Sicherheitswacht in der Gemeinde Nersingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Polizeiinspektion Neu-Ulm ist auf die Gemeinde Nersingen mit der Frage herangetreten, ob die Sicherheitswacht im Gemeindegebiet Nersingen bei entsprechenden Lagen/Sicherheitsstörungen bedarfsgerecht eingesetzt werden darf. 

Die Bayerische Sicherheitswacht ist sichtbares und ansprechbares Bindeglied zwischen der Bevölkerung und der Polizei. Die Ehrenamtlichen auf Streife sind zusätzliche Augen und Ohren der Polizei im Dienste der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Hierbei halten sie stets Kontakt zur Polizei und sorgen so dafür, dass schnell und gezielt professionelle Hilfe in Notlagen oder Gefahrensituationen alarmiert und geleistet werden kann. Die Sicherheitswacht ergänzt auf diese Weise die Polizeiarbeit. Ein Ersatz für die Polizei kann und soll sie aber nicht sein.


Was ist die Sicherheitswacht?

Mit der Sicherheitswacht werden Bürgerinnen und Bürger aktiv in die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eingebunden. Sie ist nicht als Entlastung oder Ersatz für die Polizei gedacht. Vielmehr soll Sie zusätzliche Sicherheit durch Präsenz und Weitergabe von Informationen an die Polizei sorgen

Was macht die Sicherheitswacht?

Die Sicherheitswacht soll vor allem in Gebieten Streife gehen, für die sich die Bürgerinnen und Bürger selbst mehr Präsenz wünschen, z. B. in größeren Wohnsiedlungen, in öffentlichen Parks und Anlagen, in Fußgängerzonen oder Einkaufsmeilen, in Naherholungsgebieten oder touristisch stark frequentierten Bereichen, bei öffentlichen Veranstaltungen, in der Umgebung von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel sowie im Umfeld von Unterkünften für Asylbewerber und Flüchtlinge.

Die Ehrenamtlichen auf Streife stärken mit ihrer zusätzlichen sichtbaren Anwesenheit in der Öffentlichkeit das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung und schrecken zugleich potentielle Straftäter oder Störenfriede im öffentlichen Raum alleine durch ihre „uniformierte“ sowie aufmerksame und wachsame Präsenz ab.

Welchen Nutzen und Mehrwert bringt die Sicherheitswacht einer Kommune?

Die Mitglieder der Sicherheitswacht erhalten für ihre Dienste eine Aufwandsentschädigung von 8 Euro in der Stunde. Diese und alle anderen Kosten für die Errichtung, den Betrieb und den Unterhalt werden komplett durch den Freistaat Bayern übernommen. Auf die Kommunen mit eingerichteter Sicherheitswacht kommen somit keinerlei Ausgaben zu.

Auch um die Aus- und Fortbildung der Sicherheitswachtangehörigen sowie um deren Ausstattung brauchen sich die Gemeinden und Städte nicht kümmern. Dies übernimmt vollumfänglich die Polizei. Somit entstehen keine Aufwände oder Belastungen für die Kommunen.

Was darf die Sicherheitswacht?

Die Sicherheitswacht ist keine Hilfspolizei. Sie kann und soll die Arbeit der Polizei nicht ersetzen, sondern ergänzen. Sie ist auch keine "Bürgerwehr". Die Sicherheitswacht ist die bessere und rechtstaatliche Alternative.

Die Ehrenamtlichen im Dienste des Gemeinwohls haben zunächst die gleichen Rechte wie jeder andere Bürger auch. So dürfen sie beispielsweise einen auf frischer Tat angetroffenen Straftäter bis zum Eintreffen der Polizei festhalten; zudem dürfen sie in Notwehr und Nothilfe für die Mitmenschen handeln.

Darüber hinaus gibt ihnen ein eigenes Gesetz folgende spezielle Befugnisse zur Gefahrenabwehr:

  •    Durchführung von Befragungen und Identitätsfeststellungen von Personen
  •    Übermittlung von personenbezogenen Daten an Polizei und Gemeinden
  •    Erteilung von Platzverweisen

Zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags erhalten Mitglieder der Sicherheitswacht eine besondere Ausstattung, die sie im Dienst mitführen. Es handelt sich hierbei um ein Digitalfunkgerät, eine Taschenlampe, ein Reizstoffsprühgerät und ein Erste-Hilfe-Set.


In Anbetracht immer häufiger vorkommenden Vandalismus schlägt die Verwaltung vor, in Abstimmung mit der Polizeiinspektion Neu-Ulm bei entsprechenden Lagen / Sicherheitsstörungen eine Sicherheitswacht bedarfsgerecht einzusetzen. 

Eine „feste“ Einrichtung einer Sicherheitswacht für das Gemeindegebiet Nersingen ist aus polizeilicher Sicht derzeit nicht Gegenstand der Anfrage. 

Der Gemeinderat wird um Entscheidung gebeten, ob eine Einrichtung von temporären Einsätzen einer Sicherheitswacht im Gemeindegebiet erfolgen soll.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung von temporären Einsätzen einer Sicherheitswacht im Gemeindegebiet Nersingen zu. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung von temporären Einsätzen einer Sicherheitswacht im Gemeindegebiet Nersingen zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 7

Datenstand vom 22.11.2022 14:24 Uhr