Örtliche Rechnungsprüfung der Gemeinde Nersingen - Entlastung der Jahresrechnung 2017
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 12.01.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nachdem das Ergebnis der Jahresrechnung durch den Gemeinderat festgestellt worden ist, kann die Beschlussfassung über die Entlastung der Jahresrechnung erfolgen (Art. 102 Abs. 3 GO). Bei der Beratung und der Beschlussfassung zur Entlastung der Jahresrechnung ist der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung nach Art. 49 GO persönlich beteiligt. Die Leitung der Sitzung übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt sein Stellvertreter.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 12.01.2021 das Ergebnis der Jahresrechnung 2017 mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis festgestellt, sodass hierfür die Entlastung erteilt werden kann.
Beschlussvorschlag
Für die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2017 der Gemeinde Nersingen wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Winkler ist persönlich beteiligt und nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil. Zweiter Bürgermeister Gerhard Jehle übernimmt die Sitzungsleitung.
Beschluss
Für die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2017 der Gemeinde Nersingen wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.01.2021 10:12 Uhr