Erlass einer Satzung über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 08.03.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 30.11.2021 die Durchführung eines Ratsbegehrens über die künftige Ausrichtung der Grundschullandschaft in der Gemeinde Nersingen beschlossen.
Um eine reibungslose und rechtlich einwandfreie Durchführung der Abstimmung zu gewährleisten, wurde der Gemeinde Nersingen empfohlen, eine entsprechende Satzung zu erlassen.
Bei der Satzung handelt es sich um eine Mustersatzung, welche unter anderem den Ablauf und die Rahmenbedingungen von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden regelt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erlässt die Satzung über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden gemäß der in der Anlage beigefügten Satzung. Die Satzung ist Teil des Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Erster Bürgermeister Erich Winkler weist darauf hin, dass die Formulierung in § 10 geändert werden soll. Folgender Wortlaut wird für § 10 vorgeschlagen:
Die Leitung der Vorbereitung und Durchführung des Bürgerentscheids obliegt der jeweiligen für Wahlen zuständigen Fachbereichsleitung der Gemeinde Nersingen. Stellvertreter des Abstimmungsleiters bzw. der Abstimmungsleiterin ist der jeweilige Geschäftsbereichsleiter des Geschäftsbereiches, in dessen Zuständigkeitsbereich die Wahl fällt.
Der Beschlussvorschlag wird dahingehend angepasst.
Beschluss
Der Gemeinderat erlässt die Satzung über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden gemäß der in der Anlage beigefügten Satzung inkl. der Anpassung in § 10. Die Satzung ist Teil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.04.2022 14:39 Uhr