein Abriss darf nicht erfolgen.
Unter diesen Auflagen kann das Einvernehmen aus Sicht des Bauamtes erteilt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen im Sinne des § 36 Abs. 1 BauGB für die Umnutzung eines landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäudes in drei Wohneinheiten auf der Flur-Nr. 1704 der Gemarkung Baumgarten wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass seitens des Landratsamtes Freising das Vorliegen der Tatbestände zur Anwendung des § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB festgestellt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 29.04.2025 ö informativ 4
Datenstand vom 12.05.2025 11:30 Uhr