Neubau Feuerwehrgerätehaus Fahlheim


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.11.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Für die Freiwillige Feuerwehr Fahlheim bestehen derzeit an zwei Standorten Feuerwehrgerätehäuser. Laut Feuerwehrbedarfsplan ist die bauliche Funktion des Feuerwehrgerätehauses Oberfahlheim zwar ausreichend, die des Feuerwehrgerätehauses Unterfahlheim jedoch nicht. In der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans vom 12.01.2021 wurde der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses an einem gemeinsamen Standort für die Freiwillige Feuerwehr Fahlheim zwischen Unter- und Oberfahlheim als Maßnahme festgehalten. 

Nachdem der Mietvertrag für das Feuerwehrgerätehaus in Oberfahlheim durch den Eigentümer fristgerecht zum 31.12.2022 gekündigt wurde (Verlängerung bis 31.12.2023 wurde mündlich in Aussicht gestellt), musste schnellst möglich ein geeignetes Grundstück für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses erworben werden. Der Kauf des an der ehemaligen B 10 zwischen Ober- und Unterfahlheim mit der Flurnummer 271 und 271/2 der Gemarkung Oberfahlheim belegenen Grundstücks wurde durch den Gemeinderat in der Sitzung vom 28.09.2021 beschlossen und inzwischen auch vollzogen. 

Um eine Ermittlung der zu erwartenden Kosten, und die entsprechenden staatlichen Zuwendungen beantragen zu können, ist es erforderlich, dass durch den Gemeinderat ein Grundsatzbeschluss zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Fahlheim gefasst wird. 
Um die Höhe der staatlichen Zuwendungen ermitteln und beantragen zu können, ist in diesem Zusammenhang die Vergabe der Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erforderlich.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Fahlheim grundsätzlich zu und beschließt die Vergabe der Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 HOAI.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Fahlheim grundsätzlich zu und beschließt die Vergabe der Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 HOAI.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.11.2022 14:17 Uhr