Finanzierung der Drogenberatungsstelle Drobb Inn der Diakonie Neu-Ulm


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Drogenberatungsstelle Drob Inn wird derzeit vom Bezirk Schwaben und mit freiwilligen Leistungen der Städte Senden, Vöhringen und Illertissen finanziert.

Da alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises die Beratung der Drogenberatungsstelle in Anspruch nehmen können, wurde in einer Bürgermeisterdienstbesprechung diskutiert, künftig alle Kommunen im Landkreis in die Finanzierung mit einzubeziehen und die bisher von Senden, Vöhringen und Illertissen getragenen anteiligen Personal- und Sachkosten über den Landkreis und die Kreisumlage zu finanzieren.

Die Zuständigkeiten in der Suchtberatung sind wie folgt geregelt:
Für die Suchtberatung ab Vollendung des 18. Lebensjahres liegt die Zuständigkeit ausschließlich bei den Bezirken. Suchtkrankheiten gehören nach § 3 Nr. 3 der Eingliederungshilfe-VO zu den seelischen Störungen. Der Bezirk Schwaben ist daher aufgrund Art. 82 Nr. 1 AGSG für den Aufbau und die Finanzierung einer ausreichenden Suchtberatung im Landkreis zuständig.

Die Drogenberatungsstelle Drob Inn ist grundsätzlich zuständig für die Beratung von Konsumenten illegaler Drogen und deren Angehörigen ab 18 Jahren. Darüber hinaus besteht eine Sonderregelung mit dem Bezirk Schwaben aufgrund der Mitfinanzierung durch die Städte dahingehend, dass auch Konsumenten ab 14 Jahren beraten werden; der Anteil der Beratungen soll jedoch 8 % der Gesamtberatungen nicht übersteigen.

Aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Zuweisung der Aufgabe an den Bezirk Schwaben bei der Suchtberatung ab 18 Jahren handelt es sich weder um eine Pflichtaufgabe des Landkreises noch der kreisangehörigen Kommunen. Eine Finanzierung über den Landkreis ist daher nur möglich, wenn bei allen Städten, Märkten und Gemeinden Beschlüsse dahingehend herbeigeführt werden, dass die Finanzierung über die Kreisumlage erfolgen kann.

In der Sitzung des Bayerischen Gemeindetags im Frühjahr 2020 wurde festgehalten, dass die Drogenberatungsstelle eine wichtige Einrichtung ist und es nicht gerechtfertigt ist, dass die Kosten nur von lllertissen, Vöhringen und Senden getragen werden.
Vom Bezirk Schwaben wurde die Rückmeldung gegeben, dass bei einer Beendigung der Mitfinanzierung durch die drei Städte eine verstärkte lokale Suchtberatung in der bisherigen Form nicht mehr möglich sein wird.

Sollte die Finanzierung künftig über die Kreisumlage erfolgen, so würde das die Gemeinde Nersingen ca. 0,50 € pro Einwohner und Jahr zusätzlich kosten (ca. 5.000 €).

Eine Umstellung der Finanzierung könnte voraussichtlich bereits im Jahr 2021 erfolgen, wenn dem Land kreis seitens der Städte, Märkte und Gemeinden bis 18.01.2021 die entsprechenden Beschlüsse der örtlichen Gremien vorgelegt werden. Der Gemeinderat wird daher um Beratung und Beschlussfassung gebeten.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Gemeinde Nersingen kennt den hohen Wert der Drogenberatungsstelle Drob Inn der Diakonie Neu-Ulm an und stimmt einer Finanzierung zu.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Nersingen kennt den hohen Wert der Drogenberatungsstelle Drob Inn der Diakonie Neu-Ulm an und stimmt einer Finanzierung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.03.2021 08:57 Uhr