Bauantrag - Ausnahme von der Stellplatzsatzung - Umbau und Erweiterung eines Zweifamilienhauses, Fl.Nr. 27/22 Gem. Leibi, Unterer Flurweg 17, 89278 Nersingen, GT Leibi
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 1 – Unteres Äule – Leibi. Der rechtskräftige Bebauungsplan sieht im Bereich der Fl.Nr. 27/22 Gemarkung Leibi ein allgemeines Wohngebiet mit max. zweigeschossiger offener Bebauung vor.
Die Bauherren beabsichtigen auf dem Grundstück den Abbruch der bestehenden Fertiggaragen um dort einen neuen zweigeschossigen Anbau realisieren zu können. Im Erdgeschoss soll eine Doppelgarage entstehen, im ersten Obergeschoss ein Arbeitszimmer und ein Kinderzimmer. Um das Gebäude, wie geplant errichten zu können, wird eine Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans nötig, zudem wird eine Ausnahme von der Stellplatzsatzung beantragt.
Das Gebäude überschreitet an der östlichen Grenze die Baugrenze um ca. 350 cm (siehe Stellplatzplan, blau-gestrichelte Linie), diese Befreiung wurde im Planbereich bereits mehrfach erteilt und ist aus Sicht der Verwaltung problemlos zu erteilen.
Zwei der Fünf nötigen Stellplätze sind laut Stellplatzplan hintereinander angeordnet und gelten somit als „gefangene Stellplätze“, diese Ausnahme von der Stellplatzsatzung kann ebenfalls erteilt werden, da die Wohnungen nur durch Familienangehörige bewohnt werden und die Stellplätze einer Wohnung zugeordnet werden. Eine gleichartige Ausnahme wurde durch den Bau-und Umweltausschuss bereits im Rosenweg genehmigt.
Beschlussvorschlag
Der Bau-und Umweltausschuss stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.
Beschluss
Der Bau-und Umweltausschuss stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.01.2022 10:52 Uhr